Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- vdai.de
Mit den Regelungen in § 29 Abs. 4 Satz 2 und Satz 4 GlüStV wird den Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen. Dies gilt auch für die einjährige Übergangsfrist in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536
- VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Dadurch wird der Grundsatz bestätigt, dass die Anforderungen der §§ 24, 25 und 26 GlüStV ab Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 91).Rn. 15 Die betreffenden Normen (§§ 24 bis 26 GlüStV) wirken durch die Regelung in § 29 Abs. 4 GlüStV auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte (Betrieb bereits bestehender Spielhallen) und Rechtsbeziehungen für die Zukunft ein und entwerten damit zugleich die betroffene Rechtsposition bzw. die belastenden Rechtsfolgen dieser Normen treten erst nach ihrer Verkündung ein, werden tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt (bisheriger legaler Betrieb der Spielhallen) ausgelöst, so dass ein Fall der unechten Rückwirkung oder der tatbestandlichen Rückanknüpfung dieser Normen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (stRspr des BVerfG;… vgl. z.B. B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 92 f.).
Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotenzial bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Er hat dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen damit hinreichend Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).
Jedoch ist dabei zum einen zu beachten, dass das errichtete Bauwerk selbst bei einer Schließung der Spielhalle nicht völlig wertlos ist, sondern, wenngleich womöglich nach gewissen Umbaumaßnahmen, weiter verwertet, also weiter genutzt oder vermietet werden kann (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 117).
Gerade im Hinblick auf den besonders wichtigen Gemeinwohlbelang des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Spielsucht ist dies ein sachlich hinreichend begründeter Gesichtspunkt für die Wahl dieses Stichtags (BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 96).
Auch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2013 (Vf. 10-VII-12 u.a. - juris) überzeugend dargelegt, dass es sich insoweit um eine zur Erreichung des besonders wichtigen Gemeinwohlziels der Verhinderung und Bekämpfung der Spielsucht geeignete, erforderliche und auch im engeren Sinn verhältnismäßige Grundrechtsbeeinträchtigung handelt.
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Rn. 15 Die betreffenden Normen (§§ 24 bis 26 GlüStV) wirken durch die Regelung in § 29 Abs. 4 GlüStV auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte (Betrieb bereits bestehender Spielhallen) und Rechtsbeziehungen für die Zukunft ein und entwerten damit zugleich die betroffene Rechtsposition bzw. die belastenden Rechtsfolgen dieser Normen treten erst nach ihrer Verkündung ein, werden tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt (bisheriger legaler Betrieb der Spielhallen) ausgelöst, so dass ein Fall der unechten Rückwirkung oder der tatbestandlichen Rückanknüpfung dieser Normen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (stRspr des BVerfG; vgl. z.B. B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - juris Rn. 43 m.w.N.;… vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 92 f.).Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (stRspr des BVerfG; vgl. z.B. B.v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - juris Rn. 43 m.w.N.).
Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (BVerfG, B.v.10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Rn. 25 Auch unterfällt wohl nicht bereits die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58; B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18).
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Dies kann zwar dann der Fall sein, wenn zu der öffentlich-rechtlichen Gewährung einer Rechtsposition (hier der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle) hinzukommt, dass diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 62). - BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
Mehrbetrieb Apotheken
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Rn. 25 Auch unterfällt wohl nicht bereits die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 58;… B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34) unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen. - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber deshalb berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (BVerfG, B.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1416
Glücksspielrecht: Übergangsregelungen für Spielhallen verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Rn. 14 Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - B.v. 24.10.2008 - 10 CE 13.1949 -) und zwar sowohl bezüglich der Rückwirkung der gesetzlichen Regelung auf bereits bestehende Spielhallen als auch bezüglich des Stichtags. - VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Rn. 14 Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - B.v. 24.10.2008 - 10 CE 13.1949 -) und zwar sowohl bezüglich der Rückwirkung der gesetzlichen Regelung auf bereits bestehende Spielhallen als auch bezüglich des Stichtags. - VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen an …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Rn. 14 Der Senat hat inzwischen mehrfach entschieden, dass speziell die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV verfassungsgemäß ist (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - juris; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414 - juris; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477 - juris; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - B.v. 24.10.2008 - 10 CE 13.1949 -) und zwar sowohl bezüglich der Rückwirkung der gesetzlichen Regelung auf bereits bestehende Spielhallen als auch bezüglich des Stichtags. - VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414
Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § …
- VGH Bayern, 24.10.2013 - 10 CE 13.1949
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; Unterschreiten des Mindestabstands zu …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 6 S 1765/15
Abstand zwischen zwei Spielhallen nach GlSpielG BW
Er ist jedoch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig dahingehend zu verstehen, dass er - wie es auch das Verwaltungsgericht angenommen hat - die kürzeste Entfernung zwischen zwei geographischen Punkten über den direkten Luftweg durch eine parallel zur Erdoberfläche verlaufende Strecke bezeichnet (vgl. Wikipedia und Duden, jeweils Stichwort "Luftlinie"; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 -, juris Rn. 26). - VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse; …
Der Begriff ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig dahingehend zu verstehen, dass er die kürzeste Entfernung zwischen zwei geographischen Punkten über den direkten Luftweg durch eine parallel zur Erdoberfläche verlaufende Strecke bezeichnet (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 25. April 2017 - 6 S 1765/15 , juris Rn. 23 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. November 2013 - 10 CS 13.1966, juris Rn. 26). - VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 1 S 13.599
Glücksspielrecht
Rn. 23 Nach derzeitiger Auffassung des Gerichts bestehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12, Vf. 11-VII-12, Vf. 12-VII-12, Vf. 14-VII-12, Vf. 19-VII-12 - NVwZ 2014, 141) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1416 - ZfWG 2013, 423; B.v. 28.8.2013 - 10 CE 13.1414; B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1477; B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008; B.v. 24.10.2008 - 10 CE 13.1949; B.v. 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 - juris) auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV und zwar sowohl in Bezug auf die Rückwirkung der gesetzlichen Regelung auf bereits bestehende Spielhallen als auch bezüglich des Stichtags.Auf die umfassenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 29.11.2013 (a.a.O.) wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
- VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 6070/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall; …
Der Begriff ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig dahingehend zu verstehen, dass er die kürzeste Entfernung zwischen zwei geographischen Punkten über den direkten Luftweg durch eine parallel zur Erdoberfläche verlaufende Strecke bezeichnet (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 25. April 2017 - 6 S 1765/15 , juris Rn. 23 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. November 2013 - 10 CS 13.1966, juris Rn. 26). - VG Schwerin, 17.12.2021 - 3 B 1221/21
Vorläufige Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Duldung; …
Danach ist es ausreichend, dass die Frage, von welchen Bezugspunkten die 500 m zu messen sind, durch Auslegung beantwortet werden kann (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 L 48/18 -, Rn. 11; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 3 B 369/18 -, Rn. 11 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 10 CS 13.1966 -, Rn. 26; alle zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris, das eine mit § 11 Abs. 4 S. 2 GlüStVAG M-V vergleichbare Regelung in Rheinland-Pfalz nicht als zu unbestimmt angesehen hat, ohne dazu dezidierte Ausführungen zu machen).. - OVG Saarland, 15.09.2023 - 1 A 109/21
Spielhallenrecht: Zur Bemessung des Mindestabstands zwischen zwei Spielhallen …
Abgesehen davon, dass auch andernorts bezüglich der Messweise auslegungsbedürftige Abstandsvorschriften in Kraft gesetzt wurden (vgl. § 4 Satz 2 NSpielhG["Maßgeblich ist die kürzeste Verbindung (Luftlinie) zwischen den Spielhallen.", wobei der Abstand regelmäßig allerdings nur mindestens 100 m zu betragen hat]["Maßgeblich ist die kürzeste Verbindung (Luftlinie) zwischen den Spielhallen.", wobei der Abstand regelmäßig allerdings nur mindestens 100 m zu betragen hat], § 3 Abs. 1 BbgSpielhG["Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten."]["Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten."]), fand sich etwa in Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BayAGGlüstV i.d.F. v. 25.6.2012 eine Regelung, die - ähnlich der saarländischen - nur einen "Mindestabstand […] zu einer anderen Spielhalle" vorsah, was in der Gesetzesbegründung näher dahingehend umschrieben wurde, dass der Abstand ab der Außenwand zu messen sei.[vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 - juris Rn. 26][vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 - juris Rn. 26] Die in Bayern aktuell geltende Abstandsregelung für Spielhallen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 BayAGGlüstV i.d.F. v. 23.6.2021) sieht demgegenüber einen Mindestabstand von 500 m Luftlinie "gemessen von Eingangstür zu Eingangstür" vor. - VG München, 11.02.2014 - M 16 S 13.5414
Untersagungsverfügung; Betrieb einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche …
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Regelung des § 25 Abs. 2 GlüStV i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV mit der Bayerischen Verfassung sowie dem Grundgesetz vereinbar (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris; BayVGH, B.v. 29.11.2013 - 10 CS 13.1966 - juris).
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