Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 TH 1897/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 Abs 4 S 1 AsylVfG, § 14 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO
Weiterleitung des Asylfolgeantrages an das Bundesamt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86
Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt nach Gewährung einstweiligen …
Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 TH 1897/87
Zwar tritt nach ständiger Rechtsprechung der bisher mit Asylsachen befaßten Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei positiven Entscheidungen von Gerichten über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Abschiebungsandrohungen nach §§ 10, 14 AsylVfG die Folge des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG (Weiterleitung des Asylantrags an das Bundesamt) unabhängig davon ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags oder auf sonstigen Gründen, etwa auf der Unzuständigkeit der erlassenden Behörde, beruht (Hess.VGH, Beschlüsse vom 25. Juni 198 - 10 TH 726/86 - und vom 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 -). - VGH Hessen, 25.06.1986 - 10 TH 726/86
Weiterleitung des Asylfolgeantrags an das Bundesamt
Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 TH 1897/87
Zwar tritt nach ständiger Rechtsprechung der bisher mit Asylsachen befaßten Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei positiven Entscheidungen von Gerichten über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Abschiebungsandrohungen nach §§ 10, 14 AsylVfG die Folge des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG (Weiterleitung des Asylantrags an das Bundesamt) unabhängig davon ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags oder auf sonstigen Gründen, etwa auf der Unzuständigkeit der erlassenden Behörde, beruht (Hess.VGH, Beschlüsse vom 25. Juni 198 - 10 TH 726/86 - und vom 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 -). - VGH Hessen, 21.08.1987 - 10 TH 1774/87
Weiterleitung des Folgeantrages nach Rücknahme der Abschiebungsandrohung während …
Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 TH 1897/87
Denn nach der eng auszulegenden Sondervorschrift des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG löst nur eine positive gerichtliche Sachentscheidung über einen Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO die Verpflichtung zur Weiterleitung des Folgeantrags aus (vgl. im einzelnen Hess.VGH, Beschl. v. 21. August 1987 - 10 TH 1774/87 - m. w. N.).
- VGH Hessen, 04.11.1988 - 12 TH 4036/87
Zur Entscheidungskompetenz des Bundesamtes bei Asylfolgeantrag
Nur eine stattgebende Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO vermag - allerdings ungeachtet dessen, welche Gründe zum Erfolg des Eilantrags geführt haben (Hess. VGH, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87 -, EZAR 224 Nr. 19) - die Weiterleitungsverpflichtung auszulösen; eine entsprechende Anwendung des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG auf Fälle der vorliegenden Art kommt nicht in Betracht (Hess. VGH, 06.08.1985 - 10 TH 1121/85 - 21.08.1987 - 10 TH 1774/87 - 22.10.1987 - 10 TH 1897/87 -).
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