Rechtsprechung
| KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06 |
Volltextveröffentlichung
- webhosting-und-recht.de
Webhoster domainfactory haftet nicht als Mitstörer für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Mitstörerhaftung des Webhosting-Unternehmens domainfactory für fremde Inhalte
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.07.2006 - 27 O 402/06
- KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Die Beklagte wäre, soweit die angegriffenen Veröffentlichungen auf der Internetseite der Antragsgegnerin zu 3. [...] - was offen bleiben kann - die Kläger rechtswidrig in ihrem zivilrechtlichen Ehrenschutzes beeinträchtigen, schon deshalb als (Mit-)Störerin anzusehen, weil sie durch die Bereitstellung der technischen Speichermöglichkeit einen objektiven und adäquat kausalen Beitrag zur Rechtsverletzung geleistet hätte (vgl. BGH "Rolex" NJW 2004, 3102, 3105; BGH "Meißner Dekor" GRUR 2002, 618, 619; BGH "ambiente" NJW 2001, 3265, 3266). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Allerdings kommt der Beklagte nicht die Haftungsprivilegierung des § 10 Satz 1 TMG (in Kraft seit dem 01. März 2007) zu Gute, der im Rahmen des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs als zur Zeit der Entscheidung geltendes Recht an Stelle des dadurch ersetzten, aber unverändert übernommenen § 11 TDG zur Anwendung kommt (so BGH "Katzenfreund", Urteil vom 27. März 2007, VI ZR 101/06, Randziffer 6; BGHZ 131, 308, 311 ff). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Die Beklagte wäre, soweit die angegriffenen Veröffentlichungen auf der Internetseite der Antragsgegnerin zu 3. [...] - was offen bleiben kann - die Kläger rechtswidrig in ihrem zivilrechtlichen Ehrenschutzes beeinträchtigen, schon deshalb als (Mit-)Störerin anzusehen, weil sie durch die Bereitstellung der technischen Speichermöglichkeit einen objektiven und adäquat kausalen Beitrag zur Rechtsverletzung geleistet hätte (vgl. BGH "Rolex" NJW 2004, 3102, 3105; BGH "Meißner Dekor" GRUR 2002, 618, 619; BGH "ambiente" NJW 2001, 3265, 3266).
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Letzteres ist immer dann der Fall, wenn der Störer zumutbare Prüfpflichten verletzt hat (…BGH "Rolex" a.a.O.;… BGH "ambiente" a.a.O.; BGH "Schöner Wetten" NJW 2004, 2158, 2160; OLG Hamburg "guenstiger.de" MMR 2005, 703, 704). - BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
"Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans; …
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Allerdings kommt der Beklagte nicht die Haftungsprivilegierung des § 10 Satz 1 TMG (in Kraft seit dem 01. März 2007) zu Gute, der im Rahmen des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs als zur Zeit der Entscheidung geltendes Recht an Stelle des dadurch ersetzten, aber unverändert übernommenen § 11 TDG zur Anwendung kommt (so BGH "Katzenfreund", Urteil vom 27. März 2007, VI ZR 101/06, Randziffer 6; BGHZ 131, 308, 311 ff). - BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Die Beklagte wäre, soweit die angegriffenen Veröffentlichungen auf der Internetseite der Antragsgegnerin zu 3. [...] - was offen bleiben kann - die Kläger rechtswidrig in ihrem zivilrechtlichen Ehrenschutzes beeinträchtigen, schon deshalb als (Mit-)Störerin anzusehen, weil sie durch die Bereitstellung der technischen Speichermöglichkeit einen objektiven und adäquat kausalen Beitrag zur Rechtsverletzung geleistet hätte (vgl. BGH "Rolex" NJW 2004, 3102, 3105; BGH "Meißner Dekor" GRUR 2002, 618, 619; BGH "ambiente" NJW 2001, 3265, 3266). - BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00
Ausschreibung von Vermessungsleistungen
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Die Beurteilung, ob und inwieweit dem (Mit-)Störer eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, wobei neben der Funktion und der Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen auch die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, einzubeziehen ist (…BGH "Schöner Wetten" a.a.O.; BGH NJW-RR 2003, 1685). - KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Soweit der Senat in der Vergangenheit in Einzelfällen die Veröffentlichung von Fotos in Printmedien, auf denen das Privathaus eines Prominenten abgebildet war, untersagt hat (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2005, Az. 10 U 103/04), erfolgte dies vor dem Hintergrund, dass durch die Veröffentlichung die Privatsphäre der Bewohner verletzt wurde, weil entweder aufgrund der beigefügten Adressenangabe oder aufgrund der Abbildung des Hauses in seiner näheren Umgebung selbst die konkrete Lage des Hauses ohne weiteres ermittelbar war und damit die Eignung des Wohnhauses als Rückzugsort beeinträchtigt wurde. - OLG Hamburg, 25.04.2005 - 5 U 117/04
"günstiger.de"
Auszug aus KG, 28.06.2007 - 10 U 178/06
Letzteres ist immer dann der Fall, wenn der Störer zumutbare Prüfpflichten verletzt hat (…BGH "Rolex" a.a.O.;… BGH "ambiente" a.a.O.; BGH "Schöner Wetten" NJW 2004, 2158, 2160; OLG Hamburg "guenstiger.de" MMR 2005, 703, 704). - LG München I, 27.02.2002 - 1 HKO 16598/01
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