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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1911
VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86 (https://dejure.org/1986,1911)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.08.1986 - 10 TH 1155/86 (https://dejure.org/1986,1911)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. August 1986 - 10 TH 1155/86 (https://dejure.org/1986,1911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 AsylVfG, § 10 Abs 3 AsylVfG, § 11 Abs 1 Halbs 3 AsylVfG, § 11 Abs 2 AsylVfG, § 28 Abs 1 AsylVfG
    Berücksichtigung von Humanitätsgründen bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung gegenüber einem abgelehnten Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren; Überprüfung des Sofortvollzugs einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags ; Familiäre Situation; Feststellung der Ausreiseverpflichtung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Umfassende Prüfungspflicht der Ausländerbehörde; ...

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
    Die Vorinstanz stellt zwar in diesem Zusammenhang zunächst auf eine "summarische gerichtliche Überprüfung" ab, obwohl bei der gerichtlichen Überprüfung des Sofortvollzugs einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet erschöpfend untersucht werden muß, ob das Asylgesuch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, B. v. 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43 ff.; B. d. erk. Senats v. 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -).

    Die Gegenmeinung (Gemeinschaftskommentar-AsylVfG 1986, § 28 Rz 92 f.) kann sich zwar dem Wortlaut nach auf Ausführungen in der angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - berufen, wonach die Ausländerbehörde gemäß § 11 Abs. 1 AsylVfG einem Asylbewerber, der weder Aufenthaltserlaubnis noch Aufenthaltsberechtigung besitzt, weiterhin den Aufenthalt ermöglichen und hierdurch vermeiden kann, daß sie sehenden Auges eine aufenthaltsbeendende Entscheidung treffen muß, die etwa humanitären oder anderen beachtlichen Gründen zuwiderliefe.

  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …

    Auszug aus VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
    Die Vorinstanz stellt zwar in diesem Zusammenhang zunächst auf eine "summarische gerichtliche Überprüfung" ab, obwohl bei der gerichtlichen Überprüfung des Sofortvollzugs einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet erschöpfend untersucht werden muß, ob das Asylgesuch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, B. v. 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43 ff.; B. d. erk. Senats v. 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -).
  • VGH Hessen, 21.05.1986 - 10 TH 892/86
    Auszug aus VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
    Rn. 5 Mit der hier vertretenen Meinung setzt sich der Senat auch nicht mit der von ihm im Beschluß vom 21. Mai 1986 - 10 TH 892/86 - zum Ausdruck gebrachten Auffassung in Widerspruch.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1985 - A 12 S 627/85

    Aufenthaltsrecht des Asylbewerbers - Fiktionswirkung des Antrags auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
    Nach der Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B. v. 7. November 1985 - A 12 S 627/85 -) war hierbei offenbar an den Schutz vor Abschiebung gedacht, wie er Ostblockangehörigen, christlichen Türken und Libanesen sowie Afghanen seinerzeit aufgrund des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 26. August 1966 (jetzt: vom 26. April 1985) sowie aufgrund von Erlassen der Innenminister der Länder (für Hessen: Erlaß des Hess. Ministers des Innern vom 24. Mai 1985 - StAnz. S. 1134) ohne Rücksicht auf die Ablehnung ihres Asylantrages eingeräumt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - A 12 S 1007/83

    Einwendungen gegen Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
    Dem Ausländer steht in diesem Zusammenhang der volle Rechtsschutz und nicht nur der nach dem Asylverfahrensgesetz verkürzte Rechtsschutz zur Verfügung (wie hier: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 22. November 1982 - 11 B 183/82 - VGH Baden-Württemberg, B. v. 29. November 1983 - A 12 S 1007/83 - anders B. v. 29. Juni 1984 - A 13 S 269/84 - wie hier wohl auch OVG Hamburg, B. v. 5. Mai 1986 - OVG Bs IV 264/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1984 - A 13 S 269/84

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach Ablehnung eines Asylantrages - Prüfungsumfang …

    Auszug aus VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
    Dem Ausländer steht in diesem Zusammenhang der volle Rechtsschutz und nicht nur der nach dem Asylverfahrensgesetz verkürzte Rechtsschutz zur Verfügung (wie hier: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 22. November 1982 - 11 B 183/82 - VGH Baden-Württemberg, B. v. 29. November 1983 - A 12 S 1007/83 - anders B. v. 29. Juni 1984 - A 13 S 269/84 - wie hier wohl auch OVG Hamburg, B. v. 5. Mai 1986 - OVG Bs IV 264/86 -).
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen …

    Rn. 4 Gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AsylVfG war die Ausländerbehörde des Landrats des L-Kreises nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet gehalten, der Antragstellerin schriftlich unter Fristsetzung die Abschiebung anzudrohen, falls die Antragstellerin keine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besaß oder ihr Aufenthalt nicht aus asylverfahrensunabhängigen Gründen ermöglicht wurde; die letztere Formulierung erfaßt nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreiseverpflichtung entgegenstehende Position im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Abschiebungsandrohung bereits besaß (Hess. VGH, 15.08.1986 -- 10 TH 1155/86 -- NVwZ 1987, 349 = Hess.VGRspr.

    Ob die Tatsache, daß die Antragstellerin nunmehr für ein im Bundesgebiet lebendes Kleinkind zu sorgen hat, einer Vollziehung der Abschiebungsandrohung im gegenwärtigen Zeitpunkt entgegensteht, braucht im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht entschieden zu werden (s.o. S. 5; vgl. auch: Hess. VGH, 15.08.1986 -- 10 TH 1155/86 --, NVwZ 1987, 349; Hess. VGH, 04.12.1987 -- 12 TH 1340/87 --).

  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; …

    Indessen erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgebenden Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, Beschluß vom 15. August 1986, NVwZ 1987, 349 f., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehefrau und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …

    Denn diese Vorschrift erfaßt nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position (vgl. Hess. VGH, B. v. 15.08.1986 -10 TH 1155/86 -, NVwZ 1987, 349, u. OVG Lüneburg, B. v. 07.05.1987 - 11 B 151/87 -) im maßgeblichen Zeitpunkt bereits besaß.
  • VGH Hessen, 31.08.1987 - 10 TH 1360/87

    Bemessung der Ausreisefrist nach AsylVfG § 10 Abs 2

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß der Senat in seinem Beschluß vom 15. August 1986 - 10 TH 1155/86 - (NVwZ 87, 349) ausgeführt hat, die Ausländerbehörde habe bei der Feststellung der Ausreisepflicht und dem daran nach dem Asylverfahrensgesetz geknüpften Erlaß der Abschiebungsandrohung über die in den §§ 10 Abs. 1 dritter Halbsatz, 11 Abs. 1 dritter Halbsatz, 28 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG aufgeführten Voraussetzungen hinaus nicht zu prüfen, ob sich der Asylbewerber gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf humanitäre Gründe berufen könne; dem Asylbewerber stehe hierfür das allgemeine ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren mit dem daran anknüpfenden Rechtsschutz zur Verfügung.
  • VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87

    Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag

    Abgesehen davon erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgeblichen Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, B. v. 15. August 1986 - 10 TH 1155/86 -, und OVG Lüneburg, B. v. 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehegatte und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.
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