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| OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10 |
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§ 73 Abs 3 BauO BB, § 74 Abs 1 BauO BB, § 11 Abs 3 BevBauwV, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
Schutz der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke gegen Nutzungsuntersagungen bei Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften Wohnzwecken - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 73 Abs 3 BauO BB, § 74 Abs 1 BauO BB, § 11 Abs 3 BevBauwV, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 51 Abs 1 Nr 1 VwVfG
Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften Wohnzwecken; Ermessen; Schutz der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke gegen Nutzungsuntersagungen; melderechtliche Verhältnisse; Anmeldung der Dauerwohnnutzung gegenüber staatlichen Stellen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 30.07.2010 - 7 K 358/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2005 - 10 S 15.05
Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses durch eine dauerhafte Wohnnutzung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 14, Beschluss vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -) der durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Schutz nicht nur im Falle der Beseitigungsverfügung, sondern auch mit Blick auf Nutzungsuntersagungen anzuwenden.Maßgeblich ist aber bei der Nutzungsänderung im Wege einer Nutzungsintensivierung (Übergang von Wochenendnutzung zu Dauerwohnnutzung) nicht allein, ob die Dauerwohnnutzung tatsächlich ausgeübt worden ist, sondern ob sie zusätzlich durch Anmeldung den einschlägigen staatlichen Stellen, insbesondere der staatlichen Bauaufsicht oder den Meldestellen, deutlich erkennbar geworden ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, Beschluss vom 26. Oktober 2005, a.a.O., juris Rn. 10).
Die Anknüpfung an die melderechtliche Situation rechtfertigt sich aus dem besonderen Stellenwert, den das Meldewesen in der ehemaligen DDR hatte, und deckt sich mit der in der Verordnung über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik - Meldeordnung - vom 15. Juli 1965 (GBl. II S. 761) enthaltenen Unterscheidung zwischen Nebenwohnung und Hauptwohnung (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, a.a.O., juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2013 - 10 N 91.12
Baurecht, Naturschutz: Bauverbot (im Außenbereich) im Abstand von 50 m von einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Eine vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckte Identitätsänderung der ursprünglichen baulichen Anlage liegt unter anderem dann vor, wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird, so dass die Anlage einem Neubau gleichgesetzt werden muss (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2013 - OVG 10 N 91.12 -, IBR 2013, 240, juris Rn. 5 m.w.N.).Eine Beeinträchtigung des Naturschutzes sei gegeben, da das an einem stehenden Gewässer in einem Abstand von 50 m von der Uferlinie geltende Bauverbot (§ 61 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG, § 48 Abs. 1 Satz 1 BbgNatSchG) verletzt sei (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. Januar 2013, a.a.O., juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (zuletzt BVerwG…, Beschluss vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58/12 -, juris Rn. 23; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. August 2013 - OVG 10 B 4.12 -).
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Zum anderen ist nach allgemeinen Grundsätzen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 -, NVwZ 1993, 473, juris Ls 1; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, BauR 2012, 990, juris Rn. 8, Beschluss vom 15. März 2013 - OVG 10 N 29.11 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 10 S 42.11
Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; Begründungserfordernis; formelle …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann ein Absehen von der Nutzungsuntersagung dann geboten sein, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist, also sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92
Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Zum anderen ist nach allgemeinen Grundsätzen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 -, NVwZ 1993, 473, juris Ls 1; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, BauR 2012, 990, juris Rn. 8, Beschluss vom 15. März 2013 - OVG 10 N 29.11 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 10 N 58.10
Baurecht: Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt daher zur Begründung einer grundsätzlichen Bedeutung neben der Bezeichnung der Frage Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und zur Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. April 2013 - OVG 10 N 58.10 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13
Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zum dauerhaften Wohnen bei hohem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10
Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann ein Absehen von der Nutzungsuntersagung dann geboten sein, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist, also sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11
Bestimmtheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich baulicher Anlagen
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12
Nutzungsuntersagung - Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung
Das der Bauaufsichtsbehörde in § 73 Abs. 3 Satz 1 BbgBO eingeräumte Ermessen stellt sich insoweit als intendiertes Ermessen dar (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris Rn. 4 f.;… Beschluss vom 26. Oktober 2012 - OVG 10 S 35.12 -, juris Rn. 7, 12).Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängte, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erschiene (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013, a.a.O., Rn. 6;… Beschluss vom 12. Juni 2013, a.a.O., Rn. 5).
