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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8660
OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14 (https://dejure.org/2016,8660)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2016 - 10 LB 32/14 (https://dejure.org/2016,8660)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 (https://dejure.org/2016,8660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 DGrünErhV ND; DirektZahlVerpflG; Art 72 EGV 1122/2009; Art 3 EGV 1122/2009; Art 4 EGV 73/2009
    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC-Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland; Dauergrünlanderhaltungsgebot; Günstigkeitsprinzip; Kürzung; Regelkürzungssatz; Sanktion; Tatbestandswirkung; Vorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 27.02.2014 - C-396/12

    van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Rn. 75 b) Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Kläger selbst vorsätzlich gegen die Pflicht verstoßen, vor dem Umbruch von Dauergrünland eine Genehmigung einzuholen, so dass es auf die etwaige Zurechnung (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 27.2.2014 - C-396/12 -, juris, Rn. 49) gesonderten Wissens seines Beraters nicht ankommt.

    Rn. 77 "Vorsatz" setzt voraus, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Leitsatz 1 zu Art. 67 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009, s. deren Entsprechungstabelle, sowie BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Rn. 77 "Vorsatz" setzt voraus, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschriften über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O., Leitsatz 1 zu Art. 67 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009, s. deren Entsprechungstabelle, sowie BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 20).

    Denn das Günstigkeitsprinzip bezieht sich auf die Sanktionsregelung und wirkt damit (nur) dann zu Gunsten des betroffenen Betriebsinhabers, wenn diese Regelung als "Ausdruck einer gewandelten gesetzgeberischen Wertung der Sanktionierung" (BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 33) abgemildert worden ist.

  • EuGH, 02.10.2014 - C-47/13

    Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Rn. 42 Mit Schriftsatz vom 26. Februar 2016 hat die Beklagte auf gerichtliche Nachfrage ergänzend vorgetragen, dass der Anteil des Dauergrünlandes in Niedersachsen auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vom 2.10.2014 - C-47/13 -) bezogen auf das Jahr 2011 deutlich über 5 % abgenommen habe, wenn auch der Anteil nicht exakt bestimmt werden könne.

    Rn. 63 bb) Steht demnach die materielle Richtigkeit der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2009 - hier bezogen auf den Mai 2011 - nicht bereits "bestandskräftig" fest, so ergaben sich an dieser Richtigkeit deshalb Bedenken, weil die Annahme, auch im Jahr 2011 habe der Dauergrünlandanteil in Niedersachsen um mehr als die erforderlichen 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 abgenommen, zunächst u.a. auf dem vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Oktober 2014 (C-47/13) abgelehnten Verständnis beruhte, ein Wechsel zwischen etwa Kleegras als Grünfutterpflanze und reinen Grasnutzungen vor Ablauf von fünf Jahren stelle eine der Entstehung von Dauergrünland entgegenwirkende Fruchtfolge dar.

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2013 - 10 LC 113/11

    Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln als sog. CC-Verstoß; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Ein Ermessen ist der Behörde (Zahlstelle) nach dem Wortlaut sowie der Systematik allerdings erst dann eröffnet, wenn sich aus dem Kontrollbericht (oder sonst) Anhaltspunkte für eine abweichende Bewertung von dem in Unterabsatz 1 ausdrücklich so bezeichneten Regelfall ergeben (vgl. Senatsurt. v. 20.8.2013 - 10 LC 113/11 -, Bl. 15;… Senatsbeschl. v. 23.9.2014 - 10 LA 36/14 -, a.a.O., Bl. 7 f., sowie ergänzend Senatsbeschl. v. 27.11.2014 - 10 LA 81/14 -, Bl. 5, v. 8.5.2015 - 10 LA 3/14 -, Bl. 6, und v. 30.6.2015 - 10 LA 110/14 -, Bl. 5 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 10 LA 39/15

