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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.05.1973 - 10 U 136/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2637
OLG Stuttgart, 17.05.1973 - 10 U 136/72 (https://dejure.org/1973,2637)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.1973 - 10 U 136/72 (https://dejure.org/1973,2637)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - 10 U 136/72 (https://dejure.org/1973,2637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Einberufung durch Nichtberechtigten, Nichtladung von teilnahmeberechtigten Nichtgesellschaftern, Teilnahmeberechtigter Nichtgesellschafter, Unbefugter beruft Gesellschafterversammlung ein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Pflichtverletzungen; Schadenersatz wegen das Gesetz oder die Satzung verletzenden Beschlüssen einer GmbH ; Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses; Anfechtungsfrist eines Gesellschafterbeschlusses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2027
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.1973 - 10 U 136/72
    Die Lücke wird, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Rechtslehre entschieden hat, dadurch ausgefüllt, daß die im Aktiengesetz enthaltenen Bestimmungen über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung und hierbei insbesondere auch die Vorschriften über die Abgrenzung zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung angesichts der weitgehenden Ähnlichkeit der Sach- und Rechtslage sinngemäß angewandt werden, soweit nicht die Besonderheiten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Abweichung erfordern ( BGHZ 36, 207, 210 ).

    Hierunter fällt unter anderem, daß ein Beschluß in einer Versammlung gefasst wird, zu der ein Gesellschafter nicht eingeladen worden ist, wenn nicht sämtliche Gesellschafter anwesend sind ( BGHZ 36, 207 ).

    Mangels eigener Bestimmungen im GmbH-Gesetz sind bei fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen die aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. BGHZ 36, 207, 210 ).

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.1973 - 10 U 136/72
    Gleichwohl spielt der Gedanke der Rechtssicherheit auch im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine wesentliche Rolle (vgl. BGHZ 11, 231, 241 ).
  • RG, 10.11.1926 - II 117/26

    Aktiengesellschaft.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.1973 - 10 U 136/72
    Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus § 826 BGB ist der einzelne Gesellschafter als unmittelbar Betroffener befugt (vgl. RGZ 115, 289, 296; 142, 228).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH; …

    Diese Verschiedenheiten beider Gesellschaftsformen haben dazu geführt, daß die herrschende Meinung im rechtlichen Schrifttum inzwischen einer Lösung den Vorzug gibt, die den Gesellschafter der GmbH nicht an eine starre Frist bindet, sondern ihm das Recht zubilligt, die Anfechtungsklage innerhalb einer nach den konkreten Umständen des jeweiligen Falles angemessenen Zeitspanne zu erheben, wobei die Frist des § 246 Abs. 1 AktG nach oben hin lediglich als Leitbild für die dem Gesellschafter zumutbare Beschleunigung angesehen wird, und weitgehend Einigkeit besteht, daß die dem Aktionär zugebilligte Zeitspanne von einem Monat nach unten hin das absolute Minimum dessen ist, was auch dem Gesellschafter der GmbH zur Verfügung stehen muß, so daß eine kürzere Frist keinesfalls mehr als angemessen gelten könnte (…vgl. Schilling/Zutt aaO Anh. § 47 Rdnr. 140, 141;… Rowedder/Koppensteiner, GmbHG § 47 Rdnr. 112;… Fischer/Lutter/Hommelhoff aaO Anh. § 47 Rdnr. 45;… Roth aaO § 47 Anm. 6.5.1. unter "Anfechtungsfrist«;… Zöller aaO Anh. § 47 Rdnr. 79; OLG Stuttgart NJW 1973, 2028 [OLG Stuttgart 17.05.1973 - 10 U 136/72]).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 157/80

    Bergrechtliche Gewerkschaft

    Dies ist im Recht der GmbH seit langem anerkannt (RGZ 170, 358 (380); 172, 76 (79);… Baumbach-Hueck, GmbHG, 13. Aufl., Anh. § 47 Anm. 4 D; vgl. BGHZ 11, 231 (240) = NJW 1954, 385; BGH, WM 1965, 425; OLG Stuttgart, NJW 1973, 2027 (2028)).
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