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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19699
VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590 (https://dejure.org/2021,19699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2021 - 10 CS 21.1590 (https://dejure.org/2021,19699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 (https://dejure.org/2021,19699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 8 Abs. 1; BayVersG Art. 15 Abs. 1
    Erfolglose Beschwerde in einem versammlungsrechtlichen Verfahren (Änderung der Route eines Fahrradkorsos)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 ; BayVersG Art. 15 Abs. 1
    Änderung der Route einer angemeldeten Versammlung (hier: Fahrradkorso); Abwägung der Versammlungsfreiheit mit dem Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (hier: Benutzung einer innerstädtischen Bundesstraße)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 8 ; BayVersG Art. 15 Abs. 1
    Versammlungsrecht; Fahrradkorso; Beschränkung einer Versammlung (Routenänderung); Benutzung einer innerstädtischen Bundesstraße; Abwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655

    Beschränkung einer Versammlung - Routenänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Die durch die Verkehrspolizeiinspektion A. … ermittelte Dauer der notwendigen Sperrung dieser autobahnähnlichen Straße mindestens in einer Fahrtrichtung für ca. 100 Minuten übersteige das in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für zulässig erachtete Ausmaß (30-minütige Sperrung, vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris) erheblich.

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22;… HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

    Rn. 23 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und von der Beschwerde nicht beanstandet festgestellt, dass die Inanspruchnahme eines Teilabschnitts der B. ... einen starken Bezug zu einem die Öffentlichkeit wesentlich interessierenden Versammlungsthema aufweist und insofern besonders schutzwürdig ist (vgl. dazu bereits BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 24).

    Die entsprechende Passage im Beschluss des Senats vom 13. November 2020 (10 CS 20.2655 - juris Rn. 27) betraf eine konkrete Abwägungsentscheidung im Einzelfall und ist nicht - wie die Antragsgegnerin meint - verallgemeinerungsfähig.

    Umgekehrt sind die hier zu befürchtenden Einschränkungen im Hinblick auf den hohen Wert der Versammlungsfreiheit einerseits und die Bedeutung des Versammlungsthemas für die öffentliche Meinungsbildung gerade in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskussion andererseits in einer demokratischen Gesellschaft jedoch hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 13. November 2020 - 10 CS 20.2655 -, Rn. 27, juris).

  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49 …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (…BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

    Rn. 21 Auch Bundesfernstraßen sind, obwohl sie von ihrem eingeschränkten Widmungszweck her anders als andere öffentliche Verkehrsflächen nicht der Kommunikation dienen, sondern ausschließlich dem Fahrzeugverkehr, nicht generell ein "versammlungsfreier Raum" (…OVG NW, B.v. 30.1.2017 - 15 A 296/16 - juris Rn. 17, 19; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 6; B.v. 9.8.2013 - 2 B1740/13 - juris).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass jedenfalls Verkehrsinteressen im Rahmen von versammlungsrechtlichen Anforderungen nach § 15 Abs. 1 BayVersG erhebliche Bedeutung beigemessen werden darf (HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 6 für Bundesautobahnen).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Rechtsgüterkollisionen ist im Rahmen versammlungsrechtlicher Verfügungen durch Auflagen oder Modifikationen der Durchführung der Versammlung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 54, 63).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (…BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Rn. 17 aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (hierzu und zum Folgenden zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 A 296/16

    Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Rn. 21 Auch Bundesfernstraßen sind, obwohl sie von ihrem eingeschränkten Widmungszweck her anders als andere öffentliche Verkehrsflächen nicht der Kommunikation dienen, sondern ausschließlich dem Fahrzeugverkehr, nicht generell ein "versammlungsfreier Raum" (OVG NW, B.v. 30.1.2017 - 15 A 296/16 - juris Rn. 17, 19;… HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 6; B.v. 9.8.2013 - 2 B1740/13 - juris).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob es sich nach § 1 Abs. 3 FStrG um eine nur für den Schnellverkehr von Kraftfahrzeugen bestimmte Bundesautobahn handelt oder (nur) um eine Bundesstraße (OVG NW, B.v. 30.1.2017 - 15 A 296/16 - juris Rn. 19).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Insoweit gilt die Regel, dass kollektive Meinungsäußerungen in Form einer Versammlung umso schutzwürdiger sind, je mehr es sich bei ihnen um einen Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (stRspr, vgl. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 - BVerfGE 73, 206 - juris Rn. 102).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Rn. 20 Der Schutz der "öffentlichen Sicherheit" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 BayVersG umfasst die gesamte Rechtsordnung und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 - BVerwGE 82, 34 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590
    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (stRspr, vgl. etwa BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 12.01.2024 - W 5 S 24.109

    Versammlungsrechtlicher Eilantrag zu geplanter ,,Bauerndemonstration" auf …

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (…vgl. BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (…st. Rspr., vgl. BVerfG, B.v. 12.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (…vgl. BVerfG, B.v. 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris Rn. 6;… B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 18).

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21;… B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282

    Routen der "Radsternfahrt" am 11. September 2021 in München dürfen nicht über …

    Dabei hat das Verwaltungsgericht ergänzend darauf hingewiesen, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Fahrradkorso handele, der sich auf einer Route bewege, die in einem ihrer Abschnitte über eine Länge von 1.100 m bzw. 750 m über eine Bundesfernstraße führe (unter Verweis insbesondere auf VG Augsburg, B.v. 4.6.2021 - Au S 21.1265 - BeckRS 2021, 16530; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris: 200 Teilnehmende auf einer Teilstrecke von 1.100 m Länge für 10 Minuten auf einer Bundesstraße), sondern die Radsternfahrt ginge über die Verhältnisse (Teilnehmerzahl, Länge der Strecke, Dauer der Beeinträchtigungen) in den entschiedenen Fällen hinaus.

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 23.08.2021 - AN 4 S 21.01552

    Abänderung der angezeigten Versammlungsstrecke

    Den Verkehrsinteressen dürfe im Rahmen des Art. 15 Abs. 1 BayVersG erhebliche Bedeutung beigemessen werden (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590).

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (…BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (…BVerfG, B.v. 12.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (…BVerfG, B.v. 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris Rn. 6;… B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 18).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (…BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20;… B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22).

    Die Einstufung einer Straße als Bundesautobahn entscheidet nicht darüber, ob auf dieser Straße grundsätzlich eine Versammlung stattfinden darf und entbindet Versammlungsbehörden und Gerichte nicht von einer Güterabwägung, sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21).

  • VG München, 23.03.2023 - M 10 S 23.1388

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot einer Versammlung auf einer Autobahnbrücke …

    Rn. 30 Denn auch wenn man mit der jüngeren Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21;… SächsOVG, B.v. 8.10.2021 - 6 B 376/21 - juris Rn. 7;… Hamb. OVG, B.v. 11.12.2020 - 4 Bs 229/20 - BeckRS 2020, 48778, Rn. 17;… HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 6; a.A. NdsOVG, U.v. 18.5.1994 - 13 L 1978/92 - NZV 1995, 332;… s.a. OVG NRW, B.v. 29.7.2022 - 15 B 897/22 - juris Rn. 12 ff.) und wie der streitgegenständliche Bescheid (dort S. 25 Punkt 2.4 und S. 27 Punkt 2.5.4) davon ausgeht, dass der Widmungszweck der Bundesautobahn eine Durchführung einer Versammlung auf derselben nicht grundsätzlich ausschließt, erweist sich die Untersagung als rechtmäßig.

    Kollidiert die Versammlungsfreiheit mit dem Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, ist - wie auch sonst - eine Abwägung der betroffenen Positionen zur Herstellung praktischer Konkordanz erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (zum Vorstehenden BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei Bundesfernstraßen aufgrund ihrer Widmung den Verkehrsinteressen - also grundrechtlich betrachtet insbesondere der allgemeinen Handlungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer - erhebliches Gewicht zuzusprechen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21;… HessVGH, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 4;… OVG NRW, B.v. 3.11.2017 - 15 B 1370/17 - juris Rn. 17).

  • VG München, 01.09.2021 - M 13 S 21.4561

    Untersagung der Durchführung einer Versammlung auf Autobahnen - Radsternfahrt

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20;… B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22;… HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21).

    Rn. 75 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Beschluss vom 4. Juni 2021 (10 CS 21.1590 - juris) über eine - erfolglos gebliebene - Beschwerde der damaligen Antragsgegnerin betreffend einen Fahrradkorso mit rund 200 Teilnehmern auf einer Länge von 700 bis 1.000 m über ein Teilstück einer Bundesstraße von etwa 1.100 m Länge in einer Zeit von etwa 10 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und Abbau der Sperrung zu entscheiden (zuvor: VG Augsburg, B.v. 4.6.2021 - Au 8 S 21.1265 - BeckRS 2021, 16530).

