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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,35942
OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23 (https://dejure.org/2024,35942)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2024 - 10 N 74.23 (https://dejure.org/2024,35942)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2024 - 10 N 74.23 (https://dejure.org/2024,35942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 2 BBesG, § 812 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 59 Abs 5 BBesG, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf eigenen Antrag entlassener Polizeihauptkommissar

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    12 Abs. 2; 59 Abs. 5 BBesG, 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB, 124 Abs. 2 Nr. 1; 124 Abs. 2 Nr. 2; 124 Abs. 2 Nr. 3; 124 Abs. 2 Nr. 5; 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO
    Beamter auf Widerruf, Polizeikommissaranwärter, Anwärterbezüge, Rückforderung, Nichterfüllung einer Auflage, Zweckbestimmung, Zweckverfehlung, vorzeitiges Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, Entlassungsantrag, Vertretenmüssen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 14, 17 …sowie Beschlüsse vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 …und vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Benachteiligungen der Beamten auf Widerruf, die wegen einer Auflage nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet sind, werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht nur auf einen Teil der Anwärterbezüge beschränkt, hier auf einen monatlichen Grundbetrag, der 650 Euro überschreitet (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 17 f. und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 18 f.; OVG Münster…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 A 3218/19 - juris Rn. 37 f. m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es unerheblich, ob das von einem Anwärter absolvierte Fachhochschulstudium Voraussetzung für eine weitere Ausbildung sein kann, ob es eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder ob es zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 17 und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 14, 17 …sowie Beschlüsse vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 und vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Er zitiert hierzu Ausführungen aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - (…juris Rn. 8) und trägt vor, er habe glaubhaft dargelegt, dass sein Motiv für die Beendigung des Dienstverhältnisses ausschließlich sein erlittener Bandscheibenvorfall gewesen sei.

    Das Verwaltungsgericht hat dieselbe Textpassage wie der Kläger aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - (…juris Rn. 8) wiedergegeben und anschließend festgestellt, hiervon ausgehend habe der Kläger unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls die Beendigung seiner Ausbildung vor der festgelegten Ausbildungszeit zu vertreten.

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… Beschluss des Senats vom 26. September 2024 - OVG 10 N 68/21 - juris Rn. 2 , jeweils m.w.N.).

    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, dass eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich geklärte, konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und dazu erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 37;… Beschluss des Senats vom 30. November 2023 - OVG 10 N 61/20 - juris Rn. 33, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Benachteiligungen der Beamten auf Widerruf, die wegen einer Auflage nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet sind, werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht nur auf einen Teil der Anwärterbezüge beschränkt, hier auf einen monatlichen Grundbetrag, der 650 Euro überschreitet (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 17 f. …und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 18 f.; OVG Münster…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 A 3218/19 - juris Rn. 37 f. m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es unerheblich, ob das von einem Anwärter absolvierte Fachhochschulstudium Voraussetzung für eine weitere Ausbildung sein kann, ob es eine Grundlage für eine privatwirtschaftliche Betätigung bietet oder ob es zumindest eine Qualifikation verschafft, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes genutzt werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 17 …und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 03.07.2009 - 2 B 13.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der Rechtmäßigkeit einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    […]" Danach können die Anwärterbezüge als "zu viel gezahlt" durch Leistungsbescheid zurückgefordert werden, wenn auch nur eine der Auflagen nicht erfüllt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 14, 17 sowie Beschlüsse vom 3. Juli 2009 - 2 B 13.09 - juris Rn. 5 …und vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).

  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Er trägt lediglich vor, die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit ergebe sich bereits daraus, dass das Verwaltungsgericht entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts Gießen im Urteil vom 15. März 2023 - 5 K 1906/22.GI - (juris) entschieden habe.
  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23

    Verfahrensfehlerhafte Annahme systemischer Schwachstellen wegen Verweigerung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Außerdem verlangt die Darlegungspflicht, dass sich der Rechtsmittelführer mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 3…, vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 21 und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Außerdem verlangt die Darlegungspflicht, dass sich der Rechtsmittelführer mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 3, vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 21 …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23

    Errichtung einer Bushaltestelle ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32…, vom 10. Juli 2024 - 7 B 14.24 - juris Rn. 2 …und vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 5 B 19.21

    Mangels Darlegung erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit eines Antrags …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
    Außerdem verlangt die Darlegungspflicht, dass sich der Rechtsmittelführer mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 5 B 19.21 - juris Rn. 3…, vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 21 …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 10 N 61.20

    Klageart bei Streit um Eintritt einer Genehmigungsfiktion - Verhältnis von …

  • BVerwG, 25.07.2024 - 8 B 9.23

    Kreisangehörige Gemeinde gegen die Festsetzung der Kreisumlage für das …

  • BVerwG, 10.07.2024 - 7 B 14.24

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - 3 A 3218/19

    Rückforderung von Bezügen für Anwärtern der Laufbahn des gehobenen …

  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

  • BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

  • BVerwG, 10.07.2024 - 10 B 8.24

    Revisibilität der Bereichsausnahme für Forschung und Lehre bei Ansprüchen auf …

  • BVerwG, 26.08.2024 - 1 B 19.24

    Hinreichende Bezeichnung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2024 - 10 N 67.22

