Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 432 § 709 Abs. 1; ZPO § 265 Abs. 2
Prozeßführungsbefugnis des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Weigerung der Mitgesellschafter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Prozeßführungsbefugnis; Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung; Verweigerung der Mitwirkung; Prozeßführungsbefugnis einzelner Gesellschafter; Gewillkürte Prozeßstandschaft
Papierfundstellen
- ZMR 2001, 182
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
Einzelne Gesellschafter können immer dann eine Gesellschaftsforderung einklagen, wenn sie an der Geltendmachung ein berechtigtes Interesse haben, die anderen Gesellschafter die Einziehung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 39, 14, 17 ff.; BGHZ 102, 152, 154; siehe auch BGH NJW 1973, 2198, 2199; OLG Dresden NZG 2000, 248, 249; OLG Karlsruhe WM 1999, 589, 590;… MK-Ulmer, 3. Aufl., § 709 BGB Rdn. 39, § 719 BGB Rdn. 8;… MK-Selb, 3. Aufl., § 432 BGB Rdn. 4;… Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 432 BGB Rdn. 6). - BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61
Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
Einzelne Gesellschafter können immer dann eine Gesellschaftsforderung einklagen, wenn sie an der Geltendmachung ein berechtigtes Interesse haben, die anderen Gesellschafter die Einziehung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 39, 14, 17 ff.; BGHZ 102, 152, 154; siehe auch BGH NJW 1973, 2198, 2199; OLG Dresden NZG 2000, 248, 249; OLG Karlsruhe WM 1999, 589, 590;… MK-Ulmer, 3. Aufl., § 709 BGB Rdn. 39, § 719 BGB Rdn. 8;… MK-Selb, 3. Aufl., § 432 BGB Rdn. 4;… Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 432 BGB Rdn. 6). - BGH, 02.07.1973 - II ZR 94/71
Geltendmachung eines Anspruchs durch einen Gesellschafters einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
Einzelne Gesellschafter können immer dann eine Gesellschaftsforderung einklagen, wenn sie an der Geltendmachung ein berechtigtes Interesse haben, die anderen Gesellschafter die Einziehung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 39, 14, 17 ff.; BGHZ 102, 152, 154; siehe auch BGH NJW 1973, 2198, 2199; OLG Dresden NZG 2000, 248, 249; OLG Karlsruhe WM 1999, 589, 590;… MK-Ulmer, 3. Aufl., § 709 BGB Rdn. 39, § 719 BGB Rdn. 8;… MK-Selb, 3. Aufl., § 432 BGB Rdn. 4;… Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 432 BGB Rdn. 6).
- BGH, 06.06.1955 - II ZR 233/53
Klage wegen Gesellschaftsforderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
So hat der Bundesgerichtshof die Prozeßführungsbefugnis u.a. dann zugelassen, wenn der andere Gesellschafter sich unter Zurückstellung der Gesellschafterinteressen im bewußten Zusammenwirken mit dem Beklagten weigert, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken (BGHZ 17, 340, 346). - BGH, 11.02.1960 - II ZR 198/59
Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Gesellschaftsvertrag nach Abtretung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
Für eine solche Annahme kann insbesondere nicht die in NJW 1960, 964 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs herangezogen werden. - OLG Dresden, 15.07.1999 - 19 U 1480/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
Einzelne Gesellschafter können immer dann eine Gesellschaftsforderung einklagen, wenn sie an der Geltendmachung ein berechtigtes Interesse haben, die anderen Gesellschafter die Einziehung aus gesellschaftswidrigen Gründen verweigern und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGHZ 39, 14, 17 ff.; BGHZ 102, 152, 154; siehe auch BGH NJW 1973, 2198, 2199; OLG Dresden NZG 2000, 248, 249; OLG Karlsruhe WM 1999, 589, 590;… MK-Ulmer, 3. Aufl., § 709 BGB Rdn. 39, § 719 BGB Rdn. 8;… MK-Selb, 3. Aufl., § 432 BGB Rdn. 4;… Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 432 BGB Rdn. 6). - OLG Karlsruhe, 09.12.1993 - 11 U 50/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 U 145/99
Dies ergibt sich aus den Gründen, die das OLG Karlsruhe (NJW 1995, 1296, 1297) für den Fall der sog. actio pro socio, also des gerichtlichen Vorgehens gegen einen Mitgesellschafter, angeführt hat.
- OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 24 U 250/11
Geltendmachung von Forderungen einer BGB -Gesellschaft durch einen Gesellschafter …
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der einzelne Gesellschafter allerdings in besonders gelagerten Fällen prozessführungsbefugt und damit zur Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen berechtigt, wenn der andere Gesellschafter sich aus gesellschaftswidrigen Gründen weigert, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGH, NJW-RR 2008, 1484; NJW 2000, 734; NJW 1988, 558; BGHZ 102, 152, 155; 39, 14, 16 f.; ebenso OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2001, 182, 183; NZG 2003, 323; OLG Dresden, NZG 2000, 248; OLG Koblenz, NZG 1999, 250).Denn ihm wird es nicht unmöglich gemacht, die Gesellschaftsforderung durchzusetzen; er kann lediglich nicht in ein und demselben Rechtsstreit klären lassen, ob die Forderung (von ihm) geltend gemacht werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2001, 182, 183).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 10 U 216/01
Vertretung einer Gesellschaft bei Verweigerung der Mitwirkung eines …
Rn. 23 Soweit der Entscheidung des Senats vom 19.10.2000 (10 U 145/99, in ZMR 2001, 182 nur teilweise abgedruckt) zur Frage der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft eine abweichende Auffassung zu entnehmen ist, ist diese durch die Rechtsprechung des BGH (…a.a.O.) überholt.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.04.2000 - 10 U 145/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
VOB/A §§ 7 25
Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Auftraggeber für Fehler im Vergabeverfahren; Vergleichbarkeit eines Angebots - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuschlag auf Nebenangebot: Feststellung der Gleichwertigkeit durch Sachverständigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1746
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98
Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2000 - 10 U 145/99
Bei der Bestimmung des annehmbarsten Angebots, also auch der Gleichwertigkeit, konnten die Ausschreibenden keine Bewertungsprärogative für sich in Anspruch nehmen, die ihre Entscheidung und die für sie maßgeblichen Gründe der gerichtlichen Kontrolle entziehen würde (BGH, NJW 2000, 661 ff.).Bei rechtmäßiger Handhabung des Verfahrens hätte dann allein der Klägerin der Auftrag erteilt werden dürfen, weshalb sie Ersatz des entgangenen Gewinns beanspruchen könnte (vgl. BGH, NJW 2000, 661 ff.).
- BGH, 18.10.1951 - III ZR 138/50
Haftung mehrerer Unternehmer für das Verschulden eines jeden und seiner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2000 - 10 U 145/99
Bei einer solchen gemeinschaftlichen Ausschreibung ist die Regel des § 425 BGB unanwendbar, vielmehr hat jeder Mitauftraggeber für das Verschulden des anderen Mitauftraggebers einzustehen (vgl. BGH, NJW 1952, 217 zum Fall des Mituntemehmers). - BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84
Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2000 - 10 U 145/99
Aus dem vom Landgericht angeführten Zitat bei Ingenstau/Korbion, VOB , 11. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 61, seit 1996 13. Aufl., A § 25 Nr. 3 Rdn. 73, die Soll-Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 3 Sätze 2 u. 3 VOB/A setze einen angemessenen Beurteilungsspielraum für den Auftraggeber voraus, folgt nicht, dass die Einhaltung der dem Auftraggeber insofern gesetzten Grenzen der gerichtlichen Überprüfung entzogen sind (vgl. auch BGH, BauR 85, 75 ff.). - OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95
Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2000 - 10 U 145/99
Die bei Erteilung des Zuschlag verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten, um zu einer zuverlässigen Beurteilung der Angebote zu gelangen, sind daher nicht genutzt worden (vgl. auch OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).
- OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 11 U 37/10
Öffentliche Auftragsvergabe: Schadensersatz wegen der Nichtvergabe eines …
35 Rechtlich hatten der Beklagte und das Amt … anlässlich der Ausschreibung der sachlich und räumlich zusammenhängenden Arbeiten zwei Möglichkeiten: Sie hätten eine gemeinsame Ausschreibung vornehmen und eine einheitliche Zuschlagsentscheidung herbeiführen können (wie im Fall OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000, 10 U 145/99 [Anmerkung der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: gemeint ist vermutlich das OLG Frankfurt]), oder sie konnten, wie geschehen, zwei getrennte Ausschreibungen vornehmen. - LG Cottbus, 24.02.2010 - 3 O 264/03
Wann sind Nebenangebote vergleichbar?
Rn. 65 Es ist ein unabhängiger Sachverständiger erforderlich (vgl. § 7 VOB/A; OLG Frankfurt am Main in BauR 2000, 1746).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.05.2000 - 10 U 145/99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Unfalls verbunden mit Dauerschäden; Ersatz behandlungsbedingter Fahrtkosten; Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldbetrages verursacht durch einen Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 25.05.1999 - 11 O 8/99
- OLG Karlsruhe, 12.05.2000 - 10 U 145/99
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