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Rechtsprechung
   LG Essen, 20.11.2008 - 10 S 300/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76835
LG Essen, 20.11.2008 - 10 S 300/08 (https://dejure.org/2008,76835)
LG Essen, Entscheidung vom 20.11.2008 - 10 S 300/08 (https://dejure.org/2008,76835)
LG Essen, Entscheidung vom 20. November 2008 - 10 S 300/08 (https://dejure.org/2008,76835)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05

    Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle

    Auszug aus LG Essen, 20.11.2008 - 10 S 300/08
    Denn schadensursächlich war nicht der automatische Waschvorgang mittels einer technischen Anlage, sondern die Schädigung ist wie bereits ausgeführt bei dem vorausgehenden manuellen Waschvorgang eingetreten, so dass es sich nicht um einen typischen Waschstraßenunfall handelt, für welchen das OLG Hamm gemäß Urteil vom 13.1.2006 - NJW-RR 2006, 1100 - dem Geschädigten Beweiserleichterungen zu Gute kommen lässt ( LG Bochum NJW-RR 2004, 963 ).

    Der Dritte ist in diesem Zusammenhang nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann ( z.B. OLG Hamm NJW-RR 2006, 1100, Palandt § 823 BGB Rdn. 51 ).

  • LG Bochum, 27.02.2004 - 10 S 48/03

    Schäden in der Waschanlage - Wer muss was beweisen?

    Auszug aus LG Essen, 20.11.2008 - 10 S 300/08
    Denn schadensursächlich war nicht der automatische Waschvorgang mittels einer technischen Anlage, sondern die Schädigung ist wie bereits ausgeführt bei dem vorausgehenden manuellen Waschvorgang eingetreten, so dass es sich nicht um einen typischen Waschstraßenunfall handelt, für welchen das OLG Hamm gemäß Urteil vom 13.1.2006 - NJW-RR 2006, 1100 - dem Geschädigten Beweiserleichterungen zu Gute kommen lässt ( LG Bochum NJW-RR 2004, 963 ).
  • AG Essen, 19.01.2012 - 11 C 110/11

    Beweislastumkehr im Rahmen der Beweislastverteilung in den sog. …

    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 963, NJW-RR 2002, 1456; LG Essen vom 20.11.2008, Aktz.: 10 S 300/08).
  • AG Berlin-Wedding, 31.08.2022 - 20 C 350/20

    Waschstraßenunfall, Beweislastverteilung

    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (LG Berlin, Urteil vom 23.12.2015 - 54 S 32/15; OLG Hamm, Urteil vom 12.4.2002 - 12 U 170/01; LG Essen, Urteil vom 20.11.2008 - 10 S 300/08; LG Bochum, Urteil vom 27.2.2004 - 10 S 48/03).
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