    Anderweitige Verpflichtungen; Betriebsprämie; CC; Cross Compliance; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Rn. 71 2. a) Bestand somit im Jahr 2011 für den Umbruch von Dauergrünland in Niedersachsen nach § 2 Abs. 1 DG-ErhVO eine wirksame Genehmigungspflicht, so hat der Kläger hiergegen objektiv mit dem ungenehmigten, Anfang Mai 2011 durch Ansaat von Mais (vgl. Senatsbeschl. v. 27.10.2015 - 10 LA 39/15 - juris) erfolgten Umbruch des Feldblockes 15 mit einer Größe von 1, 47 ha verstoßen.
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Rn. 52 In der Rechtsprechung (vgl. für ein Bundesgesetz: BVerfG, Urt. v. 8.7.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 -, BVerfGE 42, 263 ff., sowie sinngemäß für eine Verordnung des Bundes: BVerwG, Urt. v. 16.1.2003 - 7 C 31/02 -, BVerwGE 117, 322 ff.), Literatur (…vgl. von Lewinski, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 82, Rn. 283 ff.) und Praxis (…vgl. BMJ, Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 3. Aufl., Ziffer 11.3, Rn. 452 ff.) zu dem Art. 45 Nds.Verf. im Kern entsprechenden Art. 82 GG ist zu Recht anerkannt, dass danach der maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Norm (Gesetz) nicht unter allen Umständen wörtlich und unter genauer Bestimmung eines Termins in der Norm (Gesetz) selbst angeführt sein muss, sondern eine Norm ggf. auch in der Weise in Kraft gesetzt werden kann, dass hierfür ein hinreichend bestimmtes Ereignis, also eine Bedingung maßgebend sein soll.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Schließlich spricht auch die anerkannte Möglichkeit, u.a. in Verordnungen auf anderweitig als im Amtsblatt veröffentlichte technische Normen, wie DIN-Vorschriften, zu verweisen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 3 C 21/12 -, BVerwGE 147, 100 ff.), gegen die These der Klägerin, sämtliche Bestandteile einer Norm (Verordnung) müssten zwingend in einem Publikationsorgan (Amtsblatt) bekannt gegeben werden.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14
    Rn. 52 In der Rechtsprechung (vgl. für ein Bundesgesetz: BVerfG, Urt. v. 8.7.1976 - 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75, 1 BvR 148/75 -, BVerfGE 42, 263 ff., sowie sinngemäß für eine Verordnung des Bundes: BVerwG, Urt. v. 16.1.2003 - 7 C 31/02 -, BVerwGE 117, 322 ff.), Literatur (…vgl. von Lewinski, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 82, Rn. 283 ff.) und Praxis (…vgl. BMJ, Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 3. Aufl., Ziffer 11.3, Rn. 452 ff.) zu dem Art. 45 Nds.Verf. im Kern entsprechenden Art. 82 GG ist zu Recht anerkannt, dass danach der maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Norm (Gesetz) nicht unter allen Umständen wörtlich und unter genauer Bestimmung eines Termins in der Norm (Gesetz) selbst angeführt sein muss, sondern eine Norm ggf. auch in der Weise in Kraft gesetzt werden kann, dass hierfür ein hinreichend bestimmtes Ereignis, also eine Bedingung maßgebend sein soll.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 82/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

    Rn. 57 Wie der Senat mehrfach entschieden hat, bestehen gegen die formelle Wirksamkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 DG-ErhVO keine durchgreifenden Bedenken (vgl. zuletzt Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 - juris und Beschl. v. 27.10.2015 - 10 LA 31/15 - unter Bezug auf den Beschl. v. 23.9.2014 - 10 LA 36/14 -).

    Rn. 58 Ferner ist das CC-relevante Verbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 DG-ErhVO, Dauergrünland ohne Genehmigung umzubrechen, in Niedersachsen in dem hier maßgeblichen (Betriebsprämien-)Jahr 2011 auch in materieller Hinsicht wirksam gewesen (vgl. zuletzt Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -).

    Die Beklagte, auf deren Daten die Berechnung des jeweiligen Dauergrünlandanteils in Niedersachsen beruht, hat im Rahmen des bereits entschiedenen Berufungsverfahrens - 10 LB 32/14 - hinreichende Neuberechnungen vorgelegt, nach denen auch auf der Grundlage des zutreffenden "neuen" Begriffsverständnisses von "Dauergrünland" eine Abnahme des Dauergrünlandanteils in Niedersachsen jedenfalls im Jahr 2011 um mehr als 5 % hinreichend sicher zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, wenn auch nicht in exakter Höhe.

    Rn. 67 Da der von der Beklagten antragsgemäß erteilten nachträglichen Genehmigung vom 28. Februar 2013 eine Rückwirkung nicht zu kommt, vermag sie den ungenehmigten Umbruch im Jahr 2011 nachträglich nicht zu heilen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -).

    Dass der Kläger die Schläge dennoch ohne vorliegende Genehmigung umgebrochen hat, spricht nach der Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -) eher für einen Eventualvorsatz, zumindest aber für grobe Fahrlässigkeit.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

    Rn. 58 Wie der Senat mehrfach entschieden hat, bestehen gegen die formelle Wirksamkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 DG-ErhVO keine durchgreifenden Bedenken (vgl. zuletzt Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 - juris und Beschl. v. 27.10.2015 - 10 LA 31/15 - unter Bezug auf den Beschl. v. 23.9.2014 - 10 LA 36/14 -).

    Rn. 59 Ferner ist das CC-relevante Verbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 DG-ErhVO, Dauergrünland ohne Genehmigung umzubrechen, in Niedersachsen in dem hier maßgeblichen (Betriebsprämien-)Jahr 2011 auch in materieller Hinsicht wirksam gewesen (vgl. zuletzt Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -).

    Die Beklagte, auf deren Daten die Berechnung des jeweiligen Dauergrünlandanteils in Niedersachsen beruht, hat im Rahmen des bereits entschiedenen Berufungsverfahrens - 10 LB 32/14 - hinreichende Neuberechnungen vorgelegt, nach denen auch auf der Grundlage des zutreffenden "neuen" Begriffsverständnisses von "Dauergrünland" eine Abnahme des Dauergrünlandanteils in Niedersachsen jedenfalls im Jahr 2011 um mehr als 5 % hinreichend sicher zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, wenn auch nicht in exakter Höhe.

    Rn. 68 Da der von der Beklagten antragsgemäß erteilten nachträglichen Genehmigung vom 28. Februar 2013 eine Rückwirkung nicht zu kommt, vermag sie den ungenehmigten Umbruch im Jahr 2011 nachträglich nicht zu heilen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -).

    Dass der Kläger die Schläge dennoch ohne vorliegende Genehmigung umgebrochen hat, spricht nach der Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -) eher für einen Eventualvorsatz, zumindest aber für grobe Fahrlässigkeit.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - 1 L 70/20

    Kürzung von Direktzahlungen wegen Cross-Compliance-Verstoßes

    EU Nr. L 141 vom 30. April 2004, S. 18], einer der Vorgängerregelungen des Art. 40 der Verordnung [EU] Nr. 640/2014; s. auch NdsOVG, Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -, juris Rn. 77; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 12 A 3103/18 -, juris Rn. 7; Schulze/Schulte im Busch, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, VO (EU) Nr. 640/2014, Art. 40 Rn. 4).

    Dabei kann offenbleiben, ob Art. 40 UAbs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Behörde, die Zahlstelle ist, ein Ermessen einräumt (dahin tendierend NdsOVG, Urteil vom 31. März 2016, a. a. O., Rn. 92;… dies verneinend Schulze/Schulte im Busch, in: Düsing/Martinez, a. a. O., Art. 40 Rn. 9).

