Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorsätzlich begangene Straftat nicht geringfügig;Voraussetzungen des § 104a AufenthG nicht auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufentG anwendbar;Mehrmonatige Trennung von Eheleuten zum Zwecke der Durchführung des Visumsverfahrens zumutbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09
Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer …
Eine Übertragung der dortigen Strafgrenze auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG dürfte deshalb nicht in Betracht kommen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.02.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08
Nachholung des Visumverfahrens
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris) sowie anderer Obergerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.08.2008 - 10 CE 08.1830 -, Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.06.2007 - 10 PA 65/07 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 10.04.2007 - 18 B 303/07 -, AuAS 2007, 195; weitere Nachweise bei Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 5 RdNr. 173), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (…vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2007, a. a. O.). - VG Augsburg, 08.11.2010 - Au 1 S 10.1423
Ehegattennachzug; fehlende Fiktionswirkung; unerlaubte Einreise; Nachholung des …
Auch genügt im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG das bloße Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes; es ist nicht erforderlich, dass der Ausländer ermessensfrei ausgewiesen werden könnte (vgl. BayVGH vom 22.8.2008 Az. 10 CE 08.1830 - RdNr. 10 m. w. N.).
- VG München, 06.12.2012 - M 10 K 12.532
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Unzumutbarkeit der Nachholung des …
Rn. 24 Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des BayVGH, dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik eingereist ist, grundsätzlich zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen, auch wenn er mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BayVGH vom 22.8.2008 Az. 10 CE 08.1830 Rdnr. 11). - VG Düsseldorf, 22.07.2010 - 8 K 3620/09
Ausweisung eines Ausländers wegen unerlaubter Einreise in die Bundesrepublik …
Rn. 39 vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2002 - 3 Bf 205/01 -, AuAS 2002, 139; BayVGH, Beschluss vom 22. August 2008 - 10 CE 08.1830 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2006 2 K 1835/06 -, juris. - VG München, 13.11.2008 - M 25 S 08.2520
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 28. September 2004 - 1 C 10/03 - Rz 13 m.w.N.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 22. August 2008 - 10 CE 08.1830 -- VG München, 12.02.2010 - M 25 S 09.5590
Die vom Antragsteller begangenen Rechtsverstöße waren damit in jedem Fall nicht nur vereinzelt und in Anbetracht des verhängten Strafmaßes (4 Monate Freiheitsstrafe) und vor allem auch wegen der vom Strafgericht festgestellten Vorsätzlichkeit ihrer Begehung auch nicht geringfügig (hierzu BVerwG Urteil vom 24.9.1996, 1 C 9/94; BayVGH Beschluss vom 22.8.2008, 10 CE 08.1830).- VG Ansbach, 26.05.2011 - AN 5 K 10.01912
Ausweisung einer aserbaidschanischen Staatsangehörigen
Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten stellt keinen geringfügigen Verstoß im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG mehr dar; eine vorsätzliche Straftat ist grundsätzlich nicht geringfügig (BayVGH, B. v. 22.08.2008, 10 CE 08.1830, - juris -). - VG München, 12.02.2010 - M 25 S 09.5590
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