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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19   

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https://dejure.org/2023,20376
OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19 (https://dejure.org/2023,20376)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2023 - 10 N 67.19 (https://dejure.org/2023,20376)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2023 - 10 N 67.19 (https://dejure.org/2023,20376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 31 Abs 1 BauGB

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § ... 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 31 Abs 1 BauGB, § 36 Abs 1 VwVfG, § 21 Abs 1 GlüStVtr BB 2021, § 21 Abs 4 GlüStVtr BB 2021, § 21 Abs 4 GlüStVtr BB 2012

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung von drei Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung einer im Erdgeschoss liegenden Ladeneinheit in eine 'Annahmestelle für Sportwetten ohne Verweilcharakter'

  • rechtsportal.de

    Erteilung von drei Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung einer im Erdgeschoss liegenden Ladeneinheit in eine 'Annahmestelle für Sportwetten ohne Verweilcharakter'

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Baugenehmigung für Sportwettenlokal

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 15 ZB 18.690

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Rn. 7 Eine Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung ist eine besondere Art von Gewerbebetrieb, die in unterschiedlicher Weise unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten kommerziellen Freizeitgestaltung gewidmet und daher durch die Gelegenheit zur Zerstreuung und einen Amüsierbetrieb gekennzeichnet ist (statt vieler: Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. März 2019 - 15 ZB 18.690 -, juris Rn. 22; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 ME 22/20 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 7 A 880/16 -, juris Rn. 45).

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15; Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

    Zweitens hat der Kläger auch nicht dargetan, dass er über eine Bestätigung des Wettanbieters über den genauen Umfang der angebotenen Wettmöglichkeiten verfügt, geschweige denn, dass er diese vorgelegt und zum Gegenstand seines Bauantrags gemacht hat (vgl. zur Vorlage einer solchen Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., juris Rn. 11 ff. und Rn. 27).

    Rn. 42 Soweit er einwendet, das Verwaltungsgericht weiche von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 23. August 2017 - 3 S 1102/17) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18. März 2019 - 15 ZB 18.690) ab, verkennt er, dass § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ausweislich seines eindeutigen Wortlauts allein die Zulassung aufgrund einer Abweichung von einer dem Verwaltungsgericht im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgericht - mithin dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - betrifft.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - 10 N 75.22

    Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs - Rechtsanwaltskammer - (intendiertes) …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Erblickt der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles hingegen darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, so hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2023 - OVG 10 N 75/22 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2023 - OVG 10 N 75.22 -, juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15;… Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

    Ein Abstandsgebot für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen hat keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des jeweils betroffenen Baugebiets dienende Funktion, sondern eine andere ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung im Hinblick auf die Gefahren der Glücksspielsucht und damit nicht die Funktion, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. Juni 2015 - OVG 10 B 7.13 -, juris Rn. 36; Urteil vom 6. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 3 S 778/18

    Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in eine Wettannahmestelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15;… Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

    Aus der Sicht des Betreibers der Einrichtung ist gerade das der Sinn von Live-Wetten, da der Abschluss jeder weiteren Wette seinen Umsatz erhöht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2018, a.a.O., juris Rn. 39 f.).

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Soweit der Kläger mit seinem umfangreichen Vorbringen unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9 -, juris) und dem Aufzeigen abweichender erstinstanzlicher Entscheidungen meint, trotz des Angebots von "Live-Wetten" und dem Aufstellen von Quotenmonitoren liege eine bloße Wettannahmestelle vor, die keine Vergnügungsstätte sei, zeigt er keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung auf.

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15;… Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - 7 A 880/16

    Zurückweisung eines Bauantrags; Erteilung einer Baugenehmigung bzw. eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Rn. 7 Eine Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung ist eine besondere Art von Gewerbebetrieb, die in unterschiedlicher Weise unter Ansprache oder Ausnutzung des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten kommerziellen Freizeitgestaltung gewidmet und daher durch die Gelegenheit zur Zerstreuung und einen Amüsierbetrieb gekennzeichnet ist (statt vieler: Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18. März 2019 - 15 ZB 18.690 -, juris Rn. 22; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 ME 22/20 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 7 A 880/16 -, juris Rn. 45).

