Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 10 S 9.07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ASOG § 17 Abs. 1; ; BauO Bln 2005 § 7; ; BauO Bln 2005 § 7 Abs. 1; ; BauGB § 19 Abs. 2; ; BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse als Rechtsgrundlage für eine bauaufsichtliche Maßnahme im Land Berlin; Rechtswidrigkeit einer baulichen Nutzung aufgrund des Entstehens einer "Verdichtungssituation"; Verweisung auf den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.04.2007 - 13 A 10.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 10 S 9.07
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- VG Berlin, 15.06.2009 - 13 A 11.07
Bauordnungsrecht: Anordnung, eine Grundstücksteilung rückgängig zu machen und die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 10 S 9.07
Ihren Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (VG 13 A 11.07) hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. April 2007 abgelehnt. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 10 N 116.05
Städtebaurecht - Zahlungsansprüche aus einem städtebaulichen Vertrag, in dem mit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 10 S 9.07
Ferner genügt es nicht, schlicht auf den zeitlichen Ablauf zu verweisen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2007 - OVG 10 N 116.05 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08
Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?
Rn. 77 - 10 S 9.07 -, JURIS-Dokumentation generell zur Verwirkung der Befugnis zum ordnungsbehördlichen Einschreiten. - VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 5 S 114/14
Abbruchverfügung für Wintergarten; Abstandfläche; Brandschutz; Baugrenze; …
Rn. 41 Das Recht des Landratsamtes zum Einschreiten ist nicht verwirkt, denn eine Verwirkung hoheitlicher Befugnisse ist nicht möglich (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, VBlBW 2013, 189; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 12.6.2012 - 8 A 10291/12 - BauR 2012, 1634; BayVGH, Beschluss vom 18.7.2008 - 9 ZB 05.365 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 25.6.2007 - 10 S 9.07 -, juris). - VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.760
Bebauungsplanwidrige Grundstücksteilung; Anordnung der Rückvermessung
Anders als im Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (B.v. 25.6.2007 - OVG 10 S 9.07 - juris Rn. 1), in dem der Adressatin ausdrücklich aufgegeben wurde, "die grundbuchrechtliche Abschreibung … wieder rückabzuwickeln und die Flurstücke wieder auf einem Grundbuchblatt im Bestandsverzeichnis unter einer laufenden Nummer zu vereinigen", ist bei der hier vorliegenden Formulierung weder klar erkennbar, dass auch die rechtliche Teilung rückabgewickelt werden soll noch wie dies erfolgen soll.Anders als im Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (B.v. 25.6.2007 - OVG 10 S 9.07 - juris Rn. 1), in dem der Adressatin ausdrücklich aufgegeben wurde, "die grundbuchrechtliche Abschreibung … wieder rückabzuwickeln und die Flurstücke wieder auf einem Grundbuchblatt im Bestandsverzeichnis unter einer laufenden Nummer zu vereinigen", ist bei der hier vorliegenden Formulierung weder klar erkennbar, dass auch die rechtliche Teilung rückabgewickelt werden soll noch wie dies erfolgen soll.
- VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761
Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung
Anders als im Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (B.v. 25.6.2007 - OVG 10 S 9.07 - juris Rn. 1), in dem der Adressatin ausdrücklich aufgegeben wurde, "die grundbuchrechtliche Abschreibung … wieder rückabzuwickeln und die Flurstücke wieder auf einem Grundbuchblatt im Bestandsverzeichnis unter einer laufenden Nummer zu vereinigen", ist bei der hier vorliegenden Formulierung weder klar erkennbar, dass auch die rechtliche Teilung rückabgewickelt werden soll noch wie dies erfolgen soll. - VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 5 S 2108/14
Begriff "unbebaute Fläche" in StrG BW § 41 Abs 6
Solche Befugnisse können nicht verwirkt werden (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, VBlBW 2013, 189 zum Bodenschutzrecht; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 12.06.2012 - 8 A 10291/12 -, BauR 2012, 1634; BayVGH, Beschluss vom 18.07.2008 - 9 ZB 05.365 -, juris; OVG Berlin-Brandenb., Beschluss vom 25.06.2007 - OVG 10 S 9.07 -, juris). - VG Berlin, 15.06.2009 - 13 A 11.07
Bauordnungsrecht: Anordnung, eine Grundstücksteilung rückgängig zu machen und die …
Hieraus kann nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber nunmehr auf Sanktionsmöglichkeiten verzichten und einen Rückgriff auf die allgemeine ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse sowie die Vorschriften über die besonderen bauaufsichtlichen Maßnahmen oder auf das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht ausschließen wollte (vgl. hierzu sowie zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - OVG 10 S 9.07 -, juris, Rn. 5).Diese Befreiungsentscheidung hätte auch Präzedenzwirkung im Falle der grundsätzlich möglichen Neubebauung des hinteren Grundstücks (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 a.a.O.).
- VG München, 15.02.2012 - M 9 K 11.1459
Entstehen durch die Teilung eines Grundstücks Verhältnisse, die den Festsetzungen …
Die Rückgängigmachung der Teilung durch Wiedervereinigung der Grundstücke ist dabei als milderes Mittel gegenüber einem Widerruf der Baugenehmigungen nach Art. 49 Abs. Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und einer anschließenden Anordnung der Baubeseitigung nach Art. 76 Satz 1 BayBO grundsätzlich möglich (vgl. zur Rechtslage in Berlin OVG Berlin-Brandenburg vom 25.06.2007, OVG 10 S 9.07 und VG Berlin vom 15.06.2009, 13 A 11.07, beide ;… vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB/BauNVO, 6. Auflage 2010, § 19 Rdnr. 8). - VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Die vom Beklagten wahrzunehmende Befugnis zum ordnungsbehördlichen Einschreiten unterliegt auch nicht der Verwirkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 10 S 9.07 -, juris Rn. 10). - VG Cottbus, 08.05.2017 - 3 K 1586/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Die vom Beklagten wahrzunehmende Befugnis zum ordnungsbehördlichen Einschreiten unterliegt auch nicht der Verwirkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 10 S 9.07 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - 2 N 74.10
Anordnung des Rückbaus bei einem durch eine Grundstücksteilung entstandene …
Vielmehr räumt das in § 7 Abs. 1 BauO Bln enthaltene Verbot in Verbindung mit der allgemeinen Eingriffsbefugnis der Ordnungsbehörden nach § 17 Abs. 1 ASOG den Bauaufsichtsbehörden die Befugnis ein, den durch die Grundstücksteilung bewirkten baurechtswidrigen Zustand durch entsprechende Anordnungen, z. B. gerichtet auf den Rückbau baulicher Anlagen, zu beheben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - OVG 10 S 9.07 -, juris Rn. 5;… Broy-Bülow in: Wilke u.a., Bauordnung für Berlin, 6. Aufl. 2008, § 7 Rn. 14). - VG Cottbus, 09.08.2018 - 3 K 171/17
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- VG München, 15.02.2012 - M 9 K 11.1425
Anordnung der Rückvermessung von Grundstücken zur Herstellung bauplanungsgemäßer …
- VG Cottbus, 24.06.2010 - 7 K 493/07
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
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