Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 31 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB
Nachbarrecht gegen Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Bebauungstiefe; erdrückende Wirkung durch einen Anbau auf dem Nachbargrundstück - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 31 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 31 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 8 Nr 1 BauO BE 1958, § 8 Nr 2 BauO BE 1958, Ziff 6.1 TA Lärm
Klage eines Dritten gegen eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Bebauungstiefe; allgemeines Wohngebiet; bauplanungsrechtliches Gebot der Rücksichtnahme; bauordnungsrechtliche Abstandflächen; erdrückende Wirkung einer Wand; Verkehrsimmissionen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.04.2011 - 13 K 185.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97
Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 CN 3/97 -, BVerwGE 108, 71, juris Rn. 22). - BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Das Verwaltungsgericht hat die Verletzung des Rücksichtnahmegebots verneint und dabei als Maßstab für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Störungen die nach Ziffer 6.1 d für allgemeine Wohngebiete geltenden Immissionsrichtwerte der TA-Lärm [tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)] außerhalb von Gebäuden herangezogen, wobei die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA-Lärm die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein festlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145, juris Rn. 19). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Zwar weisen die Kläger unter Bezugnahme auf die von ihnen angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1983 (BVerwG 4 B 224.82, BRS 40 Nr. 192) zu Recht darauf hin, dass das Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein kann, wenn - wie hier - die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten worden sind (st.Rspr., zuletzt OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 10 S 25.12 - Beschluss vom 14. Januar 2013 - OVG 10 S 53.12 - BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128/98 -, NVwZ 1999, 879, juris Ls. 1).
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. September 2012 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Zwar weisen die Kläger unter Bezugnahme auf die von ihnen angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1983 (BVerwG 4 B 224.82, BRS 40 Nr. 192) zu Recht darauf hin, dass das Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein kann, wenn - wie hier - die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten worden sind (st.Rspr., zuletzt OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 10 S 25.12 - Beschluss vom 14. Januar 2013 - OVG 10 S 53.12 - BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128/98 -, NVwZ 1999, 879, juris Ls. 1). - OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03
Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Selbst eine aus städtebaulichen Gründen nicht zu rechtfertigende Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Bebauungstiefe führt nur dann zu einer Verletzung von Nachbarrechten, wenn ein Verstoß gegen das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme vorliegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 - vgl. OVG Bln, Urteil vom 11. Februar 2003 - OVG 2 B 16.99 -, BauR 2004, 713, juris Rn. 24 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10
Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Selbst eine aus städtebaulichen Gründen nicht zu rechtfertigende Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Bebauungstiefe führt nur dann zu einer Verletzung von Nachbarrechten, wenn ein Verstoß gegen das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme vorliegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 - vgl. OVG Bln…, Urteil vom 11. Februar 2003 - OVG 2 B 16.99 -, BauR 2004, 713, juris Rn. 24 m.w.N.). - OVG Berlin, 11.02.2003 - 2 B 16.99
Nachbarklage; Rechtsnatur des Vorbescheids; "richtiger" Drittrechtsschutz bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Selbst eine aus städtebaulichen Gründen nicht zu rechtfertigende Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Bebauungstiefe führt nur dann zu einer Verletzung von Nachbarrechten, wenn ein Verstoß gegen das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme vorliegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 - vgl. OVG Bln, Urteil vom 11. Februar 2003 - OVG 2 B 16.99 -, BauR 2004, 713, juris Rn. 24 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2012 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2026 - 10 N 31.22
Baugenehmigung; Stellplätze für Elektroautos mit Ladeinfrastruktur; (materielle) …
Rn. 13 Sofern das Verwaltungsgericht die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm, welche unmittelbar nur für bestimmte dem BImSchG unterfallende Anlagen gilt (Ziff. 1 Abs. 1), auch hinsichtlich der Bestimmung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen dem Baurecht unterfallender Anlagen für maßgeblich gehalten und diese als ein das Gericht bindendes System bezeichnet hat, entspricht dies der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat teilt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 - juris Rn. 11 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 10 S 50.16
Beschwerde; inhaltliche Bindungswirkung einer stattgebenden Entscheidung; …
Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich der Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 1983 - BVerwG 4 C 59.79 -, juris Rn. 14;… Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, juris Rn. 11), wobei die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein festlegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Ob der Antragstellerin als betroffener Nachbarin Geräuschimmissionen zuzumuten sind, ist grundsätzlich am Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht anhand der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA Lärm) zu beurteilen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 10 S 15.16
Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein vorläufiges Rechtschutzverfahren …
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats ausgeführt, dass eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der Verschattung in qualifizierter Weise eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes über den gesamten Tagesverlauf erfordert (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 8).
- VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Für eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme unter dem Aspekt einer Verschattung ist eine qualifizierte Beeinträchtigung dergestalt erforderlich, dass über den gesamten Tagesverlauf eine erhebliche Einschränkung der Besonnung durch das angegriffene Vorhaben eintritt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 8); eine gewisse Verschattung ist demgegenüber hinzunehmen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 7 A 1776/13 -, juris Rn. 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13
Straße als Abschluss des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich - Verwertbarkeit …
Eine Festsetzung tritt nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 10 S 69.20
Beschwerde; Baugenehmigung; Befreiung GFZ; Nachbarwiderspruch; Eckbebauung im …
Das Rücksichtnahmegebot gewährleistet keine unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen Situation (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 - juris Rn. 8; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 7. Juli 2016 - OVG 10 S 15.16 - juris Rn. 22). - VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17
Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau
Ein Rücksichtnahmeverstoß kommt nur in Betracht, wenn eine qualifizierte Beeinträchtigung über den gesamten Tagesverlauf gesehen eintritt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, Rn. 8;… Beschluss vom 7. Juli 2016 - OVG 10 S 15.16 -, Rn. 22). - VG Gelsenkirchen, 11.03.2022 - 5 L 66/22
Nachbareilantrag; Rücksichtnahmegebot; Doppelhaus; Abstandflächenverstoß - …
Rn. 43 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 7 A 1776/13 -, Rn. 10, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, Rn. 8, juris. - VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
Kolonie Oeynhausen: Streit um Bauvorbescheid
Rechtsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Ausnahme ist § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Nr. 18 S. 3 BO 58 (vgl. zur Anwendbarkeit von § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. Abweichungsmöglichkeiten nach der BO 58 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 - juris;… Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 - juris, Rn. 10;… Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 N 249.05 - juris, Rn. 8; VG Berlin…, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355.04 - juris, Rn. 19). - VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Für eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme unter dem Aspekt einer Verschattung ist eine qualifizierte Beeinträchtigung dergestalt erforderlich, dass über den gesamten Tagesverlauf eine erhebliche Einschränkung der Besonnung durch das angegriffene Vorhaben eintritt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 -, juris Rn. 8); eine gewisse Verschattung ist demgegenüber hinzunehmen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 7 A 1776/13 -, juris Rn. 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 10 S 47.16
Beschwerde; inhaltliche Bindungswirkung einer stattgebenden Entscheidung; …
- VG Cottbus, 29.01.2019 - 3 L 688/18
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".