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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11155
OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07 (https://dejure.org/2008,11155)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2008 - 10 LA 178/07 (https://dejure.org/2008,11155)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2008 - 10 LA 178/07 (https://dejure.org/2008,11155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzung des Weges eines Realverbandes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 RealVbG; § 7 Abs. 1 RealVbG; § 29 Abs. 2 S. 2 RealVbG
    Nutzung eines Realverbandsweges zur Erschließung einer Schweinezuchtanlage; Umfang der Nutzung des Verbandsvermögens durch ein Mitglied eines Realverbandes; Anspruch auf Sondernutzung des Verbandsvermögens durch ein Mitglied; Ermessensentscheidung bezüglich der Nutzung ...

  • Judicialis

    RealVbG § 2 Abs. 1; ; RealVbG § 7 Abs. 1; ; RealVbG § 29 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung des Weges eines Realverbandes: Erschließung (Verbandsweg); Genossenschaftsweg; Nutzung; Realverband; Sondernutzung (Verbandsweg); Verbandsvermögen; Verbandsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Erhöhte Nutzung eines Realverbandsweges als Sondernutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzung eines Realverbandsweges zur Erschließung einer Schweinezuchtanlage; Umfang der Nutzung des Verbandsvermögens durch ein Mitglied eines Realverbandes; Anspruch auf Sondernutzung des Verbandsvermögens durch ein Mitglied; Ermessensentscheidung bezüglich der Nutzung ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07
    Die gebotene Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Formulierung einer bestimmten höchst- oder obergerichtlich noch ungeklärten sowie für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage und setzt außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. für das insoweit inhaltsgleiche Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 2 LA 413/03

    Adipositas; Atemschutz; Atemschutztauglichkeit; Ausnahme; Ausnahmefall; Beamter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 LA 413/03 -, NdsRpfl. 2005, 80).
  • VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21

    Ermessen; Ermessensreduzierung; Realverband; Sondernutzung; Verbandsweg; …

    Dies gilt insbesondere für das sich aus § 7 RealVerbG ergebende Recht eines Mitglieds, das Verbandsvermögen zu benutzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Lässt sich die beabsichtigte Sondernutzung nicht mit der Wahrnehmung der dem Realverband nach § 3 RealVerbG obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten vereinbaren, etwa wenn der Verlust oder eine die Nutzung beeinträchtigende Beschädigung des Vermögensgegenstandes droht, verbietet sich eine Zustimmung (Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

    Ein grundsätzlicher Anspruch auf Zulassung lässt sich daraus hingegen nicht ableiten (Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 10).

    Bei der Ermessensentscheidung über die Zulassung einer Wegesondernutzung sind die Interessen der Allgemeinheit, der Gesamtheit der Mitglieder des Realverbandes und diejenigen des die Sondernutzung begehrenden Mitglieds entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 9).

    In der maßgeblichen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. September 2008 (- 10 LA 178/07 -, juris Rn. 9) geht es im Rahmen der Ermessenserwägungen insoweit ebenfalls lediglich um mit der Sondernutzung einhergehende direkte Beeinträchtigungen für die Wege und deren tatsächliche Nutzbarkeit für die Verbandsmitglieder.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat es im Rahmen der Prüfung einer Berufungszulassung lediglich als nicht grundsätzlich bedeutsam angesehen, ob sich aus der Rechtsstellung als Realverbandsmitglied ein Anspruch gegen den Realverband darauf ableiten lässt, der Benutzung eines Verbandsweges durch Einräumen einer Baulast zuzustimmen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

  • VG Göttingen, 22.04.2009 - 1 A 235/08

    Ermessen; Realverband; Sondernutzung; Wegenutzung; Windenergieanlage

    Der Verwaltungsrechtsweg i. S. d. § 40 Abs. 1 VwGO ist gegeben, denn es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art. Der Realverband, der gem. § 2 RealverbG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, verfügt über hoheitliche Befugnisse, sofern sich seine Entscheidungen und Maßnahmen gegen Mitglieder richten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank: www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg -) .

    Für den Umfang und die Grenzen der Zweckbestimmung ist die bisherige Nutzungs- und Überlassungspraxis unter Berücksichtigung der dem Realverband nach § 3 RealverbG obliegenden Aufgaben maßgebend (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2008, a. a. O. ).

