Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.05.2013 - 10 CE 13.658 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung);Zumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat zur Durchführung eines Visumverfahrens;Angewiesenheit auf die Lebenshilfe eines Elternteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10
Nichtannahmebeschluss: Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2013 - 10 CE 13.658
Mit den in den genannten Bestimmungen enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznormen ist es grundsätzlich vereinbar, Ausländer, deren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wie im Fall der Antragstellerinnen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG abgelehnt worden ist, weil sie nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind, auf die Einholung dieses Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris).Nur wenn die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange mit der Folge zurück, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen sich als unverhältnismäßig erweisen (BVerfG, B.v. 17.5.2011 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2013 - 10 CE 13.658
Der seit 2001 im Bundesgebiet lebende Vater der Antragstellerinnen kann trotz seines gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status und seiner Berufstätigkeit grundsätzlich darauf verwiesen werden, seine Familie in Serbien zumindest für einige Zeit zu unterstützen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 26 m.w.N.). - EGMR, 14.06.2011 - 38058/09
[ENG]
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2013 - 10 CE 13.658
Auch aus Art. 8 EMRK ergibt sich keine allgemeine Verpflichtung für die Konventionsstaaten, die Wahl des Aufenthaltsstaates durch Zuwanderer anzuerkennen und Familienzusammenführung zu ermöglichen (vgl. zuletzt EGMR, U.v. 14.6.2011 - 38058/09 - NVwZ 2012, 947). - VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
Aussetzung der Abschiebung; gemeinsame Ausreise von Familienangehörigen; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2013 - 10 CE 13.658
Mit den in den genannten Bestimmungen enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznormen ist es grundsätzlich vereinbar, Ausländer, deren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wie im Fall der Antragstellerinnen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG abgelehnt worden ist, weil sie nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind, auf die Einholung dieses Visums zu verweisen (…vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris).
- VGH Bayern, 25.04.2014 - 10 CE 14.650
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung); kein zu sichernder …
Nur wenn die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft erfüllt, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange mit der Folge zurück, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen sich als unverhältnismäßig erweisen (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 C 13.1629 - juris Rn. 11, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 4, B.v. 13.5.2013 - 10 CE 13.658 - juris Rn. 5, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 8 jeweils m.N. der Rspr des EGMR und des BVerfG). - VG München, 04.05.2017 - M 9 E 17.1561
Anforderung an den grundrechtlichen Schutz der Familie vor Abschiebung
Rn. 17 Hinweise darauf, dass der Antragsteller, der sich derzeit illegal im Bundesgebiet aufhält, seine berufstätige Ehefrau betreuen müsste oder dass diese sich nicht ausreichend um sich selbst kümmern könnte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 10 CE 13.658 - juris), sind nicht ersichtlich.
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