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Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 20.02.2002 - 10 Ca 6777/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25114
ArbG Frankfurt/Main, 20.02.2002 - 10 Ca 6777/01 (https://dejure.org/2002,25114)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.02.2002 - 10 Ca 6777/01 (https://dejure.org/2002,25114)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 (https://dejure.org/2002,25114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Krankenhausaufenthaltsbescheinigung - Fälschung - Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.02.2002 - 10 Ca 6777/01
    (S. zu deren Verzichtbarkeit: z.B. BAG, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - in: NZA 1999, 708 (710) m.w.N.; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rz 260; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. A. München 1999, Rz 688).
  • LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.02.2002 - 10 Ca 6777/01
    Die unter dem Az.: 9 Sa 658/02 beim LArbG Frankfurt eingelegte Berufung wurde durch Urteil vom 16. Januar 2003 zurückgewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
    Es kann hier, nachdem die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung nicht ausgesprochen hat, dahingestellt bleiben, ob das Verhalten des Klägers sogar eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) gerechtfertigt hätte, was bei einem in einer strafbaren Handlung liegenden Fehlverhalten - also auch bei eigenmächtiger Abänderung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - regelmäßig der Fall ist (vgl. Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen, Urteil vom 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 - (juris);… KR-Griebeling, 8. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 487;… Preis in Stahlhacke u.a., 9. Auflage, Rdnr. 655;… Lepke, Kündigung bei Krankheit, 12. Auflage, Rdnr. 562), u.U. aber auch schon beim dringenden, auf objektiven Tatsachen beruhenden Verdacht einer solchen Fälschung bejaht werden kann (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) BAGE 85, 114 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB; LAG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 19 Sa 764/06 - (juris)).

    Ein derartiges Verhalten vermag darüber hinaus eine ordentliche Kündigung zu begründen (vgl. nochmals ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 20. Februar 2002 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Febr. 2002 - 10 Ca 6777/01 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21. Aug.

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