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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18097
OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22 (https://dejure.org/2023,18097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.2023 - 10 LA 113/22 (https://dejure.org/2023,18097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - 10 LA 113/22 (https://dejure.org/2023,18097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NKWG § 33 II; NKWG § 46 I 1; NKWG § 48 I; NKWO § 59 I 1; VwGO § 86 I
    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung; Wahleinspruch; Wahlergebnis; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wahlrechtsverstoß; Wahlverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung; Wahleinspruch; Wahlergebnis; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wahlrechtsverstoß; Wahlverstoß

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Der Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Samtgemeindebürgermeisterwahl in Hollenstedt im September 2021 bleibt ohne Erfolg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwesentliche Beeinflussung des Wahlergebnisses nach dem Kommunalwahlgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2023, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, …und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, …und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, n. v., vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., …und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2…, vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, …und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren, sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, …und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt bei Verstößen bei Wahlen zu Volksvertretungen, dass das Außerachtlassen schwer wiegender Verstöße gegen die Grundsätze der Freiheit oder Gleichheit der Wahl wie fortlaufende gravierende Verletzungen des Verbots der amtlichen Wahlbeeinflussung oder massive, unter erheblichen Zwang oder Druck ausgeübte Einflüsse privater Dritter auf die Wählerwillensbildung das Demokratieverbot nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verletze, das die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern an die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats bindet (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.2.2001 - 2 BvF 1/00 -, juris Rn. 90).

    Denn das ebenfalls dem Demokratiegebot entstammende Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung schließt es aus, Wahlbeeinflussungen einfacher Art und ohne jedes Gewicht schlechthin zum Wahlungültigkeitsgrund zu erheben (BVerfG, Urteil vom 8.2.2001 - 2 BvF 1/00 -, juris Rn. 90).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (…Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 8.3.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 6…, vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris Rn. 3, vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8, …und vom 13.7.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 10).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO;… Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, n. v., vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., …und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2…, vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, …und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19;… Senatsbeschluss vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).

    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO;… Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, n. v., vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29 ff., …und vom 13.01.2014 - 10 LA 48/12 -, juris Rn. 29;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 21.6.2018 - 5 LA 149/17 -, juris Rn. 2…, vom 23.4.2018 - 7 LA 54/17-, juris Rn. 30, …und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    So kann aber eine mehr als nur unwesentliche Beeinflussung i.S.d. § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall bezüglich eines Zeitungsinterviews eines Landrats (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 41) entspricht es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die fehlende Abschottung von Wahlunterlagen und die Anwesenheit eines Wahlbewerbers in einem Wahllokal am Wahltag (…vgl. hierzu VG Hannover Urteil vom 14.3.2022 - 1 A 6477/21 -, juris Rn. 33) zu einer wesentlichen Veränderung der Stimmanteile geführt haben könnte.

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (…Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren, sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16, und vom 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19;… Senatsbeschluss vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren, sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…Senatsbeschlüsse vom 4.3.2019 - 10 LA 1/18 -, vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 29, …und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der …

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der …

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der …

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer …

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. …

  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer; …

  • BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach …

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2018 - 7 LA 67/17

    Auslegung des Begriffs der "Gebiete der Wirtschaft" in § 36 Abs. 1 S. 1 GewO; …

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 2 LA 1/17

    Doktorgrad; Entziehung; Irrtumserregung; Jahresfrist; Plagiat; Promotionsurkunde; …

  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung; …

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende …

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20

    Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung; …

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu …

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016

    Erteilung der Approbation für Ärztin aus Drittstaat - Gleichwertigkeit der …

  • VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21

    Beeinflussung; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahleinspruch

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 L 4537/99

    Verfahrensmangel; Anordnung des persönlichen Erscheinens; ; Aufklärungspflicht; …

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 1 L 1694/00

    Beweisantrag; Gehörsrüge; rechtliches Gehör

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24

    Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …

    Er hat dabei aber nicht dargelegt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr rügt, hingewirkt zu haben oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO), welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden und inwieweit diese entscheidungserheblich gewesen wären (vgl. zu den Anforderungen einer Aufklärungsrüge Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 8 f.).

    Maßgeblich bleibt nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr im Ergebnis, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis nicht nur unwesentlich beeinflusst hat (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 16, 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 39 f.).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 36); ein Nachweis wird in aller Regel nicht geführt werden können, und ein diesbezügliches Erfordernis würde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines Wahleinspruchs letztlich weitgehend leerlaufen lassen (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235).

    Allein ein knappes Wahlergebnis ersetzt dabei keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme, der Rechtsverstoß habe möglicherweise zu einer wesentlichen Veränderung der Stimmanteile geführt (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 21).

    Eine absolute Gewissheit der Auswirkung des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis ist demgegenüber nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19) und regelmäßig auch nicht zu erlangen.

    Mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Bestandsschutz der Wahl unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2008 (…- 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40), wonach die hohen Anforderungen für die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes auf das Wählerverhalten für die Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen - wie die Bürgermeisterwahl - nicht gelten (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.), hat sich der Beklagte nicht ausreichend auseinandergesetzt.

    Unabhängig davon ist für einen erfolgreichen Wahleinspruch aber gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr maßgeblich, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis mehr als nur unwesentlich beeinflusst hat und damit - wie oben bereits dargestellt -, ob nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Wahlfehler für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19 m. w. N.), wobei es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ankommt und auch die Größe der Stimmendifferenz zu berücksichtigen ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 80).

    Hinsichtlich der Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen ist in der Rechtsprechung des Senats auch bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Bestandsschutzes gewählter Volksvertretungen und der daraus folgende strenge Maßstab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 2/07 -, juris Rn. 135) nicht zu berücksichtigen sind (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.).

    Wie jedoch ebenfalls bereits oben ausgeführt, ist die Stimmendifferenz nicht das allein maßgebende Kriterium für die Beurteilung, ob ein Wahlfehler entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 21), sondern lediglich bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung mit zu berücksichtigen, zumal nach den weiteren Ausführungen der Beigeladenen (S. 20 f. des Schriftsatzes vom 10.5.2024) in der von dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -) beurteilten Konstellation auch eine Stimmendifferenz von 8, 9 % einer möglichen Beeinflussung des Wahlergebnisses nicht entgegengestanden haben soll.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2025 - 10 LA 132/24

    Telekommunikationslinie; Point Distribution; Verwaltungskosten; …

    Mit ihrer Aufklärungsrüge macht die Beklagte in der Sache einen Verfahrensmangel (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) geltend, ohne jedoch - wie erforderlich - darzulegen, dass sie bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hat, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 9 m. w. N.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 30.7.2025 - 3 C 7.24 -, juris Rn. 24).
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