Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5444
VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86 (https://dejure.org/1986,5444)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.1986 - 10 TH 738/86 (https://dejure.org/1986,5444)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 (https://dejure.org/1986,5444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
    Daß die Vorschriften über den Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach den §§ 10, 11 AsylVfG und die Bindung von Rechtsbehelfen nach § 80 Abs. 5 VwGO an Wochenfristen in diesen Fällen mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den Artikeln 16 Abs. 2 Satz 2 und 19 Abs. 4, vereinbar sind, ist durch die Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984, EZAR 632 Nr. 1= NJW 1984, 2028 = DVBl. 1984, 673 = DÖV 1984, 627; OVG Hamburg, Beschluß vom 15. November 1982, NVwZ 1983, 435 = DÖV 1983, 648; Hess.VGH, Beschluß vom 20. April 1983 - 10 TH 227/83 -, jeweils mit weiteren Nachweisen; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, Anm. 3 a zu § 10 AsylVfG).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 36.68

    Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden zur Einbeziehung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
    Rn. 18 Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der Erwägung herleiten, daß die von der Antragstellerin letztlich begehrte Anerkennung als Asylberechtigte ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt ist und daß - zumindest - für statusbegründende Verwaltungsakte wohl überwiegend die Auffassung vertreten wird, das Unterbleiben der Mitwirkung des Betroffenen mache eine gleichwohl ergehende Verwaltungsentscheidung evident rechtswidrig im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG und damit nichtig (…vgl. Kopp, VwVfG, 3. Aufl. 1983, Rdnr. 15 zu § 44;… Obermayer, VwVfG, 1983, Rdnr. 30 f., 41 zu § 44, 8 zu § 45;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Auf 1.1983, Rdnr. 119 f. zu § 35; jeweils mit weiteren Nachweisen; ebenso für "zweiseitige Verwaltungsakte" schon BVerwG DÖV 1972, 173 - 174 - ).
  • VGH Hessen, 20.04.1983 - 10 TH 227/83

    Zum Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Abschiebungsandrohung und …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
    Daß die Vorschriften über den Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach den §§ 10, 11 AsylVfG und die Bindung von Rechtsbehelfen nach § 80 Abs. 5 VwGO an Wochenfristen in diesen Fällen mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den Artikeln 16 Abs. 2 Satz 2 und 19 Abs. 4, vereinbar sind, ist durch die Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984, EZAR 632 Nr. 1= NJW 1984, 2028 = DVBl. 1984, 673 = DÖV 1984, 627; OVG Hamburg, Beschluß vom 15. November 1982, NVwZ 1983, 435 = DÖV 1983, 648; Hess.VGH, Beschluß vom 20. April 1983 - 10 TH 227/83 -, jeweils mit weiteren Nachweisen; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, Anm. 3 a zu § 10 AsylVfG).
  • OVG Hamburg, 15.11.1982 - Bs VII 109/82
    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
    Daß die Vorschriften über den Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach den §§ 10, 11 AsylVfG und die Bindung von Rechtsbehelfen nach § 80 Abs. 5 VwGO an Wochenfristen in diesen Fällen mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den Artikeln 16 Abs. 2 Satz 2 und 19 Abs. 4, vereinbar sind, ist durch die Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984, EZAR 632 Nr. 1= NJW 1984, 2028 = DVBl. 1984, 673 = DÖV 1984, 627; OVG Hamburg, Beschluß vom 15. November 1982, NVwZ 1983, 435 = DÖV 1983, 648; Hess.VGH, Beschluß vom 20. April 1983 - 10 TH 227/83 -, jeweils mit weiteren Nachweisen; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, Anm. 3 a zu § 10 AsylVfG).
  • OVG Saarland, 19.11.1985 - 3 W 1399/85
    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
    Denn jedenfalls kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein nachträglich gestellter weiterer Asylantrag ein Folgeantrag im Sinne des § 14 Abs. 1 AsylVfG ist, ausschließlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Antragstellung an, nicht auf später eingetretene Ereignisse (so auch OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 für einen Neuantrag vor Rücknahme des Erstantrages).
  • VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87

    Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen …

    Ob anderenfalls - wovon der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 -) ausgegangen ist - eine Weiterleitungspflicht besteht, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Der Senat läßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen, ob nicht schon davon ausgegangen werden kann, daß ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter erneuter Asylantrag ohne weiteres dann zum Folgeantrag i.S.d. § 14 Abs. 1 AsylVfG wird, wenn er nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nicht zurückgenommen wird, ob ein erneuter Asylantrag also gleichsam in einen Folgeantrag "hineinwächst" (bejahend OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 -, verneinend der 10. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 - unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluß vom 19. November 1985 - 3 W 1399/85 -).

  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; …

    Der Senat braucht ferner (wiederum) nicht zu entscheiden, ob - verneinte man die vorausgegangene Frage in der vorliegenden Sache - ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter neuer Asylantrag mit dem unanfechtbaren Abschluß des früheren Asylverfahrens ohne weiteres zum Folgeantrag i.S. des § 14 AsylVfG wird, in einen solchen also gleichsam "hineinwächst" (bejahend: OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 - verneinend: Hess. VGH , Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 -, unter Hinweis auf OVG Saarland, Beschluß vom 19. November 19$5 -3 W 1399/85 - offengelassen: Hess. VGH , Beschluß vom 6. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht