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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39212
LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12 (https://dejure.org/2012,39212)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12 (https://dejure.org/2012,39212)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 2012 - 10 SaGa 8/12 (https://dejure.org/2012,39212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungsverfahren; Dringlichkeit; Selbstwiderlegung; Verfügung; einstweilige; Verfügungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens und …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
    Sie leitete die einstweiligen Verfügungsverfahren 3 Ga 16/11 ( 10 SaGa 11/11 ) und 3 Ga 1/12 ein.

    Das mit der Ausschreibung vom 22.02.2011 eingeleitete erste Auswahlverfahren wurde rechtmäßig aufgehoben und somit wirksam beendet ( LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 09.02.2012 - 10 SaGa 11/11 - Juris).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
    Zwar ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei sogenannten Konkurrentenklagen zur Sicherung des Anspruchs nach Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich erforderlich, weil dieser Anspruch nach endgültiger Besetzung der Stelle nicht mehr durchsetzbar wäre (BVerfG vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - Juris; BAG vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
    Zwar ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei sogenannten Konkurrentenklagen zur Sicherung des Anspruchs nach Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich erforderlich, weil dieser Anspruch nach endgültiger Besetzung der Stelle nicht mehr durchsetzbar wäre (BVerfG vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - Juris; BAG vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
    Rn. 25 Im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte auch ohne ausdrückliche gerichtliche Entscheidung verpflichtet ist, bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme zu unterlassen, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen (BAG Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 277/08 - AP Nr. 70 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Beamtenrecht: Konkurrentenklage // Aushändigung der Ernennungsurkunde; Effektiver …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
    Verhindert die Verwaltung durch ihr Verhalten rechtzeitigen vorläufigen Rechtsschutz oder setzt sie sich über dessen erfolgreiche Inanspruchnahme hinweg, so kann der unterlegene Bewerber trotz der mit der Stellenbesetzung grundsätzlich eingetretenen Erledigung weiterhin Rechtsschutz im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren suchen (BVerwG vom 04.11.2010 - 2 C 16/09, im Anschluss an BVerfG vom 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 - Juris).
  • ArbG Freiburg, 12.01.2012 - 3 Ga 1/12

    Durchsetzbarkeit des Beschäftigungsanspruchs im vorläufigen Rechtsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12
    Sie leitete die einstweiligen Verfügungsverfahren 3 Ga 16/11 ( 10 SaGa 11/11 ) und 3 Ga 1/12 ein.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13

    Einstweilige Verfügung gegen Versetzung - Dringlichkeit

    Dies wird ua. dann angenommen, wenn sich der erstinstanzlich unterlegene Verfügungskläger die Berufungsbegründungsfrist nicht unerheblich verlängern lässt und diese Verlängerung voll ausschöpft (…LAG Köln 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13 - Rn. 66 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12 - Rn. 23 mwN; jeweils Juris).
  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

    Dies wird u.a. dann angenommen, wenn die Berufungsbegründungsfrist um einen Monat verlängert und voll ausgeschöpft wird (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. September 2012 - 10 SaGa 8/12 -, juris-Rz. 23; OLG Köln…, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 15 U 195/11, juris-Rz. 2; KG Berlin…, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08, juris-Rz. 4, MDR 2009, 888 mwN;… aA LAG Hamm [Westfalen], Urteil vom 06. November 2007 - 14 SaGa 39/07, juris-Rz. 63).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 4/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung - …

    Der damit insgesamt verstrichene Zeitraum ist damit bei weitem zu lang, um das Interesse des Klägers an einer zügigen Rechtsdurchsetzung belegen zu können (s. LAG Rheinland-Pfalz 22.01.2015 - 3 SaGa 6/14 ; LAG Rheinland-Pfalz 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12 ; LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05; LAG Berlin-Brandenburg 24.05.2018 - 5 SaGa 1576/17; OLG Nürnberg 07.11.2017 - 3 U 1206/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 6/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung - …

    Der damit insgesamt verstrichene Zeitraum ist damit bei weitem zu lang, um das Interesse des Klägers an einer zügigen Rechtsdurchsetzung belegen zu können (s. LAG Rheinland-Pfalz 22.01.2015 - 3 SaGa 6/14 ; LAG Rheinland-Pfalz 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12 ; LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05; LAG Berlin-Brandenburg 24.05.2018 - 5 SaGa 1576/17; OLG Nürnberg 07.11.2017 - 3 U 1206/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 SaGa 5/21

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund - Grundsatz der Selbstwiderlegung - …

    Der damit insgesamt verstrichene Zeitraum ist damit bei weitem zu lang, um das Interesse des Klägers an einer zügigen Rechtsdurchsetzung belegen zu können (s. LAG Rheinland-Pfalz 22.01.2015 - 3 SaGa 6/14 ; LAG Rheinland-Pfalz 27.09.2012 - 10 SaGa 8/12 ; LAG Hamm 10.02.2006 - 7 Sa 2307/05; LAG Berlin-Brandenburg 24.05.2018 - 5 SaGa 1576/17; OLG Nürnberg 07.11.2017 - 3 U 1206/17).
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