    Die Entscheidung des Realverbandes, einer Sondernutzung zuzustimmen, liegt in seinem Ermessen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2008, a. a. O.).

    Aus der Vorschrift lässt sich aber kein Anspruch gegen den Realverband dahingehend ableiten, das Verbandsvermögen in einer solchen Weise nutzen zu können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2008, a. a. O.).

    Als Ermessensgesichtspunkte sind drohende Substanzschäden an dem Verbandsvermögen, eine Schadensübernahmezusage des Klägers oder eventuell andere Anfahrtmöglichkeiten zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2008, a. a. O).

  • VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16

    Ermessensausfall; Gefahrenabwehr; Hausrecht; Nutzungsuntersagung; Realverband; …

    Dies gilt insbesondere für das sich aus § 7 RealVerbG ergebende Recht eines Mitglieds, das Verbandsvermögen zu benutzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Geht die begehrte Nutzung des Zweckvermögens über diese übliche Nutzung hinaus, so kann das Mitglied des Verbandes die dann beabsichtigte übermäßige Nutzung (Sondernutzung) nicht ohne Weiteres beanspruchen, sondern bedarf der Zustimmung des Realverbandes, wobei die Entscheidung über die begehrte Sondernutzung im Ermessen des Realverbandes steht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

  • VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 7816/16

    Außenrechtsverhältnis; Mitgliederversammlung; Organteil; Realverband; Windenergie

    Das Rechtsverhältnis zwischen einem Realverband und seinen Mitgliedern ist (abschließend) öffentlich-rechtlich geregelt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Auch verweist er im Ansatz zutreffend auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, nach welcher sich eine Zustimmung zu einer Sondernutzung verbietet, wenn sich die beabsichtigte Sondernutzung nicht mit der Wahrnehmung der dem Realverband nach § 3 RealVerbG obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten vereinbaren lässt, etwa wenn der Verlust oder eine die Nutzung beeinträchtigende Beschädigung des Vermögensgegenstandes droht (Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

  • VG Hannover, 22.08.2017 - 1 A 3525/15

    Feldweg; Nutzungsbeschränkung; Realverband; Teileinziehung; Verbandsweg

    Dies gilt insbesondere für das sich aus § 7 RealVerbG ergebende Recht eines Mitglieds, das Verbandsvermögen zu benutzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Geht die begehrte Nutzung des Zweckvermögens über diese übliche Nutzung hinaus, so kann das Mitglied des Verbandes die dann beabsichtigte übermäßige Nutzung (Sondernutzung) nicht ohne Weiteres beanspruchen, sondern bedarf der Zustimmung des Realverbandes, wobei die Entscheidung über die begehrte Sondernutzung im Ermessen des Realverbandes steht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2020 - 10 LA 214/19

    Befreiung; Belastungsgleichheit; Ermäßigung; Flächenverhältnis; Pauschalierung; …

    Soweit er "des Weiteren und im direkten Zusammenhang zu der verbotswidrigen Schädigung der Substanz des Zweckvermögens des Beklagten" auf den Senatsbeschluss vom 22. September 2008 (- 10 LA 178/07 -, juris) verweist, hat der Senat in dieser Entscheidung, in der es um den Umfang, in dem ein Mitglied eines Realverbandes das Verbandsvermögen nutzen kann, geht, keinen Rechtssatz aufgestellt, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen ist.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2016 - 1 LB 57/15

    Nachbarstreit; Notwegerecht; Realverband

    Das Rechtsverhältnis zwischen dem Realverband und seinen Mitgliedern ist ganz unabhängig von § 917 BGB abschließend öffentlich-rechtlich geregelt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.9.2008 - 10 LA 178/07 -, Juris;… VG Göttingen, Urt. v. 22.4.2009 - 1 A 235/08 -, Juris).
  • VG Hannover, 29.08.2019 - 1 A 6398/16

    Erhebung eines Realverbandsbeitrags gegenüber einem Naturschutzverein

    Der Beklagte als Realverband, der gemäß § 2 des Realverbandsgesetzes (RealVG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, agiert öffentlich-rechtlich, sofern sich seine Entscheidungen und Maßnahmen gegen Mitglieder richten (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 - juris).
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