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| OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 1 BauNVO
Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghouse auf einem Nachbargrundstück - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 1 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.08.2020 - 13 L 185.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Die Wahrung der bauordnungsrechtlich geforderten Abstandsflächen schließt eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zwar nicht gänzlich aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, juris Rn. 17 f.).Ein derart extremer Gegensatz wie etwa im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen "Silofall", bei dem drei auf Stahlstützen errichtete, 11, 50 Meter hohe Silo-Rundbehälter das lediglich sieben Meter breite Grundstück der Nachbarin "erdrückten und erschlügen", weil sie "wie eine riesenhafte metallische Mauer" wirkten und den Eindruck vermittelten, als sei das Nachbargrundstück "in eine Industrieanlage einbezogen und selbst Teil einer solchen" (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, juris Rn. 15), liegt hier im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild des Vorhabengebäudes nicht vor.
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Denn das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange seinerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 22).Auch in Bezug auf diese Belange gilt, dass ein Grundeigentümer, der sich gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzt, unter dem Blickwinkel etwaiger Einsichtsmöglichkeiten grundsätzlich keine Rücksichtnahme erwarten kann, die über den Schutz hinausgeht, der diesen Interessen bereits durch die Grenzabstandsvorschriften zuteil wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 22).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird etwa angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder seine massive Gestaltung das Nachbargrundstück sozusagen "erdrückt", indem es beim Nachbarn zu einem Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. zu einer "Hinterhofsituation" führt (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 20-21; zu den Maßstäben für eine erdrückende Wirkung vgl. auch OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18).Der Senat hat eine abriegelnde, erdrückende Wirkung sogar bei einer aus zwei Häusern bestehenden modularen Flüchtlingsunterkunft mit Grundflächen von jeweils knapp 700 Quadratmetern verneint, die sich in einer Länge von 38, 4 Metern über die gesamte gartenseitige Grundstücksgrenze zu den Nachbarn hin erstreckte, weil das Vorhaben nur von einer Seite auf deren Grundstück einwirke und ca. sechs Meter Abstand von der Grundstücksgrenze einhalte (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 22).
- BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Das Erfordernis der Gebietsverträglichkeit bestimmt nicht nur die regelhafte Zulässigkeit von Vorhaben, sondern erst recht den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Bereich der ausnahmsweise zulassungsfähigen Vorhaben (vgl. zum Fall eines Seniorenpflegeheims in einem Gewerbegebiet: BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2002 - BVerwG 4 B 86.01 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Der Abwehranspruch des Nachbarn wird grundsätzlich bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebietes eingeleitet wird (BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 4 B 51.96 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Einsichtsmöglichkeiten von Nachbargrundstücken sind unter den Bedingungen einer verdichteten Bebauung in einer Großstadt nicht vollständig zu vermeiden (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 5. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 -, juris Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17
Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Baugenehmigung, Wohngebäude; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird etwa angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder seine massive Gestaltung das Nachbargrundstück sozusagen "erdrückt", indem es beim Nachbarn zu einem Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. zu einer "Hinterhofsituation" führt (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 20-21; zu den Maßstäben für eine erdrückende Wirkung vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10
Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Dies gilt vor allem in innerstädtischen Lagen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 13). - OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98
Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
gleichsam zur Schaffung von "Aussichtskanzeln" mit Blick auf das Nachbargrundstück einladen würde (vgl. zu über die gesamte Stockwerkshöhe vollverglasten und aus der Gebäudewand hervortretenden Vorbauten: OVG Hamburg, Urteil vom 17. Januar 2002 - 2 Bf 359/98 -, juris Rn. 74), ist hier nicht geplant. - VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 17.54
Baurechtliche Nachbarklage - hier: abgelehnter Antrag auf Zulassung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20
Auch neu geschaffene Einsichtsmöglichkeiten begründen nicht aus sich heraus eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 9 ZB 17.54 -, juris Rn. 5). - OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
Nachbarrecht; Nachbarrechtsverletzung; Außentreppe; Gebot der Rücksichtnahme; …
- VG Cottbus, 10.06.2021 - 3 K 1313/18
Klage gegen Baugenehmigung für Nachbarn
Denn das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange seinerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. April 2021 - OVG 10 S 73/20 - juris Rn. 36; vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 11; BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22;… Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 B 52.15 - juris Rn. 9).c) Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird etwa angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt, wenn es diesem z.B. förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Hinterhofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 10;… vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 - juris Rn. 19;… vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 - juris Rn. 18).
