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Rechtsprechung
   VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6841
VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94 (2) (https://dejure.org/1997,6841)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.06.1997 - 10 E 1236/94 (2) (https://dejure.org/1997,6841)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 10 E 1236/94 (2) (https://dejure.org/1997,6841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsrechtsanordnung durch die Gemeinde bei fehlendem Einverständnis des Grundstückseigentümers ; §§ 85, 88 Hessisches Wassergesetz (WG, HE) als Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung des Eigentums; Verhältnismäßigkeit einer Zwangsrechtsanordnung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche …

    Auszug aus VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94
    Soweit teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.02.1991, NJW 1991, 3233 (3234); a.A. OVG Saarlouis, Urteil vom 26.10.1984, DÖV 1986, 112) darauf abgestellt wird, ob bei der nachträglichen Anordnung eines Zwangsrechts bei Verlegung der betreffenden Leitung ein mündliches oder schriftliches Einverständnis der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegt, kann nach den Ermittlungen des Gerichts davon ausgegangen werden, daß aufgrund der zum Zeitpunkt der Verlegung in der damals noch selbständigen Gemeinde Massenheim üblichen Praxis zumindest ein mündliches Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern hergestellt wurde.
  • BVerwG, 02.08.1995 - 4 B 141.95

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94
    Eine Enteignung ist in einer solchen auf §§ 85, 88 HWG beruhenden Anordnung entgegen der Auffassung der Kläger deshalb nicht zu sehen, weil eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG bzw. Art. 45 Abs. 2 der Hessischen Verfassung keine Umgestaltung des Inhaltes des Eigentumsrechts bewirken kann, sondern nur einen Austausch der Rechtsträger eines bereits inhaltlich feststehenden Rechts (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 27.08.1986, 3 B 101/86 = NVwZ 1987, 617 ff.; ebenso: OVG Münster, Urteil vom 25.02.1993, 20 A 1886/91, ZfW 1994, 294 ff; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.1988, 4 B 141/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1886/91

    Zwangsrecht zum Durchleiten von Wasser und Abwasser; Verfassungsrecht; …

    Auszug aus VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94
    Eine Enteignung ist in einer solchen auf §§ 85, 88 HWG beruhenden Anordnung entgegen der Auffassung der Kläger deshalb nicht zu sehen, weil eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG bzw. Art. 45 Abs. 2 der Hessischen Verfassung keine Umgestaltung des Inhaltes des Eigentumsrechts bewirken kann, sondern nur einen Austausch der Rechtsträger eines bereits inhaltlich feststehenden Rechts (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 27.08.1986, 3 B 101/86 = NVwZ 1987, 617 ff.; ebenso: OVG Münster, Urteil vom 25.02.1993, 20 A 1886/91, ZfW 1994, 294 ff; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.1988, 4 B 141/95).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.08.1986 - 3 B 101/86
    Auszug aus VG Gießen, 20.06.1997 - 10 E 1236/94
    Eine Enteignung ist in einer solchen auf §§ 85, 88 HWG beruhenden Anordnung entgegen der Auffassung der Kläger deshalb nicht zu sehen, weil eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG bzw. Art. 45 Abs. 2 der Hessischen Verfassung keine Umgestaltung des Inhaltes des Eigentumsrechts bewirken kann, sondern nur einen Austausch der Rechtsträger eines bereits inhaltlich feststehenden Rechts (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 27.08.1986, 3 B 101/86 = NVwZ 1987, 617 ff.; ebenso: OVG Münster, Urteil vom 25.02.1993, 20 A 1886/91, ZfW 1994, 294 ff; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.02.1988, 4 B 141/95).
  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 18.6116

    Erfolgreiche Klage eines Grundstückseigentümers auf Duldung der Beseitigung eines …

    Auch bei ursprünglich rechtmäßig verlegten Leitungen ist für die Frage der Erforderlichkeit der jeweiligen Leitung darauf abzustellen, ob aktuell bei einer fingierten erstmaligen Verlegung die Duldung der von der Behörde bevorzugten Leitungsführung erforderlich ist (…vgl. Riedel in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 55. Edition, Stand: 1.7.2020, § 93 WHG Rn. 8; VG Gießen zum hessischen Landesrecht vor Einführung des § 93 WHG, U.v. 20.06.1997 - 10 E 1236/94 - juris Rn. 24;… vgl. OVG LSA, B.v. 27.8.2014 - 2 L 118/13 - juris Rn. 12).
  • OLG Dresden, 27.06.2002 - 21 U 864/00

    Durchleitungsrecht für Altanlagen nach § 109 Abs. 2 SächsWG

    Dies sind auch die Maßstäbe, nach denen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung für ein Durchleitungsrecht nach den Wassergesetzen der Länder im Einzelfall beurteilen, wenn eine vertragliche Einigung nicht zustande gekommen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.02.1978 - VII 238/78 - DVBl. 1979, 790, OVG Lüneburg - Urteil vom 28.02.1998 - 3 A 291/88 - NJW 1991, 3233 ff. - und VG Gießen - Urteil vom 20.06.1997 - 10 E 1236/94 - NVwZ-RR 1998, 643 ff.).
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