Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.04.2012 - 10 CS 12.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschiebungsandrohung; vollziehbare Ausreisepflicht; Fiktionswirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10
Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2012 - 10 CS 12.62
Ein nach Ablauf der Geltungsdauer des ursprünglichen Aufenthaltstitels gestellter Antrag auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels löst die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht aus (…vgl. Huber, AufenthG, 2010, § 81 RdNr. 8 unter Verweis auf die Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz BT-Drucks. 16/5065, S. 184; BVerwG vom 22.6.2011 Az. 1 C 5.10 RdNrn. 15 und 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2008 - 18 B 943/08
Schengen-Visum Fortbestandsfiktion Aufenthaltszweck Aufenthaltstitel
Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2012 - 10 CS 12.62
Unabhängig von der Frage, ob ein nationaler italienischer Aufenthaltstitel überhaupt die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG auslösen kann (zum Schengen-Visum vgl. OVG NRW vom 1.9.2008 Az. 18 B 943/08 RdNr. 1), greift diese Vorschrift hier nicht ein, weil die Antragsteller die Erteilung ihrer Aufenthaltserlaubnis erst nach Ablauf des "permesso di soggiorno" beantragt haben.
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679
Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt
14 b) Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist schließlich auch nicht deshalb statthaft, weil § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Fällen, in denen die Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG wegen verspäteter Antragstellung nicht eintreten kann (…vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2012 - 1 C 5.10 - juris Rn. 16 f.; BayVGH, B.v. 10.4.2012 - 10 CS 12.62 - juris Rn. 14), entsprechend anzuwenden wäre. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2021 - 2 M 124/21
Abschiebungsandrohung; (vollziehbare) Ausreisepflicht; Vorliegen eines …
Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Ausländer voraussichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, sondern nur darauf, ob er (vollziehbar) ausreisepflichtig ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. April 2012 - 10 CS 12.62 - juris Rn. 13).Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Ausländer voraussichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, sondern nur darauf, ob er (vollziehbar) ausreisepflichtig ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. April 2012 - 10 CS 12.62 - juris Rn. 13).
- VG Göttingen, 18.09.2018 - 1 B 296/17
Deutsche Staatsangehörigkeit; Doppelte Staatsangehörigkeit; Freizügigkeit; …
Der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht bedarf es nach Auffassung der Kammer für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.11.2010 - 12 LB 245/08 -, juris Rn. 14 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.02.2018 - OVG 11 S 9.18 - juris Rn. 4; a. A. Bay. VGH, Beschl. v. 10.04.2012 - 10 CS 12.62 -, juris Rn. 10, 13).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Wiedereinsetzung in die Klagefrist bei Zeitstempel "00:00:05" auf allen Seiten …
Rn. 19 Denn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, zit. nach juris Rn 15 f.; dem folgend z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25. April 2012 - 2 S 109.11 - zit. nach juris Rn 5, BayVGH, Beschluss v. 10. April 2012 - 10 CS 12.62 -, zit. nach juris Rn 14) hat - in Kenntnis des Wortlauts der Regelung - die in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass die Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG auch in - allen oder doch in bestimmten, noch einen "inneren Zusammenhang" mit dem bisherigen Aufenthaltstitel aufweisenden - Fällen einer verspäteten Antragstellung greife, u.a. unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19. August 2007 ausdrücklich abgelehnt (BTDrucks 16/5065 S. 184 zu § 58 AufenthG;… ähnlich nunmehr auch die Begründung zur Neufassung des § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, wonach "der bisherige Ausschluss der Fortgeltungsfiktion auch in Fällen, in denen die verspätete Antragstellung aus bloßer Nachlässigkeit und nur mit einer kurzen Zeitüberschreitung erfolgt" sei, durch die vorgesehene, im Entwurf noch in Satz 3 enthaltene Härtefallregelung abgemildert werden soll, BTDrucks. 17/8682, S. 22 zu § 81 AufenthG). - VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche …
Dem Besitz eines Aufenthaltstitels steht der Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung desselben nicht gleich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22.11.2021 - 2 M 124/21 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.04.2012 - 10 CS 12.62 -, juris Rn. 13;… Fleuß in: BeckOK, Ausländerrecht, 32. Ed. 01.01.2022, § 50 AufenthG Rn. 2a;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 50 AufenthG Rn. 3, 10). - VGH Bayern, 17.07.2019 - 10 CS 19.1212
Fiktionsbescheinigung zur Vermeidung einer unbilligen Härte
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Ausreisepflicht unabhängig davon bereits kraft Gesetzes besteht (…vgl. Hailbronner, a.a.O., Rn. 115; BayVGH, B.v. 10.4.2012 - 10 CS 12.62 - juris Rn. 15). - VG Kassel, 17.07.2026 - 4 L 1487/26
Fortgeltung einer Aufenthaltserlaubnis nach der …
Hingegen kommt es bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nicht darauf an, ob der Antragsteller voraussichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. April 2012 - 10 CS 12.62 -, juris, Rn. 13). - VG Schleswig, 14.08.2024 - 11 B 127/23 Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Ausländer voraus-sichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, sondern nur darauf, ob er (vollziehbar) ausreisepflichtig ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. April 2012 - 10 CS 12.62 -, juris Rn. 13).
- VG Schleswig, 14.12.2023 - 11 B 141/23 Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Ausländer voraussichtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, sondern nur darauf, ob er ausreisepflichtig ist (…vgl. Beschl. der Kammer v. 20.02.2023 --- 11 B 13/23 ---, juris Rn. 24 ; VGH München, Beschl. v. 10.04.2012 --- 10 CS 12.62 ---, juris Rn. 13).
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