Rechtsprechung
| VG Münster, 14.04.2009 - 10 L 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarwiderspruch gegen die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastgeflügel (Masthähnchen); Verletzung der Planungshoheit durch Ersetzung des versagten Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem angefochtenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 14.04.2009 - 10 L 44/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 8 B 572/09
- VG Münster, 30.06.2009 - 10 L 199/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93
Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen
Auszug aus VG Münster, 14.04.2009 - 10 L 44/09
Rn. 13 Nach summarischer Prüfung kann sich die Antragstellerin auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 (- 4 C 20/93 -, BVerwGE 96, 95) berufen, wonach Windenergieanlagen im Außenbereich nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 a. F. (jetzt Nr. 4) BauGB zulässig sind, da sie im Außenbereich in größerer Zahl zu erwarten sind und folglich nach der im Tatbestandsmerkmal des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (sollen") enthaltenen Wertung nicht im Außenbereich ausgeführt werden sollen. - BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82
Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff …
Auszug aus VG Münster, 14.04.2009 - 10 L 44/09
Rn. 9 vgl. Beschluss vom 27. Juni 1983 - 4 B 201/82 -, BRS 40 Nr. 74, wonach die gewerbliche Massentierhaltung, die nicht auf überwiegend eigener Futtergrundlage betrieben wird, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG (jetzt § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) im Außenbereich bevorzugt zulässig ist.
- VG Münster, 23.04.2010 - 10 K 2567/08
Anspruch auf Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wegen …
Einen Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Genehmigungsbescheid lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 14. April 2009 ab (10 L 44/09).Zur Begründung verweist das Gericht auf seine Ausführungen im Beschluss vom 14. April 2009 im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz 10 L 44/09 sowie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Juni 2009 im darauf folgenden Beschwerdeverfahren 8 B 572/09.
- VG Münster, 30.06.2009 - 10 L 199/09
Genehmigung für Hähnchenmastanlage in Billerbeck bleibt weiterhin in Kraft
Rn. 7 vgl. VG Münster, Beschluss vom 14. April 2009 - 10 L 44/09 - OVG NRW, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 8 B 572/09 -.
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