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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2377
OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22 (https://dejure.org/2023,2377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2023 - 10 LC 87/22 (https://dejure.org/2023,2377)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 10 LC 87/22 (https://dejure.org/2023,2377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NKomVG § 71 Abs. 2
    Ausschüsse; Besetzungsverfahren; d Hondt; Hare/Niemeyer; Höchstzahlverfahren; kommunale Ausschüsse; Sitzverteilung; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; Verteilung kommunaler Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren nach d Hondt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NKomVG § 71 Abs. 2
    Ausschüsse; Besetzungsverfahren; d Hondt; Hare/Niemeyer; Höchstzahlverfahren; kommunale Ausschüsse; Sitzverteilung; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; Verteilung kommunaler Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren nach d Hondt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Änderung des Verfahrens zur Verteilung der Sitze in niedersächsischen kommunalen Ausschüssen von Hare/Niemeyer in D´Hondt ist rechtmäßig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wechsel zu d'Hondtscher Sitzverteilung in kommunalen Ausschüssen rechtens - Wechsel zu d'Hondtscher Sitzverteilung in kommunalen Ausschüssen rechtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besetzung des Verwaltungsausschusses einer Gemeinde in Niedersachsen nach anerkanntem und verfassungsgemäßem Höchstzahlverfahren nach D'Hondt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderung des Verfahrens zur Verteilung der Sitze in niedersächsischen kommunalen Ausschüssen von Hare/Niemeyer in D´Hondt ist rechtmäßig - Keine rechtlichen Bedenken gegen Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach D´Hondt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2023, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17

    Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich daher aus dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz auch kein den Gesetzgeber verpflichtendes "Optimierungsgebot" herleiten (ebenso VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 58, 63 und 64 zur Besetzung der Fachausschüsse eines Landtags und m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Nach Auffassung des Senats ist auch kein besonderer sachlicher Grund für den Wechsel des Zählverfahrens (der vom BVerfG…, Beschluss vom 17.9.1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 81, im Falle des Wechsels des Zählsystems in der laufenden Wahlperiode mit dem Ziel, die Mehrheitsverhältnisse des Plenums in der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses wiederzugeben, anerkannt worden ist;… in den Urteilen des BVerfG vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 129, …und vom 22.9.2015 - 2 BvE 1/11 -, juris Rn. 96, wird erstere Entscheidung lediglich zitiert) erforderlich, wenn das Zählverfahren - wie hier - rechtzeitig vor Beginn der Wahlperiode durch den Landesgesetzgeber geändert wird (so auch VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 104 ff. für die Wahl eines neuen Zählverfahrens für die Ausschussbesetzung in der Geschäftsordnung des neuen Landtags).

    Denn allein die Tatsache, dass hier in der Vergangenheit eine andere - ebenfalls verfassungsrechtlich zulässige - Regelung (Ausschussbesetzung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer) bestand, die sich zugunsten der Klägerin ausgewirkt hätte, kann nicht dazu führen, dass der Landesgesetzgeber rechtzeitig vor Beginn der maßgeblichen Wahlperiode besonders hätte begründen müssen, weshalb er nicht diese vorangehende Regelung übernommen hat (vgl. VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 129).

    Denn abgesehen davon, dass die hier getroffene Regelung in § 71 Abs. 2 NKomVG in der ab dem 1. November 2021 gültigen Fassung bereits deshalb objektiv in der Sache gerechtfertigt ist, weil sie - wie oben ausgeführt - den Anforderungen des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes hinreichend Rechnung trägt (vgl. VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 129), hat hier der Landesgesetzgeber einen weiteren sachlichen Grund angeführt, der seine Auswahlentscheidung rechtfertigt.

    Der Gesichtspunkt, eine absolute Mehrheit der Stimmen für einen Wahlvorschlag müsse sich auch in der Sitzverteilung widerspiegeln, rechtfertigt beispielsweise ohne weiteres die Auswahl des Höchstzählverfahrens nach d'Hondt (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.8.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris Rn. 10; vgl. hierzu auch VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 108-112).

    Denn die Entscheidung, welche der möglichen Varianten die sachgerechteste ist, steht allein dem Gesetzgeber zu, nicht den Gerichten (vgl. hierzu ausführlich Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 131 ff).

