Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 34 S 1 GG, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 839 Abs 1 S 1 BGB
Amtshaftung: Bloßes Aufstellen eines Warnschildes bei einer Schlaglochtiefe ab 20 cm als angemessene Verkehrssicherungsmaßnahme; notwendige sofortige Sicherung bei einer verkehrsbedeutsamen Straße - verkehrslexikon.de
Zur Notwendigkeit sofortiger Sicherungsmaßnahmen bei einer Schlaglochtiefe von 20 cm auf einer verkehrsbedeutsamen Straße
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht - Aufstellen eines Warnschilds bei einer Schlaglochtiefe ab 20 cm
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei tiefen Schlaglöchern in der Fahrbahndecke - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei 20cm tiefen Schlaglöchern reicht kein allgemeines Warnschild!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufstellen eines Warnschildes bei 20 Zentimetern tiefen Löchern in Straße ist als Sicherungsmaßnahme ungeeignet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tiefes Schlagloch - sofortige Absperrung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Schlaglochs von 20 cm Tiefe - Sofortige Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei tiefen Schlaglöchern in der Fahrbahndecke
Verfahrensgang
- LG Halle, 19.03.2012 - 3 O 1772/11
- OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris).Eine ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Straße muss in jedem Fall gewährleistet sein (vgl.: OLG Celle, 8 U 199/06; OLG Koblenz, 12 U 1255/07; OLG Dresden, 6 U 538/98; OLG Jena, 3 U 964/01, alle zitiert nach juris).
Rn. 36 Ist dies wegen der Größe oder Tiefe des Schlaglochs nicht gewährleistet, muss entweder die Gefahrstelle beseitigt oder zumindest so abgesperrt werden, dass Verkehrsteilnehmer an dieser vorbeigeleitet werden (vgl.: OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris).
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris).Für die Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht kommt es stets auf eine Gesamtschau aller relevanter Umstände des Einzelfalls an (vgl.: BGH VersR 79, 1055; OLG Köln, 7 U 216/11, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11
Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris).Für die Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht kommt es stets auf eine Gesamtschau aller relevanter Umstände des Einzelfalls an (vgl.: BGH VersR 79, 1055; OLG Köln, 7 U 216/11, zitiert nach juris).
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Dabei schuldet der Verkehrssicherungspflichtige die Sicherheitsvorkehrungen, für die ein echtes Sicherungsbedürfnis besteht (vgl.: OLG Hamm, NZV 06, 525). - OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Unfälle durch Straßenschäden
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Eine ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Straße muss in jedem Fall gewährleistet sein (vgl.: OLG Celle, 8 U 199/06; OLG Koblenz, 12 U 1255/07; OLG Dresden, 6 U 538/98; OLG Jena, 3 U 964/01, alle zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03
Grenzen der Verkehrssicherungspflichten einer baden-württembergischen Gemeinde …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris). - OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Eine ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Straße muss in jedem Fall gewährleistet sein (vgl.: OLG Celle, 8 U 199/06; OLG Koblenz, 12 U 1255/07; OLG Dresden, 6 U 538/98; OLG Jena, 3 U 964/01, alle zitiert nach juris). - OLG Jena, 15.10.2002 - 3 U 964/01
Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12
Eine ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Straße muss in jedem Fall gewährleistet sein (vgl.: OLG Celle, 8 U 199/06; OLG Koblenz, 12 U 1255/07; OLG Dresden, 6 U 538/98; OLG Jena, 3 U 964/01, alle zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".