Denn die Massivität eines Vorhabens wirkt sich umso weniger aus, je weiter der massive Baukörper vom Nachbargrundstück bzw. Nachbargebäude entfernt liegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 12).
Gerade in Bezug auf diese Belange gilt, dass ein Grundeigentümer, der sich gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzt, unter dem Blickwinkel der Besonnung und etwaiger Einsichtsmöglichkeiten grundsätzlich keine Rücksichtnahme erwarten kann, die über den Schutz hinausgeht, der diesen Interessen bereits durch die Grenzabstandsvorschriften zu Teil wird (BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22;… Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 B 52.15 - juris Rn. 12 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 16).
Einsichtsmöglichkeiten von Nachbargrundstücken sind unter den Bedingungen einer verdichteten Bebauung in einer Großstadt nicht vollständig zu vermeiden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fenster üblicherweise nur für vorübergehende, gelegentliche Ausblicke genutzt werden und es nicht um eine größere Anzahl höher gelegener Balkone geht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 17).
- VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21 Auf die Beschwerden des Beklagten und der Beigeladenen wurde der Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 aufgehoben und der vorläufige Rechtsschutzantrag zurückgewiesen (OVG 10 S 65/20).
Allerdings teilt die Kammer nicht die wohl in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - S. 9 des amtl.
Die Berufung war im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (10 S 65/20) zuzulassen, § 124a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.
- VG Potsdam, 07.12.2021 - 4 L 861/21 Eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme kann in diesem Zusammenhang insbesondere in Betracht kommen, wenn das Vorhaben für das Nachbargrundstück eine erdrückende Wirkung hat (statt vieler OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65.20 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 15 ff.).
Vielmehr beschränken sich die durch das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot vermittelten Gewährleistungen auf Extremfälle, in denen dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird oder der Nachbar aus großer Höhe und nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter ausgesetzt ist oder wenn dem Nachbarn nicht wenigstens ein Mindestmaß an privater Wohnsphäre verbleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 26 ff.;… Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 17 ff.).
- VG Potsdam, 11.07.2022 - 4 K 573/19 Eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme kann in diesem Zusammenhang insbesondere in Betracht kommen, wenn das Vorhaben für das Nachbargrundstück eine erdrückende Wirkung hat (statt vieler OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65.20 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 15 ff.).
Vielmehr beschränken sich die durch das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot vermittelten Gewährleistungen auf Extremfälle, in denen dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird oder der Nachbar aus großer Höhe und nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter ausgesetzt ist oder wenn dem Nachbarn nicht wenigstens ein Mindestmaß an privater Wohnsphäre verbleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65.20 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 26 ff.;… Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 17 ff.).
- VG Cottbus, 26.04.2023 - 3 K 823/19 Eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme kann in diesem Zusammenhang insbesondere in Betracht kommen, wenn das Vorhaben für das Nachbargrundstück eine erdrückende Wirkung hat (statt vieler OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 10 S 65.20 - juris, Rn. 10;… Beschluss vom 27. November 2018 - 10 S 57.17 - juris, Rn. 15 ff.).
Vielmehr beschränken sich die durch das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot vermittelten Gewährleistungen auf Extremfälle, in denen dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird oder der Nachbar aus großer Höhe und nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter ausgesetzt ist oder wenn dem Nachbarn nicht wenigstens ein Mindestmaß an privater Wohnsphäre verbleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 10 S 65.20 - juris, Rn. 16;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - 10 S 29.13 - juris, Rn. 26 ff.;… Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 10 S 26.09 - juris, Rn. 17 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2024 - 10 S 18.24
Lauf der Widerspruchsfrist gegen eine Baugenehmigung; Nachbarklage gegen …
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fenster üblicherweise nur für vorübergehende, gelegentliche Ausblicke genutzt werden und es nicht um eine größere Anzahl höher gelegener Balkone geht, die ggf. anders zu beurteilen wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O., Rn. 25, und Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 17). - VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19 Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O., m.w.N.), in denen die baulichen Veränderungen auf einem Grundstück zu einem "herrschenden" Einfluss auf das Nachbargrundstück führen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris).
- VG Frankfurt/Oder, 22.12.2022 - 7 L 366/22
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen …
Zwar kann auch die Unterbringung von Personen, die sich aus z.B. beruflichen Gründen für einen längeren Zeitraum an einem Ort aufhalten, bei entsprechender Ausstattung der Wohnung und je nach Nutzungskonzept als Wohnnutzung darstellen (…vgl. zur Abgrenzung bei den sog. "Boardinghouses" Stock a.a.O., Rn. 24a; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 10 S 65/20 -, juris Rn. 26 ff., beide m.w.N.).
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