Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.125 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 42 Abs. 2, § 80 Abs. 5; BayVersG Art. 13; GG Art. 8
Unzulässiger Eilantrag gegen ein Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Allgemeinverfügungen zu Corona-Spaziergängen - Corona-Virus
Verfahrensgang
- VG München, 17.01.2022 - M 33 S 22.185
- VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.125
- VGH Bayern, 18.01.2022 - 10 CS 22.135
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.125
Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. - BVerfGE 104, 92 = juris Rn. 41). - BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.125
Zwar ist keine nachhaltige oder mehrfache Betroffenheit von dem angegriffenen Verwaltungsakt zu verlangen (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 15.03 - juris Rn. 18 f. zu einer Allgemeinverfügung in Form eines Verkehrsschildes). - VGH Bayern, 29.10.2019 - 10 ZB 19.1652
Unzulässigkeit wegen fehlender ladungsfähiger Anschrift
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2022 - 10 CS 22.125
Rn. 16 Demgemäß erweist sich der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Anfechtungsklage aufgrund dieser fehlenden allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzung, deren Vorliegen in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. etwa BayVGH, B. v. 29.10.2019 - 10 ZB 19.1652 - juris Rn. 3),.
- VG Koblenz, 26.09.2022 - 3 K 448/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig
Bei § 28a Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG a. F. handelt es sich jedoch nicht um abschließende infektionsschutzrechtliche Spezialregelungen, die eine grundsätzliche Sperrwirkung dergestalt entfalten, dass ein Rückgriff auf die allgemeine versammlungsrechtliche Befugnis in § 15 Abs. 1 VersG zum Erlass von Versammlungsverboten aus Gründen des Infektionsschutzes grundsätzlich ausgeschlossen wäre (vgl. auch Hessischer VGH…, Beschluss vom 19. März 2021 - 2 B 588/21 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 10 CS 22.125 und 10 CS 22.126 -, juris Rn. 12 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. Februar 2022 - 10 S 236/22 -, juris Rn. 6; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 7 B 10005/22.OVG -, juris Rn. 8). - VG München, 19.01.2022 - M 33 S 22.216
Keine präventive Untersagung von Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2022 - 10 CS 22.125; 10 CS 22.126). - VG München, 26.01.2022 - M 33 S 22.360
Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung
Gegen die Beschränkung unangemeldeter Versammlungen im Wege einer auf Art. 15 Abs. 1 BayVersG gestützten Allgemeinverfügung kann sich im Verwaltungsprozess grundsätzlich nur wenden, wer hinreichend substantiiert geltend macht, an von der Allgemeinverfügung betroffenen unangemeldeten Versammlungen teilnehmen zu wollen (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2022 - 10 CS 22.125).Rn. 21 Soweit es beim Vollzug der Allgemeinverfügung im Einzelfall dennoch zu Fehleinschätzungen bei Polizeimaßnahmen kommen sollte, müssen sich die Betroffenen darauf verweisen lassen, nachträglichen oder - bei konkreter Wiederholungsgefahr - vorbeugenden Rechtsschutz gegen diese konkreten behördlichen Maßnahmen zu suchen (BayVGH, B.v. 17.1.2022 - 10 CS 22.125).
- VG München, 03.05.2023 - M 10 K 22.184
Unzulässige Klage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Keine Klagebefugnis
Rn. 6 Auf die Beschwerde der Beklagten lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 17. Januar 2022 unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München den Eilantrag ab (10 CS 22.125).Rn. 23 Die Klägerin ist nicht klagebefugt, da sie dies nicht hinreichend substantiiert dargelegt hat (vgl. hierzu im Eilverfahren bereits: BayVGH, B.v. 17.1.2022 - 10 CS 22.125 - juris Rn. 20 ff.).
