Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verletzung des umgebungsbezogenen Verunstaltungsverbotes
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 9 Abs 2 BauO BE, § 22 Abs 2 S 1 BauNVO, § 23 Abs 3 BauNVO, § 94 VwGO
Beseitigungsanordnung; umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot; Maßstab; offene Bauweise; Baugrenze; straßenseitige Errichtung einer mauerartigen intransparenten baulichen Anlage; Aussetzung des Verfahrens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BauO Bln § 9 Abs. 2; BauNVO §§ 22 Abs. 2 Satz 1, 23 Abs. 3; VwGO § 94
Beseitigungsanordnung, umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot, Maßstab, offene Bauweise, Baugrenze, straßenseitige Errichtung einer mauerartigen intransparenten baulichen Anlage, Aussetzung des Verfahrens, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
30 m lange schwarze Wand verunstaltet das Landschaftsbild!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verletzung des umgebungsbezogenen Verunstaltungsverbotes durch eine mauerartige bauliche Anlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung des umgebungsbezogenen Verunstaltungsverbotes durch eine mauerartige bauliche Anlage
- weka.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Verunstaltung durch mauerartige Anlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.09.2014 - 13 K 178.13 Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Papierfundstellen
- BauR 2016, 549
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Zwar ist der rechtliche Ansatz zutreffend, dass Festsetzungen im Bebauungsplan zur offenen Bauweise, wie der Wortlaut des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO zeigt, allein die Anordnung des Gebäudes auf dem Baugrundstück im Verhältnis zur seitlichen Grenze des Nachbargrundstücks betreffen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. März 2013 -OVG 10 B 4.12 -, DÖV 2013, 948 , juris Rn. 34 m.w.N.). - BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Die Auslegung von Rechtsfragen betrifft kein Rechtsverhältnis (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7/06 -, NVwZ 2009, 787,juris Rn. 34), weshalb die im oben genannten Rechtsstreit zu klärende Frage der Definition des Begriffs der Mauer im Sinne von § 55 Abs. 6 Nr. 1 BbgBO i.d.F. vom 17. September 2008 schon kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO ist. - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36 , juris Rn. 5 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10
Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36 , juris Rn. 5 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 2 S 45.08
"Baugerüstwerbung" Kaiserdamm/Messedamm
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Es muss aus Sicht eines für die ästhetischen Eindrücke offenen Betrachters ein besonders gravierender, die bloße Unschönheit überschreitender Widerspruch des Erscheinungsbildes der Anlage zum Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild der Umgebung vorliegen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, LKV 2008, 564, juris Rn. 18;… Beschluss vom 10. Februar 2009 - OVG 2 S 87.08 -, LKV 2009, 182, juris Rn. 5). - OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 14.90
Bauordnungsrecht, Verunstaltungsschutz, beabsichtigte Gestaltung des Orts- und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
In Anknüpfung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin zur Verunstaltung durch Errichtung einer undurchsichtigen seitlichen Grundstückseinfriedung (Urteil vom 31. Juli 1992 - OVG 2 B 14.90 -, BRS 54 Nr. 110, juris) ist das erstinstanzliche Gericht zu der verallgemeinernden Bewertung gelangt, dass mit einem so beschaffenen Straßen- und Ortsbild in Gebieten mit offener Bauweise bauliche Anlagen unvereinbar seien, die den angestrebten Eindruck der "Offenheit" der baulichen Nutzung der Grundstücke dadurch beeinträchtigten oder verminderten, dass sie aufgrund ihrer Dimension und technischen Ausstattung das betreffende Grundstück von anschließenden Freiflächen intransparent wandartig abriegeln und insoweit Elemente einer für die geschlossene Bauweise kennzeichnenden unmittelbaren Grenzbebauung aufwiesen. - VG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 7 K 836/10
Baurechtliche Beseitigungsanordnung eines sog. Betonzauns/Betonelementezauns - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Rn. 8 3. Dem Antrag der Klägerin, das Verfahren gemäß § 94 VwGO bis zur Erledigung des Rechtsstreits im Berufungsverfahren OVG 10 B 2.13 (vgl. erstinstanzlich VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. November 2012 - 7 K 836/10 -, juris) auszusetzen, wird nicht entsprochen. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2009 - 2 S 87.08
Beseitigungsverfügung für eine das Landschaftsbild verunstaltende Werbeanlage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 10 N 49.14
Es muss aus Sicht eines für die ästhetischen Eindrücke offenen Betrachters ein besonders gravierender, die bloße Unschönheit überschreitender Widerspruch des Erscheinungsbildes der Anlage zum Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild der Umgebung vorliegen (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, LKV 2008, 564, juris Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - OVG 2 S 87.08 -, LKV 2009, 182, juris Rn. 5).
- VG Berlin, 20.10.2016 - 13 K 122.16
Blickdichter Zaun ist nicht zwingend verunstaltend
Rn. 22 Diese Rechtsprechung hat das OVG Berlin-Brandenburg im Jahre 2015 bestätigt und zugleich auf die straßenseitige Einfriedung erweitert, sofern im Bebauungsplan eine vordere Baugrenze festgesetzt ist, die von der fraglichen Einfriedung überschritten wird (Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 - bezüglich einer 30 m langen und 1, 90 m hohen Einfriedung aus Metallplatten).Dies gilt auch unter Zugrundelegung des gebotenen weiten Maßstabes, wonach hierfür bereits ein deutlich zu Tage tretende Widerspruch des Erscheinungsbildes zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen, der bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würde, ausreicht und nicht etwa "krasses Unwerturteil" erforderlich ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 - juris, Rn. 21).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 10 N 7.14
Zum Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 -, LKV 2015, 138, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 10 N 14.16
Beseitigungsanordnung; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Bebauung; …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 -, LKV 2015, 138 , juris Rn. 3 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 10 N 6.13
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel, besondere tatsächliche und …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris, Rn. 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2015 - OVG 10 N 49.14 -, juris, Rn. 3).
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