Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.09.2008 - 10 CS 08.2329 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Mindestwartezeit
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; AufenthG § 104 Abs. 2 S. 2; AuslG § 28; AufenthG § 9 a Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 9 c S. 1 Nr. 2; RL 2003/109/EG Art. 5 Abs. 1 Bst. a
D (A), Niederlassungserlaubnis, Altersversorgung, Rentenbeiträge, Studium, Aufenthaltsbewilligung, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Altfälle, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Lebensunterhalt, Daueraufenthaltsrichtlinie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 11 S 1198/10
Einkünftenachweis bei Ausländern erfasst auch Rentenanwartschaften
Wenn der Kläger aber in voraussichtlich rund einem Jahr über eine Rentenanwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung verfügt, so kann seine Altersversorgung zumindest als hinreichend gesichert gelten (im Ergebnis ebenso: Bay.VGH, Beschluss vom 24.09.2008 - 10 CS 08.2329 - juris Rn. 9). - VG Karlsruhe, 15.04.2026 - 6 K 3211/23
Sicherung des Lebensunterhalts im Alter als Voraussetzung der Erteilung der …
Die Einzahlung von 60 Monatsbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nur dann erforderlich, wenn der Ausländer keine anderen Aufwendungen auf seine Altersvorsorge geleistet hat, weil ansonsten weder eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) noch überhaupt eine Altersversorgung besteht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.09.2008 - 10 CS 08.2329 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.02.2011 - 11 S 1198/10 -, juris Rn. 24).
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