    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15;… Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42; Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15;… Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

    Ein solcher liegt dann nicht vor, wenn der in Frage stehende Betrieb keinen Anreiz bietet, der über das bloße Sichten des Wettangebots, des Ausfüllens von Wettscheinen, der Abgabe der Wette und - gegebenenfalls - das Abholen eines Gewinns hinausgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. Oktober 2022, a.a.O., Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 5 S 520/20

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle - Abgrenzung zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass jedenfalls das Anbieten von "Live-Wetten" es bedingt, eine solche Nutzung als Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen, da gerade dies eine rasche Aufeinanderfolge von Wettmöglichkeiten bietet, woraus der Anreiz folgt, zum einen bis zum Eintritt des jeweiligen Wettergebnisses in der Lokalität zu verweilen und zum anderen aufgrund der schnellen Abfolge und des kurzfristig zu Tage tretenden Wettergebnisses weitere Wetten zu platzieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 42;… Beschluss vom 2. Oktober 2018 - OVG 10 S 75.17 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2020 - OVG 2 N 32.17 -, n.v., EA S. 3; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 21. Mai 2015, a.a.O., Rn. 15;… Beschluss vom 18. März 2019, a.a.O., Rn. 22;… Beschluss vom 5. Juli 2021 - 9 ZB 19.1610 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 47;… Beschluss vom 9. Januar 2018 - 7 A 2068/16 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 A 3254/17 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. September 2018 - 3 S 778/18 -, juris Rn. 36 ff.; Urteil vom 12. Oktober 2022 - 5 S 520/20 -, juris Rn. 41).

    Ein solcher liegt dann nicht vor, wenn der in Frage stehende Betrieb keinen Anreiz bietet, der über das bloße Sichten des Wettangebots, des Ausfüllens von Wettscheinen, der Abgabe der Wette und - gegebenenfalls - das Abholen eines Gewinns hinausgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2022, a.a.O., Rn. 39).

  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04

    Nutzungsuntersagung einer Diskothek im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Sie muss sich von dem allgemein zulässigen Vorhaben jedoch dadurch unterscheiden, dass ausnahmsweise zulässige Vorhaben insoweit den Ausnahmecharakter in Bezug auf das Gebiet des Bebauungsplans wahren, der in diesem Zusammenhang eine Ermessensschranke darstellt (OVG Berlin, Beschluss vom 10. November 2004 - 2 S 50.04 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
    Rn. 42 Soweit er einwendet, das Verwaltungsgericht weiche von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 23. August 2017 - 3 S 1102/17) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18. März 2019 - 15 ZB 18.690) ab, verkennt er, dass § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ausweislich seines eindeutigen Wortlauts allein die Zulassung aufgrund einer Abweichung von einer dem Verwaltungsgericht im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgericht - mithin dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - betrifft.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Spielhalle; Nutzungsuntersagung; Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12

    Kein Bauvorbescheid für acht Spielhallen am Kaiserwörthdamm in Ludwigshafen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 10 N 58.10

    Baurecht: Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19

    Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 7 A 2554/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines …

  • VGH Bayern, 09.05.2022 - 24 ZB 22.30347

    Fortsetzung eines eingestellten Berufungszulassungsverfahrens wegen falscher …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 120.90

    Einordnung von Spielhallen nach Änderung der BauNVO

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2020 - 1 ME 22/20

    Annahmestelle; Begründung des Vollzugsinteresses; Ermessen; Geldspielautomat; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - 10 A 3254/17
  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 7 A 2068/16

    Überschreiten der Grenze zur Vergnügungsstätte bei "Wettannahmestellen" durch das …

  • VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043

    Wiederholte Zwangsgeldandrohung

  • VGH Bayern, 17.06.2026 - 9 B 25.956

    Abgrenzung Wettannahmestelle (Laden) und Wettbüro (Vergnügungsstätte)., …

    Rn. 44 Die vorgelegten Bauvorlagen und die in ihnen enthaltenen Angaben müssen vollständig, richtig, eindeutig (…vgl. Gaßner/Reuber in Busse/Kraus, BayBO, Stand 159. EL Sept. 2025, Art. 64 Rn. 75) und geeignet sein, um einer sich bietenden Missbrauchsgefahr zu begegnen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 11).

