Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
FlurbG §§ 37, 44, 45; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2; FStrG § 17 Abs. 6 c Satz 1; VwGO §§ 98, 137 Abs. 2; ZPO § 415 Abs. 1
Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot wertgleicher Abfindung; Gleichwertigkeitsprüfung; Gestaltungsermessen; Planungsentscheidung; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Planerhaltung; betriebswirtschaftliche Verhältnisse; ... - Bundesverwaltungsgericht
FlurbG §§ 37, 44, 45
Abfindung; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Aussiedlungsabsichten; Entwicklungsperspektiven; Entwicklungstendenzen; Flurbereinigungsplan; Gebot wertgleicher Abfindung; Gestaltung der Abfindung; Gestaltungsermessen; Gleichbehandlung; Gleichwertigkeitsprüfung; ...
- Judicialis
FlurbG § 37; ; FlurbG § 44; ; FlurbG § 45; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2; ; FStrG § 17 Abs. 6 c Satz 1; ; VwGO § 98; ; VwGO § 137 Abs. 2; ; ZPO § 415 Abs. 1
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Abfindungsgestaltung; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Alternativstandorte; Aussiedlung; Aussiedlungsabsicht; Berücksichtigung bei der Abfindung; Betriebliche Entwicklungstendenzen; Betriebswirtschaftliche Verhältnisse; ...
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Änderung des Flurbereinigungsplans; Bestimmung einer wertgleichen Abfindung in Land ; Gebot wertgleicher Abfindung als oberster Grundsatz des Flurbereinigungsverfahrens ; Abwägungskontrolle planerischer Entscheidungen im Bau- und Fachplanungsrecht ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Planwunsch/Qualifizierter Planwunsch; Planerhaltung/Grundsatz der eingeschränkten Beachtlichkeit von Abwägungsfehlern; Gleichwertigkeitsprüfung/Gleichwertigkeitsprüfung ergänzende Abwägungskontrolle; Betriebswirtschaftliche Verhältnisse/Betriebliche ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Abwägungsgebot und planerische Gestaltungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot wertgleicher Abfindung; Gleichwertigkeitsprüfung; Gestaltungsermessen; Planungsentscheidung; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Planerhaltung; betriebswirtschaftliche Verhältnisse; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10979/04
- BVerwG, 15.04.2005 - 10 C 4.05
- BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Papierfundstellen
- BVerwGE 126, 303
- NVwZ-RR 2007, 85
- DVBl 2007, 67 (Ls.)
Wird zitiert von ... (86) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61
Mehrzuteilung/Hangflächen; Hanglage/Vergrößerung der Hangflächen in der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Zusätzlich sind vielmehr nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG noch weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (vgl. Beschluss vom 27. November 1961 - BVerwG 1 B 127.61 - RdL 1962, 243 ; Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - BVerwGE 57, 192 ).Hierbei ist auch auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (Beschluss vom 27. November 1961 a.a.O.; Urteile vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 87 …und vom 16. Dezember 1992 a.a.O. S. 34).
Dementsprechend hat die Rechtsprechung stets betont, dass in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse die überhaupt mögliche Gleichbehandlung der Teilnehmer erreicht sei, wenn der Flurbereinigungsplan die dem jeweiligen Teilnehmer zustehende wertgleiche Abfindung gewährleiste (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1961 a.a.O. S. 244 und vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 4 B 90.65 - RdL 1966, 111; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - RdL 1971, 97 ).
Kein Teilnehmer hat hingegen einen Anspruch auf Zuteilung von Grundstücken mit bestimmten Eigenschaften, geschweige denn auf Zuteilung seines Altbesitzes oder sonst auf Zuteilung bestimmter Grundstücke (vgl. Beschluss vom 27. November 1961 a.a.O. S. 244;… Urteil vom 25. November 1970 a.a.O. S. 99).
- BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66
Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Dementsprechend hat die Rechtsprechung stets betont, dass in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse die überhaupt mögliche Gleichbehandlung der Teilnehmer erreicht sei, wenn der Flurbereinigungsplan die dem jeweiligen Teilnehmer zustehende wertgleiche Abfindung gewährleiste (…vgl. Beschlüsse vom 27. November 1961 a.a.O. S. 244 und vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 4 B 90.65 - RdL 1966, 111; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - RdL 1971, 97 ).Kein Teilnehmer hat hingegen einen Anspruch auf Zuteilung von Grundstücken mit bestimmten Eigenschaften, geschweige denn auf Zuteilung seines Altbesitzes oder sonst auf Zuteilung bestimmter Grundstücke (…vgl. Beschluss vom 27. November 1961 a.a.O. S. 244; Urteil vom 25. November 1970 a.a.O. S. 99).
