Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Ersatzzustellung, Wirksamkeit, unleserliches Datum
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 175 ZPO, § 180 S 3 ZPO, § 189 ZPO
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten - IWW
- JurPC
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
- RA Kotz
Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten - Datum auf Postzustellungsurkunde muss lesbar sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten bei Unleserlichkeit des Datums auf dem Umschlag; Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten bei Unleserlichkeit des Datums auf dem Umschlag; Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei