Rechtsprechung
| LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 9 GG
Streik; Untersagung; Daseinsvorsorge; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 9
Streik; Untersagung; Daseinsvorsorge; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - rechtsportal.de
GG Art. 9
Zulässigkeit eines Streiks zur Durchsetzung eines Entlastungstarifvertrages im Gesundheitswesen
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum Bonn
- nrw.de (Pressemitteilung)
Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig
- nrw.de (Pressemitteilung)
Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig
- nrw.de (Pressemitteilung)
Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum Bonn
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Streik für Entlastungstarifvertrag an Bonner Uni-Klinik zulässig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berufung zurückgewiesen Streikmaßnahmen am Uniklinikum Bonn zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kliniken: Streik für Entlastung und bessere Ausbildung zulässig
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kliniken: Streik für Entlastung und bessere Ausbildung zulässsig
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 14.06.2022 - 3 Ga 14/22
- LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Dies gilt auch für öffentlich beherrschte Unternehmen, die einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen, wenn sie wie Private die Handlungsinstrumente des Zivilrechts für ihre Aufgabenwahrnehmung nutzen und am privaten Wirtschaftsverkehr teilnehmen (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 -).Die Tarifautonomie ist darauf gerichtet, das Arbeitsleben in dem von staatlicher Rechtsordnung freigelassenen Raum durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen und zu befrieden (BAG Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 - m. w. N.).
Diese relative Friedenspflicht ist - auch ohne besondere Vereinbarung - dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14 - m. w. N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15
Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht …
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Dabei ist zu beachten, dass jedes Kampfziel erfahrungsgemäß einen Verhandlungsspielraum beinhaltet (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 - ErfK/Linsenmaier, 22. Aufl. 2022, GG Art. 9 Rn. 117 m. w. N.).Hierzu zählen auch quantitative Besetzungsregeln zur Vermeidung struktureller Überlastung der Belegschaft (vgl.: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 - m. w. N.).
Das vorliegende Streikziel richtet sich hingegen nicht auf einen monetären Ausgleich von Belastungen, sondern der konkreten präventiven Anpassung der Arbeitsintensität an die psychischen und physischen Möglichkeiten der Beschäftigten (vgl.: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15 -).
- ArbG Bonn, 14.06.2022 - 3 Ga 14/22
Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum Bonn zulässig
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.06.2022 - 3 Ga 14/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Rn. 15 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.06.2022 - 3 Ga 14/22 - zu ändern;.
Rn. 52 die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.06.2022 mit dem Aktenzeichen 3 Ga 14/22 zurückzuweisen.
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Zentraler Bewertungsmaßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG, Urt. v. 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 -).Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (BAG, Urt. v. 14.08.2018 - 1 AZR 396/06 - m. w. N.).
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Unvereinbar mit Art. 9 Abs. 3 GG ist daher eine Ausgestaltung, wenn sie dazu führt, dass die Verhandlungsfähigkeit einer Tarifvertragspartei bei Tarifauseinandersetzungen einschließlich der Fähigkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu führen, nicht mehr gewahrt ist oder ihre koalitionsmäßige Betätigung weitergehend beschränkt wird, als es zum Ausgleich der beiderseitigen Grundrechtspositionen erforderlich ist (BAG, Urt. v. 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 - m. w. N.). - BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19
Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der …
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Die Maßgabe praktischer Konkordanz erfordert, dass kein Recht ein anderes Recht vollständig verdrängen darf (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 719/19 -m. w. N.). - BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Die aus Verfassungsgründen gebotene Methodik der praktischen Konkordanz besagt, dass kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so in Ausgleich zu bringen sind, dass sie für alle beteiligten Grundrechtsträger möglichst weitgehend wirksam werden (BAG, Urt. v. 03.05.2022 - 3 AZR 472/21 - m. w. N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21
Streik - Untersagung - Notdienstvereinbarung
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Zu den lebensnotwendigen Diensten der Daseinsvorsorge gehört die Aufrechterhaltung einer Notversorgung der Bevölkerung in den Krankenhäusern (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21 -). - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Sie können daher selbst bestimmen, mit wem, für welchen Arbeitnehmerkreis und für welche Unternehmen oder welchen Betrieb sie im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag abschließen wollen (BAG, Urt. v. 07.07.2010 - 4 AZR 549/08 - m. w. N.). - BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Auszug aus LAG Köln, 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22
Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (BAG, Urt. v. 21.12.2016 - 5 AZR 374/16 - m. w. N.). - BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
- BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 4 SaGa 3/23
Streik - Notdienstvereinbarung - Krankenhaus - Daseinsvorsorge
Allerdings sind Streikmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht von vornherein unzulässig, da ein generelles Streikverbot mit Art. 9 Abs. 3 GG unvereinbar wäre (LAG Köln 1. Juli 2022 - 10 SaGa 8/22 - juris; LAG Hessen 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - NZA-RR 2015, 441).Die austenorierte Kombination von Duldungs-, Unterlassungs- und Mitwirkungspflichten ist in der Rechtsprechung bislang auch nicht beanstandet worden (vgl. LAG Köln 1. Juli 2022 - 10 SaGa 8/22 - juris).
- ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23
Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …
Rn. 34 Jedenfalls sind nach Auffassung der Kammer schwierige, höchstrichterlich nicht entschiedene Rechtsfragen einer Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren regelmäßig nicht zugänglich, sondern müssen gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden (vgl. hierzu zuletzt: ArbG Bonn…, Urteil vom 14.06.2022 - 3 Ga 14/22, Rn. 40; bestätigt durch LAG Köln, Urteil vom 01.07.2022 - 10 SaGa 8/22; vgl. auch: Hessisches LAG 16. November 2019 - 16 SaGa 1304/19 - juris; 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - juris). - ArbG Köln, 15.03.2023 - 12 Ga 9/23 Dies betrifft im vorliegenden Fall insbesondere den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG, welcher infolge einer ansonsten notwendigen vollständigen Aussetzung des Flugbetriebs im Hinblick auf die dann nicht mehr möglichen Notlandungen, die Einsätze zum Transport von Organen, die medizinischen Einsätze der Bundeswehr und die Einsätze der Rettungshubschrauber betroffen wäre (so Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 1. Juli 2022 - 10 SaGa 8/22 -, Rn. 75, juris zum Falle eines Streiks im Krankenhaus).
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