    Nachbarklage gegen modulare Flüchtlingsunterkunft; Gebietserhaltungsanspruch; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2024 - 10 N 68.21

    Baugenehmigung, zwei Doppelhäuser, Maß der baulichen Nutzung, nähere Umgebung, …

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2023 - 5 LA 70/22

    Erfolgloser Antrag auf Stilllegung einer Windkraftanlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22

    Rückforderung von beamtenrechtlichen Anwärtersonderzuschlägen; Belehrungspflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 10 N 37.21

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2026 - 10 N 29.24

    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Anwärterbezüge; Rückforderung; Nichterfüllung …

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (…BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32…, vom 10. Juli 2024 - 7 B 14.24 - juris Rn. 2 …und vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N. und zu einem vergleichbaren Fall OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 9 ).

    Benachteiligungen der Beamten auf Widerruf, die wegen einer Auflage nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet sind, werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht nur auf einen Teil der Anwärterbezüge beschränkt, hier auf einen monatlichen Grundbetrag, der 650, 00 Euro überschreitet (…BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99 - juris Rn. 17 f. …und vom 13. September 2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 18 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 6 ; OVG Münster…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 A 3218/19 - juris Rn. 37 f. m.w.N.).

    Eine volle Absicherung des Lebensunterhalts des Beamten und seiner Familie ist damit nicht beabsichtigt (BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - juris Rn. 5; BVerwG…, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 B 45.13 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 10 N 74/23 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist erforderlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Fragen konkret bezeichnet werden, die diese Schwierigkeiten aufwerfen, und erklärt wird, worin die besondere Schwierigkeit besteht (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - OVG 10 N 75/22 - juris Rn. 132…, vom 29. August 2024 - OVG 10 N 67/22 - juris Rn. 22 und vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 10 ).

    Auch im Übrigen bestehen gegen die Rückzahlungsregelungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 - juris Rn. 41; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 10 N 74/23 - juris Rn. 6 ).

  • VG Düsseldorf, 16.04.2025 - 26 K 3984/23

    Saldotheorie, Bruttoprinzip, Anwärterbezüge, Billigkeitsentscheidung

    Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris, Rn. 22; VG Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 K 128/23 -, juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 10 N 74/23 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.04.2026 - 26 K 1847/25

    Rückforderung von Anwärterbezügen, Wiedereintritt in den öffentlichen Dienst, …

    Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris, Rn. 22; VG Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 K 128/23 -, juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 10 N 74/23 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 2025 - 26 K 3984/23 -, juris, Rn. 50 ff.
  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/21

    Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …

    Rn. 166 (1) Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG mit der Pflicht der Dienstherrin zu einer amtsangemessenen (Voll-)Alimentation ihrer Beamten nach ständiger Rechtsprechung nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (…vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5;… BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… konkret für Rechtsreferendare: BVerfG, Beschl. v. 12.4.1972, 2 BvR 704/70, BVerfGE 33, 44, juris Rn. 27;… BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2024, OVG 10 N 74/23, BeckRS 2024, 34404, Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2021, 4 S 3460/20, juris Rn. 15;… ferner VG Freiburg, Urt. v. 10.12.2024, 6 K 3054/23, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2025 - 4 N 54.24

    Mitbestimmung nach berliner Landesrecht; Anhörung des Beamten bei Pensionierung …

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich der Rechtsmittelführer mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen nicht der Vorinstanz zu folgen sei (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 10 N 74/23 - juris Rn. 15 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 10 N 91.20

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Erstattung Ausbildungsgeld; Sanitätsdienst der …

    Solche Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 2 , jeweils m.w.N.).
  • VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/25
    Rn. 166 (1) Ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieses als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG mit der Pflicht der Dienstherrin zu einer amtsangemessenen (Voll-)Alimentation ihrer Beamten nach ständiger Rechtsprechung nicht für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (…vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 5;… BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 6;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 3.7.1992, 2 B 92/92, juris Rn. 5;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 18.2.1988, 2 B 21/88, juris Rn. 3;… konkret für Rechtsreferendare: BVerfG, Beschl. v. 12.4.1972, 2 BvR 704/70, BVerfGE 33, 44, juris Rn. 27;… BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 10; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.12.2024, OVG 10 N 74/23, BeckRS 2024, 34404, Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2021, 4 S 3460/20, juris Rn. 15;… ferner VG Freiburg, Urt. v. 10.12.2024, 6 K 3054/23, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2025 - 4 N 24.24

    Pensionärin - Beihilfe - Antragsfrist - Jahresfrist - Gesetzesvorbehalt

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich der Rechtsmittelführer mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen nicht der Vorinstanz zu folgen sei (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 15 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2025 - 10 N 16.21

    Erstattungsforderung von Ausbildungskosten gegenüber einem Soldaten

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes erforderlich, dass die Fragen, die diese Schwierigkeiten aufwerfen, konkret bezeichnet werden und erklärt wird, worin die besondere Schwierigkeit besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2025 - 10 N 90.20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Entlassung kraft Gesetzes; Fortdauer des …

    Solche Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 2 , jeweils m.w.N.).
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