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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1141
LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11 (https://dejure.org/2011,1141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2011 - 10 Sa 472/11 (https://dejure.org/2011,1141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2011 - 10 Sa 472/11 (https://dejure.org/2011,1141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtswidrige außerordentliche Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds; wichtiger Grund; unbefugte Privatnutzung eines E-Mail-Accounts und des Internets; exzessive Nutzung; Weiterleitung von "Fun-Mails"; Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Weiterleitung einer ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 102 BetrVG
    Rechtswidrige außerordentliche Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds; wichtiger Grund; unbefugte Privatnutzung eines E-Mail-Accounts und des Internets; exzessive Nutzung; Weiterleitung von "Fun-Mails"; Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Weiterleitung einer ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtswidrige außerordentliche Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds - Vorherige Anhörung des Betriebsrats - Erforderlichkeit vorheriger Abmahnung - Interessenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (38)

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Bezug genommen wird insoweit auf den von der Beklagten zu den Gerichtsakten eingereichten Auszug aus dem Stadtplan für die Stadt M1 mit eingezeichneten Routen und Wegen nebst Aufstellung (Bl. 188 d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm).

    Rn. 23 Mit Schreiben vom 14.09.2010 (Bl. 365 ff. d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm) hörte die Beklagte den in ihrem Betrieb gebildeten Betriebsrat gemäß § 103 BetrVG zu einer beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung der Klägerin an und bat um Zustimmung.

    Der Betriebsrat stimmte der beabsichtigten Kündigung noch am gleichen Tage zu (Bl. 133, 380 d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm).

    Rn. 24 Mit Schreiben vom 15.09.2010 (Bl. 4 d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm) kündigte die Beklagte das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung.

    Das Kündigungsschreiben vom 15.09.2010 ging der Klägerin am 15.09.2010 zu (Bl. 67 d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm).

    Auch gegen diese Urteile legte die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht ein (10 Sa 471/11 bzw. 10 Sa 785/11).

    Die Klägerin habe daneben vielmehr einen eigenen privaten Terminkalender in dem ihr zur Verfügung gestellten dienstlichen PC geführt, in den sie sämtliche Termine, die im Zusammenhang mit Betriebsratstätigkeiten stünden, eingetragen habe (Bl. 403 ff. d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm).

    Rn. 87 Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 34;… BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14 m.w.N.).

    Auch in diesem Bereich gibt es keine "absoluten" Kündigungsgründe (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 35, 38 m.w.N.).

    Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus, die zugleich der Objektivierung der negativen Prognose dient (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229;… Rn. 36;… BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229;… Rn. 56;… BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 15 m.w.N.).

    Das Prozessverhalten der Klägerin mindert ebenso wenig das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigende Maß des verbliebenen Vertrauens (vgl. BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 54 ff.).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Rn. 103 Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (…BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 34; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14 m.w.N.).

    Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus, die zugleich der Objektivierung der negativen Prognose dient (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229;… Rn. 36; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229;… Rn. 56; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 15 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Auch gegen diese Urteile legte die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht ein (10 Sa 471/11 bzw. 10 Sa 785/11).

    Diese Feststellungen, die zu der außerordentlichen Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm) geführt hätten, würden auch im vorliegenden Verfahren in zulässiger Weise nachgeschoben.

    Rn. 87 Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Rn. 103 Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren (BAG 04.04.1974 - 2 AZR 452/73 - AP BGB § 626 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Nr. 1; BAG 26.09.1990 - 2 AZR 602/89 - RzK I 8 c Nr. 20; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 - AP BGB § 626 Nr. 138; BAG 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 58;… LAG Köln 02.07.2009 - 13 Sa 367/09 - KR/Fischermeier, a.a.O, § 626 BGB Rn. 457;… ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 154).

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind (BAG 16.03.1982 - 3 AZR 83/79 - AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 1; BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5; BAG 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 58, Rn. 23 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Rn. 103 Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Rn. 103 Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater …

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Rn. 103 Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Ein Nachschieben von Kündigungsgründen, die dem Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung noch unbekannt waren, ist grundsätzlich zulässig, sofern hinsichtlich dieser Gründe eine weitere Anhörung des Betriebsrats erfolgte, bevor sie im Prozess nachgeschoben werden (BAG 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208;… ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 230 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen häufiger Krankheit

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe - …

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09

    Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …

  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber …

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung - …

  • BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 602/89

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung von Informationen aus …

  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 9 Sa 234/07

    Kündigung wegen Internetnutzung zu privaten Zwecken - Nutzung des Arbeitsplatzes …

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …

  • LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09

    außerordentliche Kündigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …

    Die strafrechtliche Einordnung ist nicht entscheidend (BAG…, Urteil vom 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17, juris = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19; LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26. Januar 2015 - 2 Sa 367/14 - Rn. 41, juris = ArztR 2016, 234; LAG Hamm, Urteil vom 30. September 2011 - 10 Sa 472/11 - Rn. 145, juris).

    Insbesondere darf sich eine Partei nicht unter dem Druck etwaiger Konsequenzen für ihr Arbeitsverhältnis gezwungen fühlen, einen Vortrag zu unterlassen, den sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess von ihrem subjektiven Standpunkt aus für erheblich ansieht (LAG Hamm, Urteil vom 30. September 2011 - 10 Sa 472/11 - Rn. 146, juris).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auch gegen diese Urteile legte die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht ein (10 Sa 472/11 bzw. 10 Sa 785/11).

    Rn. 87 Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14

    Eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung gegenüber einem …

    b) Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 4. März 2015 - 3 Sa 400/14 - LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]; Müller BB 2013, 2293).

    Geschäftsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nichtoffenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem Willen des Geschäftsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden soll (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1987 - 6 ABR 46/84 - [...]; LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auch gegen diese Urteile hat die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt (10 Sa 471/11 bzw. 10 Sa 472/11).

    Rn. 69 Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 LAG Hamm sowie 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm.

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