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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3567
VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86 (https://dejure.org/1986,3567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.06.1986 - 10 TH 865/86 (https://dejure.org/1986,3567)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 1986 - 10 TH 865/86 (https://dejure.org/1986,3567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 AsylVfG, § 10 Abs 2 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO
    Überprüfung des Offensichtlichkeitsurteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Abschiebungsandrohung auch bei noch nicht rechtskräftiger Abweisung der Asylklage als "schlicht" unbegründet - Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86
    Im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, in dem die Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine nach §§ 11 Abs. 2 i. V. m. 10 Abs. 2 AsylVfG erlassene Abschiebungsandrohung zu prüfen sind, gilt jedoch ein anderer Maßstab: Hier ist zu überprüfen, ob das Bundesamt den Asylantrag zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfGE 67, 43 ff.).

    Das durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete vorläufige Bleiberecht des Asylbewerbers tritt allein dort zurück, wo ein eindeutig aussichtsloser Asylantrag vorliegt (BVerfGE 65, 216, 236 f.; 67, 43, 56).

  • VGH Hessen, 12.02.1986 - 10 TG 2374/85

    Zur Abschiebung eines Asyl-Folgeantragstellers

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86
    Eine derartige Abschiebungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der ergehen kann, um die Pflicht eines Ausländers zum unverzüglichen Verlassen des Bundesgebiets zwangsweise durchzusetzen (BVerwG, EZAR 130 Nr. 2 = DÖV 1983, 772 = NVwZ 1984, 42 f.; OVG Hamburg, InfAuslR 1984, 60 = NVwZ 1985, 65;… Hess. VGH, Urt. v. 28. Mai 1982 - VII OE 9/82 - OVG Nordrhein-Westfalen, DÖV 1967, 827;… Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., Anm. 23 zu 13 AuslG; Meyer, NVwZ 1984, 23).

    Dies gilt entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Auffassung (so Hailbronner, Ausländerrecht 1984, RdNr. 565; Albracht/Naujoks, NVwZ 1986, 28 m. w. N.) auch dann, wenn der Abschiebungsanordnung eine Androhung mit Fristsetzung vorausgegangen ist (…vgl. Kopp, VwVfG, 3. Aufl. § 35 RdNr. 39; offengelassen im Beschl. d. Senats v. 12. Februar 1986 -10 TG 2374/85 -).

  • BVerwG, 17.02.1986 - 1 B 30.86

    Asylrecht - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86
    Zwar kommt es im Rahmen der Hauptsacheentscheidung über eine Anfechtungsklage gegen eine Abschiebungsandrohung im Sinne des § 11 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 2 AsylVfG nicht darauf an, ob das Asylgesuch offensichtlich unbegründet ist (BVerwG Beschl. v. 17. Februar 1986 - 1 B 30.86 -).
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86
    Allerdings ist der Begründung des angegriffenen Beschlusses nicht zu entnehmen, daß sich die Ablehnung des Asylgesuchs des Antragstellers geradezu aufdrängt, was Voraussetzung für eine negative Entscheidung über Eilanträge der vorliegenden Art ist (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschl. v. 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 -).
  • OVG Hamburg, 30.08.1983 - Bs V 87/83
    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.1986 - 10 TH 865/86
    Eine derartige Abschiebungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der ergehen kann, um die Pflicht eines Ausländers zum unverzüglichen Verlassen des Bundesgebiets zwangsweise durchzusetzen (BVerwG, EZAR 130 Nr. 2 = DÖV 1983, 772 = NVwZ 1984, 42 f.; OVG Hamburg, InfAuslR 1984, 60 = NVwZ 1985, 65;… Hess. VGH, Urt. v. 28. Mai 1982 - VII OE 9/82 - OVG Nordrhein-Westfalen, DÖV 1967, 827;… Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., Anm. 23 zu 13 AuslG; Meyer, NVwZ 1984, 23).
  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87

    Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei …

    Fehlt es an der vom Bundesamt angenommenen Offensichtlichkeit, so muß die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung angeordnet werden (Hess. VGH, B. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 3, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - u. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen …

    Rn. 11 Die aufschiebende Wirkung der Klage dürfte im übrigen auch deshalb anzuordnen sein, weil es -- nach der insoweit maßgeblichen gegenwärtigen Sach- und Rechtslage (Hess. VGH, 12.07.1984 -- 10 TH 1646/84 -- u. 17.07.1984 -- 10 TH 1532/84 --) -- an der vom Bundesamt angenommenen offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags der Antragstellerin fehlen dürfte (vgl. Hess. VGH, 09.06.1986 -- 10 TH 865/86 --).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß das Asylbegehren eindeutig aussichtlos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, 20.04.1983 -- 10 TH 227/83 --, EZAR 226 Nr. 3, 28.08.1985 -- 10 TH 1561/85 --, 09.06.1986 -- 10 TH 865/86 --, u. 22.12.1987 -- 12 TH 2452/87 --, InfAuslR 1988, 265).

  • VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im Aussetzungsverfahren

    Fehlt es an der vorn Bundesamt angenommen Offensichtlichkeit, so muß die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung angeordnet werden (Hess. VGH, B. v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß es eindeutig aussichtslos ist, daß sich also seine Ablehnung geradezu aufdrängt (Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, v. 28.08.1985 - 10 TH 1561/85 - und v. 09.06.1986 - 10 TH 865/86 -).

  • VGH Hessen, 26.06.1990 - 12 TG 1455/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsankündigung

    Eine derartige Abschiebungsanordnung hat der Antragsgegner bisher gar nicht erlassen; seine nach Erlaß der Abschiebungsandrohung insoweit ergangenen Verlautbarungen vom 5. Mai und 4. Dezember 1989 sowie vom 9. und 29. Mai 1990 erschöpfen sich nämlich in der schlichten Ankündigung, daß die Abschiebung erfolgen bzw. mit der Vollstreckung begonnen werde, ohne zugleich Regelungen über Ort, Zeit, Prozedur und insbesondere über den Zielstaat der Abschiebung zu treffen (vgl. zur Abgrenzung zwischen Abschiebungsanordnung mit Verwaltungsaktscharakter und bloßer Abschiebungsankündigung insbesondere Hess. VGH, 09.06.1986 -- 10 TH 865/86 --, 09.10.1987 -- 12 TG 1681/87 --, 17.05.1988 -- 10 TG 2000/88 -- u. 27.10.1988 -- 10 TH 2389/88 --).
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