    Denn eine willkürliche oder missbräuchliche Verfahrensweise des Landesgesetzgebers könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen würde, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 23), oder - allgemeiner ausgedrückt - wenn der Gebrauch des Gestaltungsspielraums von dem von der Rechtsordnung gebilligten Gebrauch abweicht und durch die Illegitimität des Zwecks, der Zweck-Mittel-Verbindung oder seiner Wirkung gekennzeichnet ist (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 97).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05

    Voraussetzungen für die notwendige Neubesetzung eines kommunalen Fachausschusses; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Insbesondere ist der bei der Besetzung von (allen) Ausschüssen nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Rn. 24 ff., Beschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7, offengelassen im Hinblick auf den Hauptausschuss im Beschluss vom 19.9.2019 - 10 LA 50/19 -, juris Rn. 21) anzuwendende Spiegelbildlichkeitsgrundsatz hier nicht verletzt.

    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Kommunen (BVerfG…, Beschluss vom 15.2.1978 - 2 BvR 134/76 -, juris Rn. 42, …und Urteil vom 31.10.1990 - 2 BvF 2/89 -, juris Rn. 65; BVerwG…, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12; Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7).

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 9, und Urteil vom 10.12.2003, - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12, ebenso Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7), dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.

    Die Ausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (…BVerwG, Urteile vom 27.3.1992, - 7 C 20.91 -, juris Rn. 17, …und vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 13; ebenso Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7).

    Da folglich weder das eine noch das andere Verfahren prinzipiell "richtiger" erscheint und das Verfassungsrecht keine Anhaltspunkte dafür gibt, welches der verschiedenen Systeme den Vorzug verdient (Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 12 m.w.N.), liegt es im Rahmen der weiten autonomen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wenn er dabei etwa dem Gesichtspunkt, eine absolute Mehrheit der Stimmen für einen Wahlvorschlag müsse sich auch in der Sitzverteilung widerspiegeln, den Vorzug gibt gegenüber dem Bestreben nach möglichst gleichmäßiger Berücksichtigung aller Stimmen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.8.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris Rn. 10).

    Dies gilt erst recht für den Landesgesetzgeber (siehe beispielsweise BVerwG…, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 21, hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung zur Besetzung der Sitze in Gemeinderatsausschüssen, …und Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19.97 -, juris Rn. 2, hinsichtlich der Verteilung der 6 Sitze im Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke; Senatsurteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Leitsatz und Rn. 28, zur Besetzung des Samtgemeindeausschusses als Hauptausschuss, und Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 12, zur Neubesetzung der Fachausschüsse eines Gemeinderats).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 127-129, …und Beschluss vom 17.9.1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 78-81) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19/97 -, juris Rn. 2, zur Besetzung der Sitze im Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke und m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) ist auch bereits umfassend geklärt, dass der Gesetzgeber sich sowohl für das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt als auch für das Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer entscheiden darf, obwohl mit beiden Systemen keine absolute Gleichheit des Erfolgswerts der Stimmen erreicht werden kann, weil bei beiden Verfahren Reststimmen unberücksichtigt bleiben.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 28. Februar 2012 (- 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 128) davon gesprochen hat, dass die "Anforderungen an eine sachliche Rechtfertigung der Delegation von Entscheidungsbefugnissen mit der abnehmenden Größe eines Untergremiums" stiegen, betrifft dies die Festlegung der Größe eines Ausschusses, nicht jedoch die Auswahl des Zählverfahrens, wie das Bundesverfassungsgericht in derselben Entscheidung klargestellt hat (…juris Rn. 129).

    Schließlich ist auch der Wechsel von einem Zählverfahren zu einem anderen Zählverfahren jedenfalls dann und auch während der laufenden Wahlperiode zulässig, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen (BVerfG, Urteil vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 129, …und Urteil vom 22.9.2015 - 2 BvE 1/11 -, juris Rn. 96).

    Nach Auffassung des Senats ist auch kein besonderer sachlicher Grund für den Wechsel des Zählverfahrens (der vom BVerfG…, Beschluss vom 17.9.1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 81, im Falle des Wechsels des Zählsystems in der laufenden Wahlperiode mit dem Ziel, die Mehrheitsverhältnisse des Plenums in der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses wiederzugeben, anerkannt worden ist; in den Urteilen des BVerfG vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 129, …und vom 22.9.2015 - 2 BvE 1/11 -, juris Rn. 96, wird erstere Entscheidung lediglich zitiert) erforderlich, wenn das Zählverfahren - wie hier - rechtzeitig vor Beginn der Wahlperiode durch den Landesgesetzgeber geändert wird (so auch VGH Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 104 ff. für die Wahl eines neuen Zählverfahrens für die Ausschussbesetzung in der Geschäftsordnung des neuen Landtags).

    Die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hält nach gegenwärtigem Stand neben anderen Sitzzuteilungsverfahren auch das d"Hondtsche Höchstzahlverfahren für verfassungsrechtlich zulässig (vgl. Nachw. Zur Wahl von Parlamentsausschüssen - BVerfGE 130, 318, 354 f. [BVerfG 28.02.2012 - 2 BvE 8/11];… umfassende weitere Nachw. bei Theodor Elster, D'Hondt, Hare/Niemeyer und Saint-Laguë bei Kommunalwahlen in Deutschland, 2016, S. 81 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Kommunen (BVerfG…, Beschluss vom 15.2.1978 - 2 BvR 134/76 -, juris Rn. 42, …und Urteil vom 31.10.1990 - 2 BvF 2/89 -, juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12;… Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7).

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 9, und Urteil vom 10.12.2003, - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12, ebenso Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7), dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.

    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats als verkleinerte Abbildungen des Plenums (BVerwG…, Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 17, und Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12 und 13).

    Die Ausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (…BVerwG, Urteile vom 27.3.1992, - 7 C 20.91 -, juris Rn. 17, und vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 13;… ebenso Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7).

    Dies gilt erst recht für den Landesgesetzgeber (siehe beispielsweise BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 21, hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung zur Besetzung der Sitze in Gemeinderatsausschüssen, …und Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19.97 -, juris Rn. 2, hinsichtlich der Verteilung der 6 Sitze im Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke;… Senatsurteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Leitsatz und Rn. 28, zur Besetzung des Samtgemeindeausschusses als Hauptausschuss, und Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 12, zur Neubesetzung der Fachausschüsse eines Gemeinderats).

  • VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776

    Zur Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Alle anerkannten Zählverfahren (nach d'Hondt, Hare/Niemeyer und Sainte-Laguë/Schepers) werden den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Deshalb sind auch die kommunalen Vertretungskörperschaften bei der Auswahl eines der zulässigen Berechnungsverfahren für eine Ausschussbesetzung frei (Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Leitsatz und Rn. 18, …und vom 20.3.2017 - 4 ZB 16.1815 -, juris Rn. 12).

    Es bestehen verschiedene legitime Gründe für die Auswahl eines Zählverfahrens, wobei der Landesgesetzgeber frei ist, aufgrund eines dieser Gründe, ein bestimmtes Verfahren auszuwählen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 18).

    Denn eine willkürliche oder missbräuchliche Verfahrensweise des Landesgesetzgebers könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen würde, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776 -, juris Rn. 23), oder - allgemeiner ausgedrückt - wenn der Gebrauch des Gestaltungsspielraums von dem von der Rechtsordnung gebilligten Gebrauch abweicht und durch die Illegitimität des Zwecks, der Zweck-Mittel-Verbindung oder seiner Wirkung gekennzeichnet ist (VGH Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 97).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 19.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Urteil vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 127-129, …und Beschluss vom 17.9.1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 78-81) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19/97 -, juris Rn. 2, zur Besetzung der Sitze im Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke und m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) ist auch bereits umfassend geklärt, dass der Gesetzgeber sich sowohl für das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt als auch für das Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer entscheiden darf, obwohl mit beiden Systemen keine absolute Gleichheit des Erfolgswerts der Stimmen erreicht werden kann, weil bei beiden Verfahren Reststimmen unberücksichtigt bleiben.

    Zwischen den jeweiligen systembedingten und daher unvermeidbaren - mathematischen - Ungleichgewichten des Erfolgswerts von Stimmen bei der Sitzverteilung zu wählen, obliegt dem Gesetzgeber (BVerwG, Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19/97 -, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Das gilt selbst dann, wenn dadurch eine nicht unerhebliche Zahl von Reststimmen für andere Wahlvorschläge unberücksichtigt bleibt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.8.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19/97 -, juris Rn. 2).

    Dies gilt erst recht für den Landesgesetzgeber (siehe beispielsweise BVerwG…, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 21, hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung zur Besetzung der Sitze in Gemeinderatsausschüssen, und Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19.97 -, juris Rn. 2, hinsichtlich der Verteilung der 6 Sitze im Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke;… Senatsurteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Leitsatz und Rn. 28, zur Besetzung des Samtgemeindeausschusses als Hauptausschuss, und Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 12, zur Neubesetzung der Fachausschüsse eines Gemeinderats).

  • BVerfG, 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kommunalwahlen - Freistaat Thüringen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Da folglich weder das eine noch das andere Verfahren prinzipiell "richtiger" erscheint und das Verfassungsrecht keine Anhaltspunkte dafür gibt, welches der verschiedenen Systeme den Vorzug verdient (…Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 12 m.w.N.), liegt es im Rahmen der weiten autonomen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wenn er dabei etwa dem Gesichtspunkt, eine absolute Mehrheit der Stimmen für einen Wahlvorschlag müsse sich auch in der Sitzverteilung widerspiegeln, den Vorzug gibt gegenüber dem Bestreben nach möglichst gleichmäßiger Berücksichtigung aller Stimmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.8.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris Rn. 10).

    Das gilt selbst dann, wenn dadurch eine nicht unerhebliche Zahl von Reststimmen für andere Wahlvorschläge unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.8.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris Rn. 10; BVerwG…, Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19/97 -, juris Rn. 2).

    Der Gesichtspunkt, eine absolute Mehrheit der Stimmen für einen Wahlvorschlag müsse sich auch in der Sitzverteilung widerspiegeln, rechtfertigt beispielsweise ohne weiteres die Auswahl des Höchstzählverfahrens nach d'Hondt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.8.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris Rn. 10; vgl. hierzu auch VGH Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris Rn. 108-112).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 9, …und Urteil vom 10.12.2003, - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12, ebenso Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7), dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.

    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats als verkleinerte Abbildungen des Plenums (BVerwG, Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 20.91 -, juris Rn. 17, …und Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 12 und 13).

    Die Ausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, Urteile vom 27.3.1992, - 7 C 20.91 -, juris Rn. 17, …und vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 13;… ebenso Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 10 LC 194/07

    Vorausmandat bei der Ausschussbesetzung und Spiegelbildlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Insbesondere ist der bei der Besetzung von (allen) Ausschüssen nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Rn. 24 ff., Beschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7, offengelassen im Hinblick auf den Hauptausschuss im Beschluss vom 19.9.2019 - 10 LA 50/19 -, juris Rn. 21) anzuwendende Spiegelbildlichkeitsgrundsatz hier nicht verletzt.

    Aus diesen Gründen ist auch bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz zu beachten (ebenso das Senatsurteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Rn. 26 f., zur Besetzung des Samtgemeindeausschusses;… offengelassen im Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - 10 LA 50/19 -, juris Rn. 21, hinsichtlich der Besetzung des Kreisausschusses als Hauptausschuss; der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gilt allerdings nach BVerwG…, Urteil vom 28.4.2010 - 8 C 18.08 -, juris Rn. 22, nicht für die Bildung eines Gemeindevorstands nach hessischem Recht, da dieser kein Vertretungs-, sondern ein Verwaltungsorgan ist).

    Dies gilt erst recht für den Landesgesetzgeber (siehe beispielsweise BVerwG…, Urteil vom 10.12.2003 - 8 C 18.03 -, juris Rn. 21, hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung zur Besetzung der Sitze in Gemeinderatsausschüssen, …und Beschluss vom 25.2.1997 - 8 B 19.97 -, juris Rn. 2, hinsichtlich der Verteilung der 6 Sitze im Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke; Senatsurteil vom 27.6.2008 - 10 LC 194/07 -, juris Leitsatz und Rn. 28, zur Besetzung des Samtgemeindeausschusses als Hauptausschuss, und Senatsbeschluss vom 10.10.2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 12, zur Neubesetzung der Fachausschüsse eines Gemeinderats).