    Jedenfalls müssen sich aus dem Kontrollbericht oder sonst Anhaltspunkte für eine abweichende Bewertung von dem in Art. 40 UAbs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 ausdrücklich so bezeichneten Regelfall ergeben (vgl. NdsOVG, Urteil vom 31. März 2016, a. a. O., Rn. 92).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Anderweitige Verpflichtung; Baumreihe; Baumschutz; Betriebsprämie; …

    Rn. 48 Aus der demnach inhaltlich lediglich zulässigen deklaratorischen Wirkung einer von der Exekutive festzustellenden Bedingung für die innere Wirksamkeit einer Norm, hier der 5 % Schwelle für die Genehmigungspflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 2 DG-ErhVO, hat der Senat weiter geschlossen (vgl. Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -), dass die inhaltliche Richtigkeit des fortbestehenden Bedingungseintritts inzident gerichtlich zu überprüfen ist.

    Zur Begründung wird insoweit auf die Ausführungen des Senats auf den Seiten 26 f. in seinem bereits o.a. Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 - verwiesen, die für einen fahrlässigen Umbruch - wie hier - entsprechend gelten.

    Der Senat hat bereits entschieden (vgl. Urt. v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 -, juris, Rn. 91), dass der Zahlstelle nach Art. 72 Abs. 1 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 (bei einem vorsätzlichen Verhalten) erst dann ein Ermessen eröffnet ist, vom Regelkürzungssatz abzuweichen, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ausnahmefalles bestehen; für ein Abweichen vom Regelsatz von 3 % bei einem fahrlässigen Verstoß gilt nach Art. 71 Abs. 2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 nichts anderes.

  • VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 6/16

    Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Pflanzenschutz; Pflanzenschutzmittel

    Nichts anderes gilt für ein Abweichen vom Regelsatz von 3 % bei einem fahrlässigen Verstoß nach Art. 71 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.9.2016 - 10 LB 3/16 -, juris Rn. 95 und Urt. v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 -, juris Rn. 91 f.).

    Ferner sind auch der Grad des jeweiligen Verschuldens sowie die Folgen des Verstoßes für das geschützte Rechtsgut sowie für den Betriebsinhaber einzubeziehen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 -, juris Rn. 93).

  • VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19

    Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen; …

    Rn. 97 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt Vorsatz voraus, dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschrift über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt (…vgl. zu Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004: EuGH, Urt. v. 27.2.2014, a.a.O, Rn. 37;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31.13 -, juris Rn. 20 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 -, juris Rn. 77).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland; …

    Rn. 22 Denn die Klägerin habe unter Bezugnahme u.a. auf das Senatsurteil vom 31. März 2016 (- 10 LB 32/14 -, juris, Rn. 59 ff.) zutreffend darauf verwiesen, dass danach das Verbot nach § 2 Abs. 1 DG-ErhVO, ungenehmigt Dauergrünland umzubrechen, nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - bis zur Bekanntgabe des Wiederanstiegs der Quote nach § 2 Abs. 1 Satz 4 DG-ErhVO im Niedersächsischen Ministerialblatt am 19. Dezember 2014 fortbestanden habe, sondern stattdessen auf die inhaltliche Richtigkeit dieser Bekanntmachung abzustellen sei.

    Rn. 57 Aus der demnach inhaltlich lediglich zulässigen deklaratorischen Wirkung einer von der Exekutive festzustellenden Bedingung für die innere Wirksamkeit einer Norm, hier der 5 %-Schwelle für die Genehmigungspflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 2 DG-ErhVO, hat der Senat weiter geschlossen (vgl. Urt. v. 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -), dass es mit dieser deklaratorischen Wirkung unvereinbar wäre,.