- VG Koblenz, 25.07.2022 - 3 K 268/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Koblenz und Andernach war …
Bei § 28a Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG a. F. handelt es sich jedoch nicht um abschließende infektionsschutzrechtliche Spezialregelungen, die eine grundsätzliche Sperrwirkung dergestalt entfalten, dass ein Rückgriff auf die allgemeine versammlungsrechtliche Befugnis in § 15 Abs. 1 VersG zum Erlass von Versammlungsverboten aus Gründen des Infektionsschutzes grundsätzlich ausgeschlossen wäre (vgl. auch Hessischer VGH…, Beschluss vom 19. März 2021 2 B 588/21 , juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 10 CS 22.125 und 10 CS 22.126 , juris Rn. 12 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. Februar 2022 10 S 236/22 , juris Rn. 6; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 3. Januar 2022 7 B 10005/22.OVG , juris Rn. 8). - AG Reutlingen, 30.06.2022 - L 4 OWi 24 Js 6379/22
Versammlungsverbot mittels Allgemeinverfügung aufgrund versammlungsrechtlicher …
Diese Maßnahmen können grds. geeignet sein, Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner zu begegnen, sowie einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken (vgl. VGH München, Beschluss vom 17.01.2022, Az.: 10 CS 22.125). - VG München, 20.01.2022 - M 33 S 22.192
Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung, Beschränkung nicht angemeldeter …
Dieses Vorhaben der Antragstellerin genügt für eine mögliche Rechtsverletzung von Art. 8 GG demnach nicht, weil sie damit nicht geltend macht, an einer nicht angemeldeten Versammlung teilnehmen zu wollen (vgl. auch BayVGH, B.v. 17.1.2022 - 10 CS 22.125 - S. 5: "Einkaufen und Geldabheben"). - VG München, 28.01.2022 - M 33 S 22.422
Versammlungsverbot von sog. Corona-Spaziergängen
Rn. 36 4. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2022 - 10 CS 22.125; 10 CS 22.126). - VGH Bayern, 18.01.2022 - 10 CS 22.135
Erfolglose Anhörungsrüge mangels Gehörsverletzung
Rn. 1 Mit der Anhörungsrüge wendet sich die Antragstellerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Januar 2022 (10 CS 22.125), mit dem in Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17. Januar 2022 ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 13. Januar 2022 zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen wegen fehlender Antragsbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog abgelehnt worden ist. - VG Koblenz, 25.07.2022 - 3 K 269/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Koblenz und Andernach war …
Bei § 28a Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG a. F. handelt es sich jedoch nicht um abschließende infektionsschutzrechtliche Spezialregelungen, die eine grundsätzliche Sperrwirkung dergestalt entfalten, dass ein Rückgriff auf die allgemeine versammlungsrechtliche Befugnis in § 15 Abs. 1 VersG zum Erlass von Versammlungsverboten aus Gründen des Infektionsschutzes grundsätzlich ausgeschlossen wäre (vgl. auch Hessischer VGH…, Beschluss vom 19. März 2021 2 B 588/21 , juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 10 CS 22.125 und 10 CS 22.126 , juris Rn. 12 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. Februar 2022 10 S 236/22 , juris Rn. 6; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 3. Januar 2022 7 B 10005/22.OVG , juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
| VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22.KO, 3 L 39/22.KO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter "Spaziergänge" in der Stadt Koblenz
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 Abs 1 CoronaVV RP 29, § 5 Abs 3 S 2 CoronaVV RP 29, Art 2 Abs 2 GG, § 28a Abs 1 Nr 10 IfSG, § 28a Abs 2 S 1 Nr 1 IfSG
Corona-Krise; keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des versammlungsrechtlichen Verbots nicht angemeldeter "Spaziergänge"; Folgenabwägung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter "Spaziergänge" in der Stadt Koblenz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter "Spaziergänge" - Corona-Virus
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Stadt Koblenz durfte nicht angemeldete Corona-"Spaziergänge" verbieten - Stadt Koblenz durfte nicht angemeldete Corona-"Spaziergänge" verbieten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rheinland-Pfalz: Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter "Spaziergänge" in der Stadt Koblenz - Richter sehen die Gefahr, dass die Spaziergänge ohne Einhaltung des Abstandsgebots sowie ohne Masken durchgeführt werden
