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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39108
OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11 (https://dejure.org/2012,39108)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2012 - 10 LA 93/11 (https://dejure.org/2012,39108)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2012 - 10 LA 93/11 (https://dejure.org/2012,39108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG; Art. 2 Abs. 2 VO 796/2004/EG
    Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG; Heideflächen als Dauergrünlandflächen i.S.d. Art. 2 Abs. 2 VO 796/2004/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG; Heideflächen als Dauergrünlandflächen i.S.d. Art. 2 Abs. 2 VO 796/2004/EG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 223
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
    Rn. 14 Weiter trägt der Kläger zur Begründung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung vor: Für die rechtliche Bewertung einer Fläche als Dauergrünland sei auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 - heranzuziehen.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Oktober 2010 (- C-61/09 [Niedermair-Schiemann] -, Slg. 2010, I-9763) gerade keine Entscheidung zu Art. 2 Abs. 2 und Abs. 2a Verordnung (EG) Nr. 796/2004 getroffen.

    Vielmehr muss die betreffende Fläche weiterhin eine landwirtschaftliche Fläche sein, mithin auch als Ackerland oder Dauergrünland genutzt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, a.a.O., Rdnr. 37 f.).

    Es mag ferner zutreffend sein, dass diese Argumentation vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 14. Oktober 2010, a.a.O., unrichtig sei.

    Zum anderen kann - wie im Einzelnen bereits aufgezeigt - der Kläger aus dem Urteil des EuGH vom 14. Oktober 2010, a.a.O., eine für ihn günstige Entscheidung gerade nicht ableiten.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459).
  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
    Ein Klärungsbedarf besteht aber nicht, wenn sich die aufgeworfene Tatsachen- oder Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 7 und Beschluss vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87.09 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 43).
  • BVerwG, 01.03.2010 - 8 B 87.09

    Zweck der vermögensrechtlichen Anmeldefrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
    Ein Klärungsbedarf besteht aber nicht, wenn sich die aufgeworfene Tatsachen- oder Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - BVerwG 4 B 53.09 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 7 und Beschluss vom 1. März 2010 - BVerwG 8 B 87.09 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 43).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2011 - 10 LA 72/10 -, juris und vom 24. August 2010 - 10 LA 118/09 -, StoffR 2010, 287).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2010 - 10 LA 118/09

    Widerruf einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2011 - 10 LA 72/10 -, juris und vom 24. August 2010 - 10 LA 118/09 -, StoffR 2010, 287).
  • VG Meiningen, 14.07.2016 - 2 K 515/12

    Landwirtschaftliche Subventionen; hier: Beihilfefähigkeit einer …

    Allein die tatsächliche Nutzung der Flächen durch die Beweidung von Schafen impliziert nicht die landwirtschaftliche Nutzung (…Bayerischer VGH, Urt. v.16.04.2013, 21 B 12.1307, juris, Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.08.2012, 10 LA 93/11, RdL 2013, 54, juris, Rn. 6;… a.A. ohne Begründung wohl VG Magdeburg, Urt. v. 06.03.2014, 3 A 130/12, juris, Rn. 26, 27).

    Hierunter sind Pflanzen zu verstehen, die im Unterschied zu den Gehölzen nicht oder nur schwach verholzen und gegen Ende der Vegetationsperiode gänzlich oder bis auf die bodennahen, unterirdisch oder im Wasser untergetauchten Sprossteile zugrunde gehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.08.2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 7).

    Das Heidekraut ist "normalerweise" nicht Teil von Saatgutmischungen für Grünland oder Wiesen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.08.2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 7).

    Es genügt gerade nicht, dass der Betriebsinhaber die betreffenden Flächen tatsächlich zur Beweidung seines Viehs nutzt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.08.2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 6;… a.A. ohne Begründung wohl VG Magdeburg, Urt. v. 06.03.2014, 3 A 130/12, juris, Rn. 26, 27).

    Vielmehr muss die betreffende Fläche weiterhin eine landwirtschaftliche Fläche sein, mithin auch als Ackerland oder Dauergrünland genutzt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.08.2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 15, 16).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19

    Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen

    Der Verordnungsgeber hat somit die Beihilfefähigkeit einer Fläche nicht allein daran geknüpft, dass diese als Weide- oder Futterfläche genutzt wird und somit eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf der Fläche ausgeübt wird (…Senatsbeschluss vom 21.10.2019 - 10 LA 160/19 -, juris Rn. 7; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.08.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 6 zur insofern vergleichbaren Rechtslage unter Geltung des Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003; VG Lüneburg…, Urteil vom 28.06.2019 - 1 A 15/16 -, juris Rn. 28). Bei der Fläche muss es sich zudem um eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 handeln..

    Unter den Begriff Kräuter fallen Pflanzen, die im Unterschied zu den Gehölzen nicht oder nur schwach verholzen und gegen Ende der Vegetationsperiode gänzlich (einjährige Kräuter) oder bis auf die bodennahen, unterirdischen oder im Wasser untergetauchten Sprossteile (zwei- und mehrjährige Kräuter, Stauden) absterben (Brockhaus, Kräuter, http://brockhaus.de/ecs/enzy/article/kräuter, jeweils zuletzt abgerufen am 23.04.2020; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 13.08.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 7).

  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche …

    Rn. 37 Nds.OVG, Beschluss vom 13. August 2012 - 10 LA 93/11 -, Rn. 7, juris).

    Rn. 41 Für eine Einstufung als Dauergrünland ist ebenfalls unschädlich, dass die Fläche gleichzeitig auch und ggf. sogar überwiegend anderen Zwecken - etwa der Landschaftspflege oder dem Naturschutz - dient (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 3 B 17/12 -, juris; Nds.OVG, Beschluss vom 13. August 2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 15, 16).

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