Denn angesichts der Vielzahl der im Flurbereinigungsverfahren zu berücksichtigenden, verschieden gelagerten Interessen der Beteiligten würde sonst die Durchführung der Flurbereinigung empfindlich erschwert (vgl. Urteil vom 25. November 1970 a.a.O. S. 99).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Daneben besteht ein - allerdings schmaler - Anwendungsbereich für eine ergänzende Abwägungskontrolle nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für die gerichtliche Überprüfung von Planungsentscheidungen entwickelt hat (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ).Soweit danach private Belange zu berücksichtigen sind, vermittelt das Abwägungsgebot dem jeweiligen Planbetroffenen ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung (vgl. Urteile vom 14. Februar 1975 a.a.O. S. 66 und vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ).
ee) Soweit danach eine gerichtliche Abwägungskontrolle geboten ist, folgt diese den von der Rechtsprechung zum Bau- und Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen (…vgl. Urteile vom 12. Dezember 1969 a.a.O. S. 309 und vom 14. Februar 1975 a.a.O. S. 63 f.).
- BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76
Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Zusätzlich sind vielmehr nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG noch weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (vgl. Beschluss vom 27. November 1961 - BVerwG 1 B 127.61 - RdL 1962, 243 ; Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - BVerwGE 57, 192 ).Ausnahmen davon seien nur in Extremfällen - etwa bei rein schikanöser Missachtung verständlicher Wünsche eines Teilnehmers - in Betracht zu ziehen (Urteil vom 14. Dezember 1978 a.a.O. S. 197).
Dieser ist in der Weise mit dem Anspruch auf wertgleiche Abfindung untrennbar verbunden, dass es unzulässig wäre, den Planungsakt der Flurbereinigungsbehörde bezüglich der wertbestimmenden Faktoren einerseits in Anwendung von § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG einer Gleichwertigkeitskontrolle und andererseits in Anwendung von § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG einer Zweckmäßigkeitskontrolle zu unterwerfen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1978 a.a.O. S. 193).
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92
Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Das Gebot wertgleicher Abfindung ist oberster Grundsatz des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 3.92 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72 S. 34 m.w.N.).Hierbei ist auch auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (…Beschluss vom 27. November 1961 a.a.O.; Urteile vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 87 und vom 16. Dezember 1992 a.a.O. S. 34).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 1992 (a.a.O. S. 35) die Frage, ob Fehler bei der Abwägung nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG den Plan angreifbar machen, wenn sie das Ergebnis der mittels voll überprüfbarer Rechtsanwendung wertgleich gestalteten Abfindung nicht berühren, ausdrücklich offengelassen.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Daneben besteht ein - allerdings schmaler - Anwendungsbereich für eine ergänzende Abwägungskontrolle nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für die gerichtliche Überprüfung von Planungsentscheidungen entwickelt hat (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 und vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ).ee) Soweit danach eine gerichtliche Abwägungskontrolle geboten ist, folgt diese den von der Rechtsprechung zum Bau- und Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1969 a.a.O. S. 309 …und vom 14. Februar 1975 a.a.O. S. 63 f.).
- BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87
Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Die Rechtsprechung hat darüber hinaus der Baulandqualität eines Einlagegrundstücks ein besonderes Gewicht zuerkannt, dies allerdings nicht ergänzend, sondern im Rahmen der Prüfung des Gebots wertgleicher Abfindung berücksichtigt (vgl. Urteil vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 1.87 - BVerwGE 88, 129 ).Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Flurbereinigungsrecht vom eigentumsrechtlichen "Postulat der Bestandssicherung" (Urteil vom 10. Mai 1990 a.a.O. S. 134) mit der Folge geprägt ist, dass dem Teilnehmer, dem mit dem Anspruch auf wertgleiche Abfindung ein zwingender Rechtssatz zur Seite steht, ein Recht auf weiterreichende Abwägungskontrolle versagt bleibt, soweit es um die Sicherung des Bestandes geht.
- BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80
Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Zu einer erweiterten Kontrolle hat sich das Bundesverwaltungsgericht lediglich unter dem Blickwinkel veranlasst gesehen, ob die Flurbereinigungsbehörde konkrete Entwicklungstendenzen eines landwirtschaftlichen Betriebs, die bei Wirksamwerden des Flurbereinigungsplans bereits voraussehbar waren, berücksichtigt habe (Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39 …und vom 6. November 1987 - BVerwG 5 CB 40.85 - juris Rn. 4).Sie hat dabei, soweit möglich, künftigen Verhältnissen abwägend Rechnung zu tragen (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1981 a.a.O. S. 1 m.w.N.).
- BVerwG, 06.11.1987 - 5 CB 40.85
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung - Berücksichtigung der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Zu einer erweiterten Kontrolle hat sich das Bundesverwaltungsgericht lediglich unter dem Blickwinkel veranlasst gesehen, ob die Flurbereinigungsbehörde konkrete Entwicklungstendenzen eines landwirtschaftlichen Betriebs, die bei Wirksamwerden des Flurbereinigungsplans bereits voraussehbar waren, berücksichtigt habe (Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39 und vom 6. November 1987 - BVerwG 5 CB 40.85 - juris Rn. 4).Den Erfordernissen hinreichender Konkretisierung und Verfestigung genügt eine Aussiedlungsabsicht nur, wenn der Standort für das neue Gehöft genügend bestimmt und die Festlegung und Sicherstellung der Finanzierung klargestellt ist (Beschlüsse vom 6. November 1987 a.a.O. …und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 11 B 50.99 - juris Rn. 6, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 S. 21).
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Zu den Maßgaben für die Abwägungskontrolle gehören darüber hinaus die Grundsätze über die eingeschränkte Beachtlichkeit von Abwägungsfehlern, die etwa in § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB und § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG Niederschlag gefunden haben, aber Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens der Planerhaltung sind; ein Mangel im Abwägungsvorgang ist danach nur erheblich, wenn er offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist (vgl. dazu Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ). - BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87
Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde - …
- BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …
- BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58
Standort für Aussiedlung; Aussiedlung/Berücksichtigung bei der Abfindung
- VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890
Tragfähigkeit des Baugrunds; Planwunsch/Wesen; Planwunsch/Anregung; …
- BVerwG, 17.12.1965 - IV B 90.65
Gleichheitsgrundsatz; Existenzvernichtung
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
- BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …
- BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
Abfindungszahlungen wegen eines Flurbereinigungsverfahrens - Änderung eines …
- BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
Wirtschaftseinheit; Rechtliches Gehör; Entfernung der …
- BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 26.03.2001 - 13 A 99.1316
Abfindung/Planwunsch; Abfindung/Mitwirkung
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82
Flurbereinigung - Grundsätze der Abfindungen
- VGH Bayern, 17.04.1997 - 13 A 94.351
Flurbereinigungsgericht/Ermessensausübung; Abfindung/Abwägungsgebot
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1985 - 9 C 119/84
Flurbereinigungsplan/Festsetzung, schuldrechtliche; …
- OVG Niedersachsen, 09.03.2026 - 15 KF 8/21
Vereinfachte Flurbereinigung; Abfindung; Erschließung; Weg; …
Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14).Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 …und vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 m. w. N.).
Es dürfen also nicht einzelne alte mit einzelnen neuen Grundstücken verglichen oder überhaupt einzelne neue Grundstücke, die möglicherweise Mängel aufweisen, herausgegriffen werden (…vgl. Senatsurteile vom 9.11.2022 - 15 KF 5/20 - juris Rn. 60…, vom 25.1.2022 - 15 KF 17/18 - juris Rn. 42 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14;… Wingerter/Köhler-Rott/Zöllner, a. a. O., § 44, Rn. 8, m. w. N.).
Diese spezifische Verknüpfung lässt für eine gesonderte gerichtliche Abwägungskontrolle neben der Gleichwertigkeitsprüfung keinen Raum, soweit es um die Berücksichtigung gleichwertigkeitsbestimmender Faktoren in der Abwägung geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris LS 1 und Rn. 25).
Für eine die Gleichwertigkeitsprüfung ergänzende Abwägungskontrolle, die entsprechend den im Bau- und Fachplanungsrecht geltenden Grundsätzen zusätzlich zum Abwägungsergebnis den Abwägungsvorgang in den Blick nähme und die ordnungsgemäße Berücksichtigung aller einzelnen wertbildenden Faktoren prüfte, ist im Flurbereinigungsverfahren angesichts des fehlenden subjektivrechtlichen Schutzes dieser Faktoren als solcher kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 26).
Dieser ist in der Weise mit dem Anspruch auf wertgleiche Abfindung verbunden, dass es unzulässig wäre, den Planungsakt der Flurbereinigungsbehörde bezüglich der wertbestimmenden Faktoren einerseits in Anwendung von § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG einer Gleichwertigkeitskontrolle und andererseits in Anwendung von § 44 Abs. 2 Halbsatz 1 FlurbG einer Zweckmäßigkeitskontrolle zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27).
Diese Abwägungskontrolle unterliegt allerdings engen Grenzen und richtet sich darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage der wertgleichen Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 17).
Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 30).
Demgegenüber lösen "einfache" Planwünsche eine solche Abwägungskontrolle nicht aus (…vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.7.2020 - 15 KF 28/17 - juris Rn. 76;… zudem: Senatsurteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 58, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.2008 - 9 B 38.08 - juris Rn. 3 …und vom 27.3.2008 - 9 B 72.07 - juris Rn. 8; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27;… Wingerter/Köhler-Rott/Zöllner, a. a. O., § 44 Rn. 42).
Persönliche Umstände oder individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers zählen somit nicht zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 23).
(2) Soweit über die Frage hinaus, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven eines Teilnehmers abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat, eine gerichtliche Kontrolle des Abwägungsvorgangs der Flurbereinigungsbehörde noch daraufhin stattfindet, ob ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 27; Senatsurteil vom 19.3.2024 - 15 KF 2/21 - OVG RP…, Urteil vom 8.11.2017 - 9 C 11855/16 - juris Rn. 17), ergibt sich aus dem Vorbringen des Klägers kein Extremfall einer willkürlichen oder schikanösen Hintanstellung seiner Belange.
- OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 15 KF 5/20
Abfindung, wertgleiche; Ackerland; Beregnungsbrunnen; Drainage; …
Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14).Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 …und vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 m. w. N.).
Es dürfen also nicht einzelne alte mit einzelnen neuen Grundstücken verglichen oder überhaupt einzelne neue Grundstücke, die möglicherweise Mängel aufweisen, herausgegriffen werden (…vgl. Senatsurteil vom 25.1.2022 - 15 KF 17/18 - juris Rn. 42 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44, Rn. 8, m. w. N.).
Vielmehr ist für die Beurteilung der Wertgleichheit der Abfindung stets die gesamte Einlage der gesamten Abfindung gegenüberzustellen (…vgl. Senatsurteil vom 25.1.2022 - 15 KF 17/18 - juris Rn. 42 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44, Rn. 8, m. w. N.).
Diese Abwägungskontrolle unterliegt allerdings engen Grenzen und richtet sich darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage der wertgleichen Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 17).
Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 30).
Demgegenüber lösen "einfache" Planwünsche eine solche Abwägungskontrolle nicht aus (…vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.7.2020 - 15 KF 28/17 - juris Rn. 76;… zudem: Senatsurteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 58, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.2008 - 9 B 38.08 - juris Rn. 3 …und vom 27.3.2008 - 9 B 72.07 - juris Rn. 8; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 42).
Persönliche Umstände oder individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers zählen somit nicht zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 23).
- BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; …
Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).Dass es sich, wie der Senat erst kürzlich betont hat (Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen), bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes um eine Planungsentscheidung handelt, die notwendigerweise eine - freilich durch das in § 37 Abs. 1 Satz 1 FlurbG normierte rechtsstaatliche Abwägungsgebot gebundene - Gestaltungsfreiheit der Flurbereinigungsbehörde voraussetzt, steht der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht ebenfalls nicht entgegen.
Wie der Senat jedoch in seinem - gerade diese Rechtsprechung desselben Oberverwaltungsgerichts betreffenden - Urteil vom 23. August 2006 (a.a.O. S. 16) näher dargelegt hat, lässt die spezifische Verknüpfung der planerischen Abwägung nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG mit dem Gebot wertgleicher Abfindung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 für eine gesonderte Abwägungskontrolle neben der Prüfung, ob ein Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abgefunden wurde, keinen Raum, soweit es nicht ausnahmsweise um Faktoren geht, denen ein über den Anspruch auf wertgleiche Abfindung hinausgehender Eigenwert zukommt und deren ordnungsgemäße Berücksichtigung deshalb durch eine wertgleiche Abfindung noch nicht gewährleistet ist.