  • VGH Bayern, 01.02.2017 - 13a ZB 15.208

    Kürzung einer landwirtschaftlichen Betriebsprämie wegen Verstoßes gegen …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Vorsatz voraussetzt, "dass der durch die Beihilfe Begünstigte gegen die Vorschrift über die anderweitigen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß entweder bewusst herbeiführt oder - ohne dass er ein solches Ziel verfolgt - die Möglichkeit eines derartigen Verstoßes billigend in Kauf nimmt" (…EuGH, U.v. 27.2.2014 - C-396/12 - AUR 2014, 147 Rn. 37 zu Art. 67 Abs. 1 VO [EG] Nr. 796/2004 als Vorgängerbestimmung des Art. 72 Abs. 1 VO [EG] Nr. 1122/2009; vgl. auch BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 3 C 31.13 - RdL 2015, 137 Rn. 20 f. sowie NdsOVG, U.v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 - RdL 2016, 260).

    Bei einem ungenehmigten Umbruch ist also auch die materielle Genehmigungsfähigkeit und weiter zu prüfen, ob sich der Betriebsinhaber zumindest um den (fristgerechten) Erhalt der Genehmigung bemüht hat, sowie weiterhin, zu welchen Folgen der ungenehmigte Umbruch für die Umwelt und den Betriebsinhaber führt (NdsOVG, U.v. 31.3.2016 - 10 LB 32/14 - a.a.O. Rn. 91;… vgl. auch Schulze in Düsing/Martinez, a.a.O., Art. 40 VO [EU] Nr. 640/2014 Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2022 - 13 S 523/21

    Übergangsregelungen im Regelungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

    Unter dem Gesichtspunkt von Cross-Compliance kann somit ein (nicht nach Artikel 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG zulässiges) Projekt ohne weiteres auch das allgemeine Verschlechterungs- und Störungsverbot nach Artikel 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie bzw. § 33 BNatSchG verletzen (ebenso ohne weitere Begründung z. B. BayVGH…, Beschluss vom 21.12.2021 - 6 ZB 20.3025 - juris Rn. 13 ff.; VG Lüneburg…, Urteil vom 12.01.2022 - 1 A 154/19 - juris Rn. 88 ff. [Verstoß gegen § 34 BNatSchG]; B Checkliste Betrieb Ziffer 8.2 der Checkliste Cross Compliance 2022 für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg, herausgegeben von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlicher Raum, abgerufen unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de; allgemein zum neuen Sanktionsregime z. B. OVG Sachsen…, Urteil vom 19.01.2022 - 6 A 1160/18 - juris Rn. 59; OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.2016 - 10 LB 32/14 - juris Rn. 95 ff.; VG Lüneburg…, Urteil vom 17.01.2018 - 1 A 6/16 - juris Rn. 30).
  • VG Magdeburg, 22.04.2026 - 3 A 244/22

    Kürzung von Direktzahlungen wegen eines Cross-Compliance-Verstoßes

    Jedenfalls müssen sich aus dem Kontrollbericht oder sonst Anhaltspunkte für eine abweichende Bewertung von dem in Art. 39 UAbs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 ausdrücklich so bezeichneten Regelfall ergeben (vgl. zu Art. 40 UAbs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 28. November 2023, a. a. O., Rn. 94; OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. März 2016 - 10 LB 32/14 -, juris Rn. 92).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 13a ZB 15.1384

    Überprüfbarkeit der erstinstanzlichen Feststellung des Sachverhalts

  • OVG Sachsen, 12.08.2025 - 6 A 253/20

    Cross-Compliance-Kontrolle; Hygienevorschrift; Tierarzneimittel; Bestandsbuch; …

  • OVG Sachsen, 04.07.2019 - 6 A 49/17

    Subventionskürzung; Hinweis nach Wiederholungsverstößen; originärer Vorsatz

  • VG Göttingen, 26.05.2025 - 2 A 108/23

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aussetzung; Belegenheitsland; Beseitigung von …

  • VG Braunschweig, 25.01.2024 - 6 A 142/21

    Cross-Compliance; Günstigkeitsprinzip; Herbizid; Pflanzenschutzmittel; Vorsatz; …

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