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Rechtsprechung
   VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19088
VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05 (https://dejure.org/2005,19088)
VG Gießen, Entscheidung vom 19.09.2005 - 10 E 404/05 (https://dejure.org/2005,19088)
VG Gießen, Entscheidung vom 19. September 2005 - 10 E 404/05 (https://dejure.org/2005,19088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 HeilBerG HE, § 2 Abs 1 HeilBerG HE, § 1 Abs 3 PsychThG, Art 3 GG, § 10 Abs 1 HeilBerG HE
    Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen; Teilzeittätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen; Teilzeittätigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen …

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Voraussetzung für die Annahme, eine Person übe den Beruf i.S.d. § 2 Abs. 1 HeilbG aus, ist darüber hinaus nicht ausschließlich eine freiberufliche psychotherapeutische oder heilende Tätigkeit, sondern es genügt eine Tätigkeit, bei der die psychotherapeutischen Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können, worunter insbesondere auch Tätigkeiten in Klinik und Praxis, Forschung und Lehre, für Wirtschaft, Industrie und Medien fallen (vgl. VG Gießen, Urteile vom 07.02.2005 - 10 E 3873/04 - und vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 -), oder auch "Randgruppen", die in Grenzbereichen zu anderen Wissenschaften tätig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -), wenn die mit der Qualifikation als Psychologischer Psychotherapeut erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden oder genutzt werden können (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 29.07.20005 - 7 K 6/05 - ähnlich auch VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -).

    Erst wenn eine berufsständische Kammer bei der Beitragsbemessung nicht nur auf die durch das erzielte Einkommen erwiesene Leistungsfähigkeit abstellt, sondern einen tätigkeitsbezogenen Vorteilsmaßstab wählt, ist bei unterschiedlicher Ausgestaltung des Berufsfeldes als Ausfluss des Äquivalenzprinzips eine Differenzierung auch in beitragsmäßiger Hinsicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33/98 - und Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -).

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01

    Arzt; Kammerbeitrag; Bemessung; Grundlagenforscher; Beitragsreduzierung

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Voraussetzung für die Annahme, eine Person übe den Beruf i.S.d. § 2 Abs. 1 HeilbG aus, ist darüber hinaus nicht ausschließlich eine freiberufliche psychotherapeutische oder heilende Tätigkeit, sondern es genügt eine Tätigkeit, bei der die psychotherapeutischen Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können, worunter insbesondere auch Tätigkeiten in Klinik und Praxis, Forschung und Lehre, für Wirtschaft, Industrie und Medien fallen (vgl. VG Gießen, Urteile vom 07.02.2005 - 10 E 3873/04 - und vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 -), oder auch "Randgruppen", die in Grenzbereichen zu anderen Wissenschaften tätig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -), wenn die mit der Qualifikation als Psychologischer Psychotherapeut erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden oder genutzt werden können (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 29.07.20005 - 7 K 6/05 - ähnlich auch VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -).

    Ein einzelner Angehöriger des psychotherapeutischen Berufs hat insoweit kein Anspruch auf Ermäßigung mit der Begründung, seine spezielle Tätigkeit weiche von der berufsspezifisch typischen Tätigkeit derart ab, dass er - individuell - eine andere beitragsmäßige Veranlagung fordern könne (vgl. insoweit auch VG Gießen, Urteil vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 -).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Einem derartigen Prozedere steht aber der entsprechend anzuwendende Rechtsgedanke des § 254 Abs. 2 BGB (Schadensminderungspflicht) entgegen sowie das in entsprechender Weise auch für die Beklagte geltende gesetzliche Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22/96 -).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Zwangsverbandes ist danach nur zur Verwirklichung von Aufgaben zulässig, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht, die aber so geartet sind, dass sie weder im Wege der privaten Initiative wirksam wahrgenommen werden können noch zu den im engeren Sinne staatlichen Aufgaben zählen, die der Staat selbst durch seine Behörden wahrnehmen muss (BVerfG, Beschluss vom 18.12.1974 - 1 BvR 430/65 -).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Rn. 16 Dem Grunde nach ist die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer rechtmäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1998 - 1 C 7/98 -), was sich auch auf geringfügig beschäftigte Freiberufler (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.02.1994 - 1 B 19/93 -) und Personen bezieht, die nicht unmittelbar selbständig oder angestellt in dem jeweiligen Berufsbild tätig sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.09.1988 - 8 A 5/86 -).
  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Die Bemessung der Beiträge an den positiven Einkünften aus psychotherapeutischer Tätigkeit ist ein sachliches Kriterium der aus der Kammertätigkeit fließenden Vorteilsbemessung (BVerwG, Beschluss vom 25.07.1989 - 1 B 109/89 und Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33/98 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.1996 - 9 S 1152/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96

    Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Die Bemessung der Beiträge an den positiven Einkünften aus psychotherapeutischer Tätigkeit ist ein sachliches Kriterium der aus der Kammertätigkeit fließenden Vorteilsbemessung (BVerwG, Beschluss vom 25.07.1989 - 1 B 109/89 und Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33/98 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.1996 - 9 S 1152/96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2002 - 4 A 63/01
    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Einen derartigen Vorteilsmaßstab hat die Beklagte jedoch gerade nicht gewählt und es ist aus höherrangigem Recht nicht zu beanstanden, das für das Beitragsjahr maßgebliche Einkommen als Maßstab der Beitragsbemessung heranzuziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.12.2002 - 4 A 63/01 -).
  • OVG Bremen, 16.03.1993 - 1 BA 7/92

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer; Privatrechtlicher Verein; Interessen der freien …

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Mit der Zwangsmitgliedschaft ist jedoch ein Eingriff in die Freiheitssphäre des Mitglieds verbunden, so dass Art. 2 Abs. 1 GG der Einrichtung öffentlich-rechtlicher Verbände mit Zwangsmitgliedschaften Grenzen setzt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 16.03.1993 - 1 BA 7/92 - und VG Trier, Urteil vom 14.08.2003 - 6 K 1744/02 -).
  • VG Köln, 27.10.2004 - 9 K 2843/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines staatlich geprüften …

    Auszug aus VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05
    Voraussetzung für die Annahme, eine Person übe den Beruf i.S.d. § 2 Abs. 1 HeilbG aus, ist darüber hinaus nicht ausschließlich eine freiberufliche psychotherapeutische oder heilende Tätigkeit, sondern es genügt eine Tätigkeit, bei der die psychotherapeutischen Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können, worunter insbesondere auch Tätigkeiten in Klinik und Praxis, Forschung und Lehre, für Wirtschaft, Industrie und Medien fallen (vgl. VG Gießen, Urteile vom 07.02.2005 - 10 E 3873/04 - und vom 25.02.2002 - 10 E 3916/01 -), oder auch "Randgruppen", die in Grenzbereichen zu anderen Wissenschaften tätig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9/93 -), wenn die mit der Qualifikation als Psychologischer Psychotherapeut erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum wirtschaftlichen Vorteil genutzt werden oder genutzt werden können (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 29.07.20005 - 7 K 6/05 - ähnlich auch VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.09.1988 - 8 A 5/86
  • VG Bremen, 11.06.2026 - 5 K 1485/24

    Beitragsfestsetzung durch die Psychotherapeutenkammer, Urteil vom 11.06.2026 - …

    Auf Grundlage ähnlicher Beitragsregelungen in den Satzungen der Psychotherapeutenkammern anderer Länder haben zahlreiche Gerichte die Beitragsrelevanz von Einkünften aus vergleichbaren Tätigkeiten bejaht, die nicht heilkundlich sind, sondern Beratung und Unterstützung im sozialen und pädagogischen Bereich zum Gegenstand haben (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.05.2007 - 8 LC 13/05 - und Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 - (jeweils Tätigkeit in der Ehe- Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung);… OVG RP, Urt. v. 06.03.2012 - 6 A 11306/11 - (Leiter einer diakonischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche); VG Gießen -, Urt. v. 19.09.2005 - 10 E 404/05 - (Koordinator eines psychologisch-pädagogischen Bereichs bei der Deutschen Blindenanstalt);… VG Düsseldorf, Urt. v. 16.03.2012 - 7 K 9496/09 - (Sozialarbeiter in der Betreuung Suchtkranker);… VG Ansbach, Urt. v. 22.08.2007 - AN 9 K 06.02357 - (Beratung und Unterstützung Erwerbsloser und Betreuerin in einer Ganztagsschule), alle juris).
  • VG Berlin, 12.03.2024 - 9 K 497.22

    Keine Erstattung von Kammerbeiträgen bei unvollständigen oder falschen Angaben

    Das Äquivalenzprinzip wird nicht gravierend gestört, weil die Tätigkeit der Beklagten für alle Mitglieder nahezu gleich ist ebenso wie der Vorteil aus ihrer Tätigkeit unabhängig von der konkreten Art oder dem Umfang der ärztlichen Tätigkeit des Kammermitglieds ist (vgl. VG Gießen, Urteil vom 19. September 2005 - 10 E 404/05 - juris).
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