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
    Schließlich ist auch der Wechsel von einem Zählverfahren zu einem anderen Zählverfahren jedenfalls dann und auch während der laufenden Wahlperiode zulässig, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen (BVerfG…, Urteil vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 129, und Urteil vom 22.9.2015 - 2 BvE 1/11 -, juris Rn. 96).

    Nach Auffassung des Senats ist auch kein besonderer sachlicher Grund für den Wechsel des Zählverfahrens (der vom BVerfG…, Beschluss vom 17.9.1997 - 2 BvE 4/95 -, juris Rn. 81, im Falle des Wechsels des Zählsystems in der laufenden Wahlperiode mit dem Ziel, die Mehrheitsverhältnisse des Plenums in der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses wiederzugeben, anerkannt worden ist;… in den Urteilen des BVerfG vom 28.2.2012 - 2 BvE 8/11 -, juris Rn. 129, und vom 22.9.2015 - 2 BvE 1/11 -, juris Rn. 96, wird erstere Entscheidung lediglich zitiert) erforderlich, wenn das Zählverfahren - wie hier - rechtzeitig vor Beginn der Wahlperiode durch den Landesgesetzgeber geändert wird (so auch VGH Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 23.1.2018 - VGH O 17/17 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 104 ff. für die Wahl eines neuen Zählverfahrens für die Ausschussbesetzung in der Geschäftsordnung des neuen Landtags).

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2019 - 10 LA 50/19

    Berücksichtigung von Gruppen i. S. d. § 57 NKomVG bei der Besetzung von …

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18

    Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08

    Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 4 ZB 16.1815

    Sitzverteilung im Ausschuss: Kein Anspruch auf Sainte-Laguё/Schepers …

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2023 - 10 LC 117/22

    Abstimmung; Ausschüsse; Bezugsgröße; d'Hondt; Hare/Niemeyer-Verfahren; …

    Der Niedersächsische Gesetzgeber hat kurz nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 12. September 2021 durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Oktober 2021 (GVBl. S. 700) eine Änderung der Regelungen über die Verteilung der Sitze im Verwaltungsausschuss und den weiteren Ausschüssen dahingehend beschlossen, dass diese nicht mehr nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren, sondern gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG grundsätzlich nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zu erfolgen hat, welches tendenziell die größeren Parteien begünstigt (vgl. zu der Neufassung des § 71 NKomVG bereits Senatsurteil vom 14.2.2023 - 10 LC 87/22 -, juris).

    Unabhängig von dieser Vorschrift ergibt sich diese Befugnis bereits aus der den Kommunen eingeräumten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung) unter dem Gesichtspunkt der Organisationshoheit (Senatsurteil vom 14.2.2023 - 10 LC 87/22 -, juris Rn. 61).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, hat der Landesgesetzgeber entgegen der Auffassung der Klägerin bei der Regelung der Besetzung der Sitze in den Ausschüssen in § 71 Abs. 2 NKomVG das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt wählen dürfen, ohne dass dies verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt hat (Urteil vom 14.2.2023 - 10 LC 87/22 -, juris Rn. 62 ff.).

  • OVG Sachsen, 02.10.2023 - 4 B 173/23

    Vertrauensperson; Schöffenwahl; Schöffenwahlausschuss; Gemeinderat; freies …

    Der Gemeinderat ist zwar kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft, das die Gemeindebürger repräsentiert (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2023 - 10 LC 87/22 -, juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 4 CE 24.176

    Bestellung von Beauftragten des Bezirkstags

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Verwaltungsgerichtshof (…vgl. B.v. 9.1.2023 - 4 ZB 22.2095 - BayVBl 2023, 376 Rn. 21) und weitere Oberverwaltungsgerichte (…vgl. z.B. OVG NW, B.v. 26.4.2011 - 15 A 693/11 - NWVBl 2011, 473 Rn. 6 ff.; Nds OVG, U.v. 14.2.2023 - 10 LC 87/22 - NdsVBl 2023, 171 Rn. 64 f.;… OVG Bremen, B.v. 25.11.2022 - 1 LA 454/21 - juris Rn. 14;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 19.1.2017 - OVG 12 B 8.16 - Rn. 22) angeschlossen.
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