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22
Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, juris, Rn. 17, vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 41, …und vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 -, juris, Rn. 19). - BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01
OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt
Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22
Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, juris, Rn. 17…, vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 41, und vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 -, juris, Rn. 19). - BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …
Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22
Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, juris, Rn. 17…, vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 41, …und vom 12. Juli 2001 - 1 BvQ 28/01 -, juris, Rn. 19). - OVG Rheinland-Pfalz, 03.01.2022 - 7 B 10005/22
Eilantrag gegen Verbot von "Montagsspaziergängen" im Landkreis Südliche …
Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22
Rn. 9 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 3. Januar 2022 - 7 B 10005/22.OVG - zu einem vergleichbaren, ebenfalls auf § 15 Abs. 1 VersammlG gestützten Verbot von derartigen "Spaziergängen" ausgeführt, dass sich bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit komplexe Rechtsfragen stellen, die einer abschließenden Überprüfung in einem Eilverfahren, bei dem für die Entscheidung des Gerichts nur wenige Stunden Zeit verbleiben, nicht zugänglich sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97
Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus VG Koblenz, 14.01.2022 - 3 L 38/22
Angesichts der Komplexität dieser Rechtsfragen sowie der nur begrenzten Erkenntnismöglichkeiten im Eilverfahren, in dem wegen der Eilbedürftigkeit schwierige Rechtsfragen weder vertieft noch abschließend geklärt werden können, bleibt die abschließende Prüfung, ob § 28a Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG einem auf § 15 Abs. 1 VersammlG gestützten Versammlungsverbot im Zusammenhang mit aus der Corona-Pandemie resultierenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit entgegensteht, aber dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97 -, juris, Rn. 4).
- VG Koblenz, 25.07.2022 - 3 K 268/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Koblenz und Andernach war …
Diese Allgemeinverfügungen waren Gegenstand der Beschlüsse der Kammer vom 14. Januar 2022 und 25. Februar 2022, mit denen Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in den Verfahren 3 L 38/22.KO und 3 L 182/22.KO abgelehnt wurden.Zwar sah das Robert Koch-Institut das Infektionsrisiko in Außenbereichen grundsätzlich als wesentlich geringer an; dazu setzte es aber die Einhaltung eines Abstands von 1, 50 m sowie das Tragen von Masken dann voraus, wenn dieser Mindestabstand wie vorliegend in unübersichtlichen Situationen mit Menschenansammlungen nicht sicher eingehalten werden konnte (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2022 3 L 38/22.KO , m. w. N., abrufbar unter http://www.vgko.justiz.rlp.de, Pressemitteilung Nr. 3/2022).
- VG Koblenz, 26.09.2022 - 3 K 448/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig
Zwar sah das Robert Koch-Institut das Infektionsrisiko in Außenbereichen grundsätzlich als wesentlich geringer an; dazu setzte es aber die Einhaltung eines Abstands von 1, 50 m sowie das Tragen von Masken dann voraus, wenn dieser Mindestabstand - wie vorliegend in unübersichtlichen Situationen mit Menschenansammlungen - nicht sicher eingehalten werden konnte (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2022 - 3 L 38/22.KO -, m. w. N., abrufbar unter http://www.vgko.justiz.rlp.de, Pressemitteilung Nr. 3/2022). - VG Koblenz, 25.07.2022 - 3 K 269/22
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Koblenz und Andernach war …
Zwar sah das Robert Koch-Institut das Infektionsrisiko in Außenbereichen grundsätzlich als wesentlich geringer an; dazu setzte es aber die Einhaltung eines Abstands von 1, 50 m sowie das Tragen von Masken dann voraus, wenn dieser Mindestabstand wie vorliegend in unübersichtlichen Situationen mit Menschenansammlungen nicht sicher eingehalten werden konnte (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2022 3 L 38/22.KO , m. w. N., abrufbar unter http://www.vgko.justiz.rlp.de, Pressemitteilung Nr. 3/2022).
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