Soweit - wie hier - eine gerichtliche Abwägungskontrolle geboten ist, ergeben sich die hierfür geltenden Maßstäbe und Fehlerfolgen angesichts des Planungscharakters der Entscheidung über die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes aus den von der Rechtsprechung zum Bau- und Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen (Urteil vom 23. August 2006 a.a.O. S. 16 f.).
Bei einem solchen offensichtlichen Mangel kann das Abwägungsergebnis grundsätzlich keinen Bestand haben, weil regelmäßig davon auszugehen sein wird, dass der Fehler auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist (vgl. Urteil vom 23. August 2006 a.a.O. S. 17).
- OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 15 KF 15/19
Abfindungsvereinbarungen im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14).Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 …und vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 m. w. N.).
Die Teilnehmer können regelmäßig aber nicht eine Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage, auch nicht in Lage ihres Altbesitzes verlangen (…vgl. Senatsurteile vom 14.12.2022 - 15 KF 6/18 - juris Rn. 98…, vom 16. Februar 2016 - 15 KF 32/11 - juris Rn. 56; BVerwG, Urteile vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 …und vom 22.2.1995 - 11 C 20.94 - juris Rn. 11;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 40, 42).
Diese Abwägungskontrolle unterliegt allerdings engen Grenzen und richtet sich darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage der wertgleichen Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - Rn. 17).
Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 30).
Demgegenüber lösen "einfache" Planwünsche eine solche Abwägungskontrolle nicht aus (…vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteile vom 9.11.2022 - 15 KF 5/20 - juris Rn. 122…, vom 13.7.2020 - 15 KF 28/17 - juris Rn. 76 …und vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 58, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.2008 - 9 B 38.08 - juris Rn. 3 …und vom 27.3.2008 - 9 B 72.07 - juris Rn. 8; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 42).
Persönliche Umstände oder individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers zählen somit nicht zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 23).
- OVG Niedersachsen, 19.03.2024 - 15 KF 5/21
Streit um eine Abfindung durch den Flurbereinigungsplan im vereinfachen …
Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14).Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 …und vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 m. w. N.).
Diese Abwägungskontrolle unterliegt allerdings engen Grenzen und richtet sich darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage der wertgleichen Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 17).
Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 30).
Demgegenüber lösen "einfache" Planwünsche eine solche Abwägungskontrolle nicht aus (…vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.7.2020 - 15 KF 28/17 - juris Rn. 76;… zudem: Senatsurteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 58, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.2008 - 9 B 38.08 - juris Rn. 3 …und vom 27.3.2008 - 9 B 72.07 - juris Rn. 8; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 42).
Persönliche Umstände oder individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers zählen somit nicht zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 23).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2020 - 15 KF 28/17
Abfindung, wertgleiche; Bestandteil, wesentlicher; Bewertung; Bodenbestandteil; …
Für den im Rahmen des § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG maßgeblichen Gesamttauschwert kommen vielmehr daneben nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG noch weitere, den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren in Betracht, die bei der Zuteilung in Ansatz gebracht werden müssen (BVerwG, Urteile vom 16. August 1995 - BVerwG 11 C 21.94 -, Buchholz 424.01 § 15 FlurbG Nr. 4 = RdL 1995, 266 und vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 82 = RdL 2007, 14 = NVwZ-RR 2007, 85).Diese Abwägungskontrolle unterliegt allerdings engen Grenzen und richtet sich darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage der wertgleichen Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4/05 - juris Rn. 17 ff.).
Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (so BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 20 ff.).
Demgegenüber lösen "einfache" Planwünsche eine solche Abwägungskontrolle nicht aus (…vgl. Senatsurteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.2008 - 9 B 38.08 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 88 = juris Rn. 3;… vom 27.3.2008 - 9 B 72.07 - juris Rn. 8; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27;… Mayr in Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 42).
Sie haben nach der Niederschrift über die Anhörung der Wünsche für die Abfindungen nach § 57 FlurbG im Planwunschtermin am 8. April 2009, der nach § 98 VwGO i. V. m. § 415 Abs. 1 ZPO Beweiskraft zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4/05 -, a. a. O.), zwar konkrete Wünsche nach einer Abfindung in bestimmte Lage geäußert, aber in keiner Weise auf ein Kleivorkommen auf dem Einlageflurstück I. oder auf einen bereits erfolgten oder zukünftig von ihnen geplanten Abbau hingewiesen.
- OVG Niedersachsen, 20.11.2018 - 15 KF 27/17
Abfindung; Abfindungszusicherung; Abwägungskontrolle; Auszug; öffentliche …
Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 = juris Rn. 14).Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 15 = juris Rn. 17;… vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - RdL 2014, 348 = juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 14 m. w. N.).
Die Abwägungskontrolle richtet sich deshalb darauf, ob die Abfindungsgestaltung konkretisierte betriebliche Entwicklungstendenzen, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und die deshalb für die Frage wertgleicher Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat (BVerwG…, Beschluss vom 8.3.2017, a. a. O., Rn. 9;… Urteile vom 17.1.2007 - 10 C 2.06 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85 = juris Rn. 16; vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 = juris Rn. 17, 25, 29 f.).
Demgegenüber lösen "einfache" Planwünsche eine solche Abwägungskontrolle nicht aus (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.2008 - 9 B 38.08 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 88 = juris Rn. 3;… vom 27.3.2008 - 9 B 72.07 - juris Rn. 8; Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 27).
Ausweislich der Niederschrift über die Anhörung der Wünsche für die Abfindungen nach § 57 FlurbG, der nach § 89 VwGO i. V. m. § 415 Abs. 1 ZPO Beweiskraft zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006, a. a. O., Rn. 34), hat der Kläger am 17. Februar 2012 folgenden Planwunsch abgegeben:.
- BVerwG, 19.02.2015 - 9 CN 1.14
Flurbereinigungsplan; Gemeindesatzung; Änderungssatzung; Zustimmung der …
Ein Mangel im Abwägungsvorgang ist danach nur erheblich, wenn er offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist (so BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05 - BVerwGE 126, 303 Rn. 32 für die Abwägungskontrolle gegenüber Festsetzungen des Flurbereinigungsplans). - VGH Bayern, 29.07.2008 - 13 A 07.1229
Flurbereinigungsplan; Abwägungskontrolle Wertgleichheit der Abfindung; …
Neben der gerichtlichen Überprüfung, ob der Anspruch auf wertgleiche Abfindung erfüllt ist, besteht in Ausnahmefällen ein Anspruch auf ergänzende Abwägungskontrolle (§ 44 Abs. 2 Halbsatz 1 FlurbG) nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für die gerichtliche Überprüfung von Planungsentscheidungen entwickelt hat (…BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 87 Rn. 37; vom 23.8.2006 BVerwGE 126, 303; BayVGH vom 26.3.2001 RzF 98 zu § 44 Abs. 1).Soweit danach private Belange zu berücksichtigen sind, vermittelt das Abwägungsgebot dem jeweiligen Planbetroffenen ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung (BVerwG vom 23.8.2006 a.a.O.).
Solche Faktoren müssen als "qualifizierte Planwünsche" geltend gemachte konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen, die mit einem Anspruch auf eine bestimmte Abfindungsgestaltung einhergehen (…BVerwG vom 17.1.2007 a.a.O.; vom 17.1.2007 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85; vom 23.8.2006 a.a.O.).
Daraus folgt, dass in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse die überhaupt mögliche Gleichbehandlung der Teilnehmer erreicht ist, wenn der Flurbereinigungsplan die dem jeweiligen Teilnehmer zustehende wertgleiche Abfindung gewährleistet (vgl. z.B. BVerwG vom 23.8.2006 a.a.O.; vom 25.11.1970 RdL 1971, 97).
In Bezug auf die erforderliche Konkretisierung eines Betriebserweiterungsvorhabens obliegt es im Rahmen der Mitwirkungspflicht alleine dem Teilnehmer, die notwendigen Angaben zu machen bzw. entsprechende Pläne vorzulegen (s. z.B. BVerwG vom 23.8.2006 a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 9 C 11230/11
Prüfungsbefugnis der Widerspruchsbehörde im Flurbereinigungsverfahren - …
Ist danach die Wertgleichheit gegeben und somit der Bestand der eingebrachten Werte gesichert, findet eine darüber hinausgehende gerichtliche Kontrolle des Abwägungsvorgangs der Flurbereinigungsbehörde nur noch daraufhin statt, ob ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt oder ob konkretisierte und verfestigte betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, die nicht bereits im Bestand angelegt und deshalb bei der Gleichwertigkeitsprüfung zu berücksichtigen waren, angemessen berücksichtigt worden sind (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303, Rn. 25 ff und 31).Dieser Prüfungsumfang wird nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur beschränkten Kontrolle der behördlichen Abwägung (BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05 - in BVerwGE 126, 303, Rn. 25. f.) eingeschränkt, denn diese bezieht sich nur auf die gerichtliche Kontrolle.