Rn. 41 (2) Die durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Rechtsposition schützt nicht nur vor Beseitigungsverfügungen, sondern auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung (grundlegend auch hierzu ThürOVG…, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 51 f. …und Beschluss vom 24. Oktober 2000, a.a.O., Rn. 36; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris LS 1 und Rn. 9;… in der Tendenz bereits bejahend OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 13 und vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 sowie vom 22. Mai 2007 - OVG 2 S 39.07 -, BA S. 4 und vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, BA S. 2; VG Cottbus…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 22. August 2012 - 7 K 575/09 -, juris Rn. 38).
Abgesehen davon, dass sie mit sichtbaren baulichen Veränderungen verbunden war, war die Vermietung der Ferienwohnung jedenfalls den Meldestellen bekannt, wie die Aussage des Abschnittsbevollmächtigten bestätigt hat (vgl. zur Bedeutung der Erkennbarkeit einer veränderten Nutzung für staatliche Stellen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013, a.a.O., juris LS 2 und Rn. 9).
Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126, juris Rn. 18;… Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12;… Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18
Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz
... [Rn. 41] Die durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Rechtsposition schützt nicht nur vor Beseitigungsverfügungen, sondern auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung (grundlegend auch hierzu ThürOVG…, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 51 f. …und Beschluss vom 24. Oktober 2000, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris LS 1 und Rn. 9;… in der Tendenz bereits bejahend OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 13 und vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 sowie vom 22. Mai 2007 - OVG 2 S 39.07 -, BA S. 4 und vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, BA S. 2; VG Cottbus…, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 22. August 2012 - 7 K 575/09 -, juris Rn. 38). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10
Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb; …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14
Baugenehmigung, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Erweiterung eines …
Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRsp. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 21; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 -, juris Rn. 23). - VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 597/24
Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, Geltungsbereich der …
Kommt dieser Vorschrift trotz Außerkrafttretens in bestimmten Fallkonstellationen Bedeutung zu und ist der hierdurch vermittelte Schutz nicht nur auf Beseitigungsverfügungen, sondern gleichermaßen auch auf Nutzungsuntersagungen anzuwenden (…vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 38fff.; Beschl. v. 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 9;… VG Cottbus, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17), bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die vorliegend streitgegenständlichen baulichen Anlagen vom Geltungsbereich der Verordnung umfasst sind.Eine solche Identitätsänderung liegt vor, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1974 - IV C 75.71 -, juris Rn. 18;… Urt. v. 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 21. März 2001 - 4 B 18.0 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 11).
- VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Der hierdurch vermittelte Schutz ist nicht nur auf Beseitigungsverfügungen, sondern gleichermaßen auch auf Nutzungsuntersagungen anzuwenden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris, Rn. 9; VG Cottbus…, Beschluss vom 09. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, Rn. 17, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 10 N 4.10
Tierärztliche Prüfung; Nichtbestehen eines Prüfungsfachs; Gesetzesvorbehalt; …
Im Übrigen hat die Klägerin auch nicht vorgetragen, inwieweit sie auf die unterlassenen und ihrer Meinung nach gebotenen Aufklärungsmaßnahmen hingewirkt hat oder aus welchem Grund sich diese Ermittlung dem Gericht von sich aus hätte aufdrängen sollen (vgl. zum Erfordernis für die Geltendmachung einer Aufklärungsrüge etwa BVerwG…, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 10 B 10.06 -, juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, jeweils m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11
Nachbarrecht gegen Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Bebauungstiefe; …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2012 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 3). - VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Potsdam, 19.09.2016 - 4 K 317/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Offensichtlich ist die materielle Rechtmäßigkeit aber nur dann, wenn sich die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
- VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
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