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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.02.2009 - 10 CS 09.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74634
VGH Bayern, 12.02.2009 - 10 CS 09.10 (https://dejure.org/2009,74634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2009 - 10 CS 09.10 (https://dejure.org/2009,74634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 10 CS 09.10 (https://dejure.org/2009,74634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs 2 und 4 AufenthG 2004 für qualifizierte Fachkräfte bei Vorstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2009 - 10 CS 09.10
    Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn ein atypischer Sachverhalt gegeben ist, der sich von der Menge gleichliegender Fälle durch besondere Umstände unterscheidet, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht des der Regelerteilungsvoraussetzung zugrundeliegenden öffentlichen Interesses beseitigen (vgl. BVerwG vom 28.1.1997 InfAuslR 1997, 240).
  • VGH Bayern, 22.03.2006 - 24 ZB 06.165
    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2009 - 10 CS 09.10
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist diese Straftat schon deswegen nicht geringfügig, weil sie vorsätzlich begangen worden ist (…vgl. Alexy in HK-AuslR, 1. Aufl. 2008, RdNr. 22 zu § 55; BayVGH vom 22.3.2006, 24 ZB 06.165 juris RdNr. 5).
  • VG München, 09.03.2009 - M 10 S7 09.692

    Keine relevante Änderung der Umstände durch neue Zeugenaussagen zur …

    Rn. 5 Mit Beschluss vom 12. Februar 2009 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2008 zurück (Az.: 10 CS 09.10).

    Rn. 7 den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2008 (Az. M 10 S 08.5713) und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren 10 CS 09.10 aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.

    Rn. 14 Zum weiteren Vorbringen der Parteien und zu den übrigen Einzelheiten wird auf die beigezogenen Behördenakten und die Gerichtsakte sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2008 (Az. M 10 S 08.5713) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Februar 2009 (Az. M 10 CS 09.10) Bezug genommen.

  • OVG Hamburg, 27.11.2024 - 6 Bs 146/24

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung; …

    Zwar kann bei der Prüfung, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, die gesetzliche Wertungsentscheidung in § 19d Abs. 1 Nr. 7 AufenthG nicht außer Betracht bleiben (vgl. zu § 18a Abs. 1 Nr. 7 AufenthG a. F. VGH München, Beschl. v. 12.2.2009, 10 CS 09.10, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 10 ZB 09.1972

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen eines Ausweisungsgrunds; …

    Der Antrag des Klägers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 Az. M 10 S 08.5713; Beschluss des Senats vom 12.2.2009 Az. 10 CS 09.10; Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9.3.2009 Az. M 10 S7 09.692).

    Das Erstgericht hat nachvollziehbar und schlüssig festgestellt, dass auch diese vom Kläger geltend gemachten Begleitumstände, die durchaus zu einer Eskalation des Streites beigetragen haben können (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats im Eilverfahren vom 12.2.2009 10 CS 09.10, S. 4), gleichwohl in keiner Weise seine Gewalttätigkeit gegenüber seiner früheren Ehefrau rechtfertigen könnten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2026 - 2 M 38/26

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausweisungsinteresse - Ausländerrecht

    Rn. 15 Hinzu kommt, dass die gesetzliche Wertentscheidung in § 19d Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei der Prüfung, ob ein Ausnahmesachverhalt im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vorliegt, voraussichtlich nicht außer Acht bleiben kann (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 27. November 2024 - 6 Bs 146/24 - juris Rn. 33; BayVGH. Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 CS 09.10 - juris Rn. 9, zu § 18a Abs. 1 Nr. 7 AufenthG).
  • VG Potsdam, 13.12.2011 - 8 L 669/11

    Aufenthaltserlaubnis

    Rn. 6 a) Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18, 18 a AufenthG müssen über die speziellen Voraussetzungen der in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellten Entscheidung nach § 18 Abs. 2 und § 18 a Abs. 1 AufenthG hinaus auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 -, zit. nach juris, Rn. 5; VGH München, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 CS 09.10 -, zit. nach juris, Rn. 3; VGH Mannheim…, Beschluss vom 17. März 2009 - 11 S 448/09 -, zit. nach juris, Rn. 4; VG Berlin…, Urteil vom 11. Juni 2010 - 4 K 322.09.V -, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • VG Regensburg, 11.01.2010 - RN 9 K 09.01406

    Vorliegen eines Ausweisungsgrundes

    Das Fehlen einer Wiederholungsgefahr kann demzufolge einen Ausnahmetatbestand begründen (BayVGH vom 12. Februar 2009, 10 CS 09.10, Rz 5).
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