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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20582
LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06 (https://dejure.org/2006,20582)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06 (https://dejure.org/2006,20582)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 10 SaGa 565/06 (https://dejure.org/2006,20582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG, § 102 Abs 3 Nr 1 BetrVG, § 102 Abs 3 Nr 3 BetrVG, § 102 Abs 5 S 1 BetrVG, § 99 BetrVG
    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrates - Tendenzbetrieb - einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    BetrVG § 102 III; ; BetrVG § 102 V; ; BetrVG § 118 I; ; ZPO § 940

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsanspruch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bei der Kündigung eines Tendenzträgers durch den Arbeitgeber in einem Tendenzbetrieb aus Tendenzgründen; Folgen eines Widerspruchs des Betriebsrats; Anforderungen an die Voraussetzungen des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Dementsprechend ist eine sog. Befriedigungsverfügung ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung des rechtsstaatlichen Justizgewährungsanspruchs auf effektiven Rechtsschutz erforderlich ist (vgl. LAG München 18. September 2002 - 5 Sa 619/02 - NZA-RR 2003, 269).

    Ist der Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei gegeben und kommt deswegen auch im Hauptsacheverfahren keine andere Entscheidung über den Beschäftigungsanspruch in Betracht, so ist mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes regelmäßig auch der für den Erlass einer Beschäftigungsverfügung erforderliche Verfügungsgrund gegeben (LAG München 18. September 2002, a.a.O.; LAG München 10. Februar 1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Vielmehr muss es sich grundsätzlich um eine tendenzbezogene Maßnahme handeln (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - NZA 1994, 329).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats habe unabhängig davon zurückzutreten, ob der Betriebsrat sich auf tendenzbedingte Zustimmungsverweigerungsgründe berufe oder nicht (BAG 27. Juli 1993, a.a.O.).

  • LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93

    Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Widerspruch durch den …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Ist der Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei gegeben und kommt deswegen auch im Hauptsacheverfahren keine andere Entscheidung über den Beschäftigungsanspruch in Betracht, so ist mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes regelmäßig auch der für den Erlass einer Beschäftigungsverfügung erforderliche Verfügungsgrund gegeben (…LAG München 18. September 2002, a.a.O.; LAG München 10. Februar 1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Insoweit kommt der Widerspruchsgrund des § 102 Abs. 3 Ziffer 1 BetrVG in Betracht, auch wenn der Arbeitnehmer im Widerspruch nicht konkret benannt ist (BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 305/02 - EzA § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 1).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht schon frühzeitig gesehen, dass jedenfalls bei den Kündigungsgründen eine Aufspaltung in tendenzbezogene und nicht tendenzbezogene Gründe nicht praktikabel ist (BAG 07. November 1975 - 1 AZR 282/74 - AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 367/02

    Revisionsbegründung vor Zustellung des Berufungsurteils

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Jedenfalls ist die Berufungsbegründung nicht schon deshalb unzulässig, weil sie vor der Zustellung des Urteils erstellt worden ist (vergl. zur Revisionsbegründung vor Zustellung des Berufungsurteils BAG 16. April 2003 - 4 AZR 367/02 - NZA 2004, 114;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. 2004;… § 66 Rn. 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 35/93

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Anders als für den Entpflichtungsantrag des Arbeitgebers, für welchen in § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG ausdrücklich das einstweilige Verfügungsverfahren vorgesehen ist, hat der Gesetzgeber für die Durchsetzung des Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers keine Regelung getroffen, die von den §§ 935, 940 ZPO abweicht ( vergl. auch LAG München 16. August 1995 - 9 Sa 543/95 - LAGE Nr. 22 zu § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg 30. August 1993 - 15 Sa 35/93 - NZA 1995, 683).
  • LAG München, 16.08.1995 - 9 Sa 543/95

    Weiterbeschäftigungsanspruch: einstweilige Verfügung bei Widerspruch des …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Anders als für den Entpflichtungsantrag des Arbeitgebers, für welchen in § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG ausdrücklich das einstweilige Verfügungsverfahren vorgesehen ist, hat der Gesetzgeber für die Durchsetzung des Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers keine Regelung getroffen, die von den §§ 935, 940 ZPO abweicht ( vergl. auch LAG München 16. August 1995 - 9 Sa 543/95 - LAGE Nr. 22 zu § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg 30. August 1993 - 15 Sa 35/93 - NZA 1995, 683).
  • LAG Hamm, 24.01.1994 - 19 Sa 2029/93

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Verfügungsgrund; Einstweiliger Rechtsschutz; …

    Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
    Entgegen einem erheblichen Teil der Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (vergl. etwa LAG Hamm 24. Januar 1994 - 19 Sa 2029/93 - juris;… ErfK/Kania, 5. Aufl. 2004 § 102 BetrVG Rn. 36 m.w.N.) geht das Gericht davon aus, dass nach allgemeinen Regeln ein Verfügungsgrund vorliegen muss, wenn ein Arbeitnehmer im einstweiligen Verfügungsverfahren seinen Beschäftigungsanspruch aus § 102 Abs. 3 und 5 BetrVG durchsetzen will.
  • LAG Hessen, 03.07.2012 - 15 SaGa 243/12

    Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Dementsprechend ist eine so genannte Befriedigungsverfügung ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung des rechts-staatlichen Justizgewährungsanspruchs auf effektiven Rechtsschutz erforderlich ist (LAG Hessen 2. Juni 2006 - 10 SaGa 565/06 - zitiert nach juris - Rn. 33).

    Ist der Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei gegeben und kommt auch im Hauptsacheverfahren keine andere Entscheidung über den Anspruch in Betracht, so ist mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes regelmäßig auch der für den Erlass der Beschäftigungsverfügung erforderliche Verfügungsgrund gegeben (LAG Hessen 2. Juni 2006 - 10 SaGa 565/06 - zitiert nach juris - Rn. 34).

  • LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10

    Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung

    In diesem Falle hat der Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse daran, den Arbeitnehmer - auch vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache - nicht beschäftigen zu müssen (so mit unterschiedlichen Nuancierungen Hess. LAG 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - ZTR 2004, 213 (LS); Hess. LAG 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06 - Juris; Hess. LAG 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 - BB 1995, 2276 (LS); LAG Köln 14.08.2009 - 9 Ta 264/09 - DÖD 2009, 327; LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.05.2009 - 5 Sa Ga 4/08 - Juris; Sächsisches LAG 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4)..
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