Die dabei vorgenommene Abwägung der Spruchstelle für Flurbereinigung, die zu dem Ergebnis kam, dass die Abfindung der Beigeladenen zu 2) und 3) nicht zweckmäßig und deshalb zu ändern war, ist Teil der behördlichen Abwägung, die der gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen ist (BVerwG , Urteil vom 23. August 2006, a.a.O.).
Ist danach die Wertgleichheit gegeben und somit der Bestand der eingebrachten Werte gesichert, findet eine darüber hinausgehende gerichtliche Kontrolle des Abwägungsvorgangs der Flurbereinigungsbehörde nur noch daraufhin statt, ob ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt oder ob konkretisierte und verfestigte betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, die nicht bereits im Bestand angelegt und deshalb bei der Gleichwertigkeitsprüfung zu berücksichtigen waren, angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2006, a.a.O., Rn. 25 ff und 31).
Bei Wertgleichheit der Landabfindung steht in aller Regel zugleich fest, dass die Flurbereinigungsbehörde von ihrem Gestaltungsermessen nach § 44 Abs. 2 1. Halbsatz FlurbG zweckmäßigen Gebrauch gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 23. August 2006, a.a.O. Rn. 19).
- OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17
Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe; …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 15 KF 12/08
Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung in Land nach Maßgabe des § 44 FlurbG bei …
- BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
Anspruch auf Abänderung eines Flurbereinigungsplans und Zuweisung einer anderen …
- BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 57.16
Abwägungskontrolle; Aufklärungsrüge; Bestandssicherung; …
- BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 38.08
Kriterien an einer abwägungserheblichen Entwicklungsperspektive
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und …
- OVG Niedersachsen, 29.01.2013 - 15 KF 1/11
Anspruch eines Teilnehmers auf eine wertgleiche Abfindung in Land bei einer …
- OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 15 KF 10/12
Befangenheit bei Interesse des Vorstandsmitgliedes einer Teilnehmergemeinschaft …
- BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15
Abfindungsgestaltung; Abfindungszusicherung; Beurteilungszeitpunkt; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 7 S 2498/03
Flurbereinigungsverfahren; Nachsichtgewährung bei um 8 Jahre verspäteten …
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 8 K 1/21
Landabfindung in einem Bodenordnungsverfahren; Berücksichtigung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2017 - 9 C 11855/16
Verzicht einer Gemeinde auf ein zur Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen …
- VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Änderung eines in der Flurbereinigung geschaffenen Wirtschaftswegs
- OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
Abfindung, wertgleiche; Bekanntmachung, öffentliche; Besitzeinweisung, …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18
Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17
Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften
- BVerwG, 09.03.2009 - 9 B 67.08
Auswirkung der bloßen Existenz eines Flächennutzungsplanes und der Darstellung …
- BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15
Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 1 C 11077/17
Aufhebung der Festsetzung eines Wirtschaftsweges durch einen Flurbereinigungsplan
- OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13
Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2020 - 8 K 5/17
Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Planwunschtermin im …
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 13 A 10.2548
Auswirkungen der Änderung des Flurbereinigungsplanes auf die Möglichkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12
Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche
- OVG Niedersachsen, 25.07.2024 - 15 KF 4/21
Wertminderung eines Grundstücks durch Verunkrautung mit Ackerfuchsschwanz
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15
Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von …
- VGH Bayern, 28.06.2016 - 13 A 15.1475
Vorliegen einer im Flurbereinigungsverfahren geschützten Hoffläche
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Flurbereinigung - Erschließung eines Nachbargrundstücks - Berücksichtigung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11157/23
Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren â€" Anspruch auf wertgleiche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18
Vorläufige Besitzeinweisung
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2018 - 70 S 2.18
Vorläufige BesitzeinweisungWertgleichheit von Einlage und AbfindungBefürchtung …
- BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der …
- OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09
Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …
- BVerwG, 07.02.2012 - 9 B 89.11