    Rn. 51 Im Hinblick auf die erhebliche Missbrauchsgefahr (…vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 21.11.2022 - 9 CS 22.2043 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 11) kommt ein weiteres hinzu: Angesichts der technischen Entwicklung im Mobilfunkbereich und der laut Internet als gesichert anzunehmenden Tatsache, dass in Deutschland ca. 71 Millionen Menschen ein Smartphone besitzen (https://de.statista.com/themen/6137/smartphone-nutzungin-deutschland/) bzw. ca. 90% über ein Smartphone, ein Tablet oder einen Internetanschluss verfügen und weil seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 29. Oktober 2020, in Kraft seit 1.7.2021, GVBl. 2021, 97 - GlüStV 2021) auch legal die Möglichkeit besteht, im Internet und über Apps zu wetten, stellt sich die Frage, wer zur bloßen Abgabe einer Wette noch eine Wettvermittlungsstelle aufsucht.

    Dies gilt insbesondere kurz vor Beginn der Sportereignisse im Moment der letzten Eingriffsmöglichkeit, wenn Wetten nach deren Beginn nicht mehr abgegeben werden können (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 22).

    Rn. 66 Der Senat teilt jedenfalls angesichts der technischen Neuerungen, über Apps auf Smartphones und Tablets zu wetten, und aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der nicht nur Wetten im Internet, sondern auch Ereigniswetten aller Art legalisiert, nicht die Auffassung der Klägerin, sollten keine Sportübertragungen durch den Wettanbieter erfolgen und keine Live-Wettmöglichkeiten vom Wettanbieter angeboten werden, bestehe auch kein Anlass für Kunden, sich länger vor Ort aufzuhalten (ebenso OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 26.06.2024 - 15 ZB 24.263

    Erfolglose Berufungszulassung: Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in ein …

    Maßgebend für ein Wettbüro ist dessen Anreiz zum Verweilen und zur Platzierung weiterer Wetten (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 22) und nicht dessen "Außenauftritt".

    Denn das maßgebliche Kriterium für die Abgrenzung der unterschiedlichen bauplanungsrechtlichen Einstufung einer Wettannahmestelle gegenüber einem Wettbüro richtet sich danach, ob die in Frage stehende Nutzung einen Anreiz zum Verweilen und zur Platzierung weiterer Wetten bietet (vgl. OVG Berlin-Bbg. B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 18.3.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - 10 B 19.19

    Erweiterung von Bestandswohnungen sowie der Erweiterung von Balkonen in einem …

    So hat der Senat kürzlich entschieden, dass es nicht der Genehmigungsbehörde im Wege einer Nebenbestimmung obliegt, den Umfang oder gar den Gegenstand des begehrten Bauvorhabens zu bestimmen bzw. auf das (gerade noch) genehmigungsfähige Maß zu reduzieren (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2023 - OVG 10 N 67.19 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 27.03.2026 - 9 ZB 24.2013

    Wettvermittlungsstelle, Ausschluss von Live-Wetten, Räumlich funktionale Einheit …

    Da der Verordnungsgeber den Regelungen der Baunutzungsverordnung insoweit eine typisierende Betrachtung der von einer Vergnügungsstätte ausgehenden Auswirkungen zugrunde gelegt hat, ist es mit Blick auf die Rechtsicherheit, Durchsetzbarkeit und Praktikabilität dieser Normen entscheidend, dass im konkreten Fall hinreichend belastbar und nachprüfbar festgestellt werden kann, ob eine oder weswegen keine Vergnügungsstätte vorliegt (OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 11).

    Gerade im Falle einer inkohärenten Umschreibung des Vorhabens obliegt es nicht der Baugenehmigungsbehörde, durch Auflagen den Gegenstand des Bauvorhabens zu modifizieren oder auf ein (gerade noch) genehmigungsfähiges Maß zu reduzieren (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2024 - 10 N 67.22

    Nachbarklage gegen modulare Flüchtlingsunterkunft; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Erblickt der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles hingegen darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, so hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2023 - OVG 10 N 67.19 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2023 - 2 L 49/22

    Baugenehmigung für zwei Werbetafeln

    Bei der Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kommt es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts an, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juli 2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2024 - 10 N 93.21

    Ausbleiben der Lebenszeiternennung im gehobenen Auswärtigen Dienst

    Erblickt der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles hingegen darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, so hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 42 und vom 28. Juli 2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 39, jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2023 - 25 K 7146/20
    Rn. 39 Vgl. VG München, Urteil vom 24. Oktober 2022, M 8 K 20.6002, juris (…Rn. 29, m.w.N.), und auch VG Ansbach, Urteil vom 16. Dezember 2021, AN 17 K 20.01567, AN 17 K 20.01568, AN 17 K 20.91573, AN 17 K 20.02784, juris (…Rn. 64), sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2023, OVG 10 N 67.19, juris (…Rn. 11 ff.).
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