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Rechtsprechung
   BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,9106
BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56 (https://dejure.org/1957,9106)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1957 - 10 RV 609/56 (https://dejure.org/1957,9106)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1957 - 10 RV 609/56 (https://dejure.org/1957,9106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 5, 53
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Die Auffassungen im Schrifttum zu den entsprechenden Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch --SGB X-- (§ 26 Abs. 3, § 37 Abs. 2 SGB X) sind gespalten (Nachweise zum Streitstand bei Schneider-Danwitz, Sozialgesetzbuch, Sozialversicherung, Gesamtkommentar, § 37 SGB X, Anm. 41; vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 19. März 1957 10 RV 609/56, BSGE 5, 53 - zu § 4 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes, entsprechend der bisherigen Auffassung des BFH; offen gelassen indes im Urteil des BSG vom 6. Dezember 1996, BSGE 79, 293).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des …

    Nach der gesetzlichen Zugangsfiktion ist allein maßgeblich der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post (vgl zu § 4 Verwaltungszustellungsgesetz <VwZG> BSGE 5, 53, 55).

    Auch die Vorschriften des § 41 VwVfG, die als Vorbild diente (BT-Drucks 8/2034 S 33), und des § 17 Abs. 2 VwZG (BGBl I 1952, 379), auf die wiederum bei Schaffung des VwVfG zurückgegriffen wurde (BT-Drucks VI/1173 S 49), enthalten keine Einschränkung der Bekanntgabe auf einen Werktag (anders etwa die Vorläufervorschrift von § 4 VwZG, § 1 der Postzustellungsverordnung vom 23.8.1943 <RGBl I S 527>; vgl BSGE 5, 53, 54, 55).

    Die Berechnung des Zustellungstages nach einem festen Maßstab entspricht am ehesten dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung (vgl BSGE 5, 53, 56).

    Das LSG hat insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass der Fall der Klägerin vielmehr zeigt, dass die gesetzliche Vermutung infolge kürzerer Postlaufzeiten häufig zu einer Verlängerung der Frist im Vergleich zu anderen Zustellungsarten führt, weil ein tatsächlicher früherer Zugang nicht berücksichtigt wird (vgl BSGE 5, 53, 56;… Loytved, aaO, 254; zu § 41 VwVfG OVG Nds, NVwZ-RR 2007, 78).

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und …

    Rn. 38 Mit der Frage, ob die gesetzliche Zugangsfiktion auch dann gilt, wenn der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, hat sich das BSG bereits wiederholt zum einen für die Übermittlung per eingeschriebenem Brief - die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz entspricht § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X - (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1957, 10 RV 609/56), aber auch betreffend die Übermittlung per einfachem Brief durch die Post, wie sie hier erfolgt ist, geäußert.

    Nach der gesetzlichen Zugangsfiktion ist allein maßgeblich der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post (vgl zu § 4 Verwaltungszustellungsgesetz BSGE 5, 53, 55).

    Auch die Vorschriften des § 41 VwVfG, die als Vorbild diente (BT-Drucks 8/2034 S. 33), und des § 17 Abs. 2 VwZG (BGBl I 1952, 379), auf die wiederum bei Schaffung des VwVfG zurückgegriffen wurde (BT-Drucks VI/1173 S. 49), enthalten keine Einschränkung der Bekanntgabe auf einen Werktag (anders etwa die Vorläufervorschrift von § 4 VwZG, § 1 der Postzustellungsverordnung vom 23.8.1943 ; vgl BSGE 5, 53, 54, 55).

    Die Berechnung des Zustellungstages nach einem festen Maßstab entspricht am ehesten dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung (vgl BSGE 5, 53, 56).

    Das LSG hat insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass der Fall der Klägerin vielmehr zeigt, dass die gesetzliche Vermutung infolge kürzerer Postlaufzeiten häufig zu einer Verlängerung der Frist im Vergleich zu anderen Zustellungsarten führt, weil ein tatsächlicher früherer Zugang nicht berücksichtigt wird (vgl BSGE 5, 53, 56;… Loytved, aaO, 254; zu § 41 VwVfG OVG Nds, NVwZ-RR 2007, 78).".

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