Wertgleiche Abfindung; Bemessung der Landabfindung
- BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 75.09
Erschließung des Abfindungsgrundstücks; Qualität der Erschließung
- BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14
Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem …
- BVerwG, 03.01.2007 - 10 B 53.06
Nachholung einer zunächst nicht berücksichtigten Ablösung von Nutzungsrechten am …
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106
Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den …
- BVerwG, 13.03.2014 - 9 B 67.13
Obliegenheiten im Flurbereinigungsverfahren
- OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 B 65.08
Rechtliches Gehör bei Erhebung des Einwands der Vernässung eines …
- VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117
1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung …
- BVerwG, 27.03.2008 - 9 B 72.07
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund der Berücksichtigung des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2024 - 8 K 1/23
Abfindung durch Gebäudeeigentum im Bodenordnungsverfahren
- BVerwG, 27.04.2023 - 4 VR 3.22
Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; …
- VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1273
Widerspruch bei Feststellung eines unternehmensbedingten Defizits; Einwendungen …
- OVG Niedersachsen, 21.09.2010 - 15 KF 5/08
Gegebenheit der Zweckbestimmung von Maßnahmen als Voraussetzung für einen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 28/07
Zulässige Abfindung mit geringfügig verkleinerter Gebäudefläche im Rahmen eines …
- BVerwG, 27.03.2008 - 9 B 73.07
Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Trennung von Tatbestand und …
- OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 32/11
Bestandskraft; Beweidung; Eingriff in Betriebsstruktur; Ertrag; Flurbereinigung; …
- BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 62.10
Gehörsrüge bzgl. der gerichtlichen Kenntnisnahme des Vorbringens eines …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
Flurbereinigung: Erschließung eines Abfindungsgrundstücks
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 29/07
Flurneuordnung: Anspruch auf Mehrfacherschließung
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06
Keine Zuteilung weiterer "Alter Reben" in der Weinbergsflurbereinigung
- VGH Hessen, 10.09.2019 - 23 C 2649/16
Flurbereinigungsplan
- VGH Bayern, 27.06.2017 - 13 A 16.2275
Entscheidungsbefugnis des Flurbereinigungsgerichts
- BVerwG, 07.06.2014 - 9 B 70.13
Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Aberkennung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2021 - 8 K 6/20
Flurbereinigung; Nachtrag zum Bodenordnungsplan; Berücksichtigung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2013 - 70 S 1.13
Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Nationalpark Unteres Odertal; vorläufige …
- VGH Bayern, 21.09.2009 - 13 A 08.1057
Flurbereinigungsplan; hofnahe Fläche; qualifizierter Planwunsch; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 9 C 11143/20
Nachteilsausgleich für Verlust humusreicher Böden im Rahmen der Flurbereinigung
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.341
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren
- VGH Bayern, 26.04.2010 - 13 A 09.2414
Wertgleiche Abfindung; formabhängiges Bewirtschaftungshindernis
- VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 70 A 2.07
Rechtsanspruch auf nicht nur wertgleiche, sondern besonders vorteilhafte …
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
Flurbereinigung; beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren; vorläufige …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2025 - 9 C 11128/23
Wertsteigerung eines im Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Grundstücks nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 2.17
Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2013 - 9 K 3/10
Abwägung/Abwägungskontrolle; Abfindung/Wertgleichheit; Abfindung/Lageanspruch; …
- VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.1637
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2026 - 9 C 10116/25
Abfindungsvereinbarung; Abstandsfläche; Altbestand; Anspruch; beschränkte …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2024 - 8 K 2/24
Zur Frage des Vorliegens eines unzumutbaren Bewirtschaftungshindernisses - hier: …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 70 A 2.18
Flurbereinigung; Sicherung einer Badestelle als gemeinschaftliche Anlage im Wege- …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2013 - 9 M 158/13
Ausführungsanordnung/Voraussetzungen der vorzeitigen Ausführungsanordnung; …
- OVG Sachsen, 03.09.2025 - 13 C 16/23
Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; Bodengüte; Lage; Nachsichtgewährung; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.2005 - 10 C 4.05 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10979/04
- BVerwG, 15.04.2005 - 10 C 4.05
- BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".