    Rn. 95 6. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG), wobei die Kammer in Abweichung von der Empfehlung in Nr. 45.4 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der ständigen Rechtsprechung des 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgt und den Auffangwert zugrunde legt (vgl. z.B. B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Tenor III. und Rn. 31;… B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Tenor III. und Rn. 29).

  • VG Würzburg, 25.06.2024 - W 5 K 24.108

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlegung des …

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (…vgl. BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (…st. Rspr., vgl. BVerfG, B.v. 12.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (…vgl. BVerfG, B.v. 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris Rn. 6;… B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 18).

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21;… B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März …

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (…vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21;… HessVGH, B.v. 5.6.2021 - 1 B 1193/21 - juris Rn. 4, jew. m.w.N.;… VG Frankfurt, B.v. 21.1.2022 - 5 L 148/22.F - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 27.10.2021 - AN 4 S 21.01807

    Klimacamp unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit

    Rn. 35 aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (…BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 17).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (…BVerfG, B.v. 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris Rn. 6;… B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 18).

  • VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20 - juris; Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

  • VGH Bayern, 12.05.2023 - 10 CS 23.847

    BayVGH bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8 …

    Sie entfaltet allenfalls Indizwirkung für das Gewicht der gegen eine Versammlung sprechenden Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter (…vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 17;… B.v. 7.9.2021 - 10 CS 21.2282 - juris Rn. 33; B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21;… HessVGH, B.v. 5.6.2021 - 1 B 1193/21 - juris Rn. 4, jew. m.w.N.;… VG Frankfurt, B.v. 21.1.2022 - 5 L 148/22.F - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 12.03.2026 - W 5 S 26.664

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Versammlungsrecht, …

  • VG Würzburg, 18.02.2025 - W 5 S 25.208

    Eilrechtsschutz, Versammlungsrecht, Verlegung der Abschlusskundgebung vom D. auf …

  • VG Ansbach, 07.01.2022 - AN 4 S 22.00017

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht für Demonstration gegen …

  • VG München, 19.01.2022 - M 33 S 22.259

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsauflagen - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Augsburg, 02.03.2023 - Au 8 S 23.309

    Eilantrag gegen die Untersagung einer Fahrrad-Demo auf der Bundesautobahn (BAB) 8 …

  • VG München, 18.02.2022 - M 33 S 22.824

    Versammlungsrecht, Eilrechtsschutz (Ablehnung), ortsfeste Versammlung mit 10.000 …

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 S 23.665

    Bescheid, Gefahrenprognose, Ermessensentscheidung, Untersagung, …

  • VG München, 07.02.2022 - M 33 S 22.588

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung während …

  • VG München, 28.01.2022 - M 33 S 22.422

    Versammlungsverbot von sog. Corona-Spaziergängen

  • VG München, 10.09.2021 - M 13 S 21.4790

    Versammlungsrecht, Verlegung des Versammlungsortes, Fußgängerzone

  • VG München, 11.02.2022 - M 33 S 22.675

    FFP2-Maskenpflicht auch für fortbewegende Versammlung

  • VG München, 26.01.2022 - M 33 S 22.332

    Anordnung einer Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel

  • VG Köln, 24.08.2021 - 20 L 1505/21
  • VG Augsburg, 24.02.2026 - Au 8 K 23.1109

    Versammlungsfreiheit, Fortsetzungsfeststellungsklage, Bestimmtheitsgebot, …

  • VG Augsburg, 21.01.2022 - Au 8 S 22.150

    Bundesfernstraße als Versammlungsort

  • VG München, 25.06.2022 - M 33 S 22.3216

    Versammlungsrechtliche Auflagen (Hundeverbot, Bereitstellen von Kabinentoiletten) …

  • VG Augsburg, 01.04.2023 - Au 8 S 23.482

    Einstweiliger Rechtsschutz, Versammlung auf einer Bundesautobahn …

  • VG München, 05.12.2025 - M 10 S 25.8726

    Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose

  • VG München, 04.05.2024 - M 10 S 24.2228

    Eilrechtsschutz, Gefahrenprognose, Sicherheit und Leichtigkeit des …

  • VG Ansbach, 27.10.2021 - AN 4 S 21.01890

    Kostenentscheidung in einem für erledigt erklärten versammlungsrechtlichen …

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