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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7964
VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90 (https://dejure.org/1990,7964)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.1990 - 10 S 596/90 (https://dejure.org/1990,7964)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 1990 - 10 S 596/90 (https://dejure.org/1990,7964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzuverlässigkeit iSd HeimG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 10 S 2605/88

    Zur ausreichenden Personalausstattung von Heimen; zum abstrakten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90
    Beeinträchtigungen des Wohls von Heimbewohnern können auch dann nicht hingenommen werden, wenn der Betreiber zu einer sachgerechten Betreuung aufgrund der Arbeitsmarktsituation nicht in der Lage ist oder sich finanziell übernommen hat (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 14.2.1989 - 10 S 2605/88 -).

    Es ist Sache des Betreibers, bestehenden Mängeln durch organisatorische Maßnahmen, notfalls auch durch eine Reduzierung der Belegung entgegenzuwirken (vgl. den Beschl. d. Senats v. 14.2.1989 -- 10 S 2605/88 --).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1986 - 7 A 48/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 596/90
    Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. Kunz/Ruf/Wiedemann, HeimG, § 6 RdNr. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.10.1986, NVwZ 1987, 425).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05

    Untersagung eines Heimbetriebs

    Unzuverlässig i. S. des § 11 Abs. 2 Nr. 1 HeimG ist derjenige, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens Grund zu der Befürchtung bietet, dass er seinen beruflichen Pflichten beim Betrieb einer in § 1 Abs. 1 Satz 1 HeimG genannten Einrichtung in Zukunft nicht genügen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 -, Urt. v. 13.09.1988 - 10 S 1049/87 -).

    Bei dieser Wertung ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990 - 10 S 596/90 - OVG Rh.-Pf., Urt. v. 07.10.1986, NVwZ 1987, 425; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2002, NJW 2002, 3119).

    Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass dies dem Betrieb nicht wesensfremd ist, sondern ihm im Gegenteil als prägendes Merkmal anhaftet, braucht die Behörde mit Aufsichtsmaßnahmen und - letztendlich - mit der Untersagung des weiteren Betriebs nicht zuzuwarten, bis der Nachweis erbracht ist, dass den Heimbewohnern hieraus konkrete Gefahren erwachsen (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.1990, a.a.O., Urt. v. 13.09.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 S 734/09

    Zuverlässigkeit des Heimträgers

    Bei dieser Wertung war ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reichte als sonst im Gewerberecht üblich (…vgl. Beschl. des Senats vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 - juris Rn. 7, m.w.N.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.04.1990 - 10 S 596/90 - juris, Rn. 3…, Urt. vom 13.09.1988 - 10 S 1049/87 - UA S. 13 f.;… Butz, in: Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 11 Rn. 21).

    Waren Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass dies dem Betrieb nicht wesensfremd war, sondern ihm im Gegenteil als prägendes Merkmal anhaftete, brauchte die Behörde mit Aufsichtsmaßnahmen und - letztendlich - mit der Untersagung des weiteren Betriebs nicht zuzuwarten, bis der Nachweis erbracht war, dass den Heimbewohnern hieraus konkrete Gefahren erwuchsen (…vgl. Beschl. des Senats vom 24.05.2006, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.04.1990, a.a.O., Urt. vom 13.03.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1992 - 14 S 2038/91

    Die Mitnahme von Begleitpersonen bei gewerbsmäßigen Tiertransporten ist …

    Denn § 15 Abs. 2 S. 1 GewO enthält einen allgemeinen gewerberechtlichen Grundsatz und gilt auch für die in gewerberechtlichen Nebengesetzen geregelten Gewerbe, deren Ausübung von einer Genehmigung, einer Erlaubnis oder einer sonstigen Zulassung abhängig ist, sofern in diesen Gesetzen, wie es beim Personenbeförderungsgesetz der Fall ist, eine spezielle, dem § 15 Abs. 2 S. 1 GewO entsprechende Vorschrift fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1960, Buchholz 451.45 § 111 HwO Nr. 1 zur HwO i.d.F. vom 17.09.1953; Beschluß vom 23.06.1967, Buchholz 451.20 § 15 GewO Nr. 2 zum GüKG; Beschluß vom 29.11.1982, GewArch 1983, 176 zum FahrlG; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 24.04.1990 - 10 S 596/90 - zum HeimG; Heß in Friauf, GewO, RdNr. 14 zu § 15;… Sieg/Leifermann/Tettinger, GewO, 5. Aufl., RdNr. 6 zu § 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1995 - 5 M 35/95

    Prävention; Heimerlaubnisverfahren; Genehmigungsfähigketi

    in einem Heim mitbringen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 6 HeimPersV), indes bedarf (auch) die Frage der erforderlichen Zuverlässigkeit i.S.d. § 6 Abs. 3 Nr. 1 HeimG noch weiterer Prüfung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 15.06.1978, IV B 246/77, FEVS 28, 451/452; VGH Mannheim, Urteil vom 24.04.1990, 10 S 596/90, n.v.).
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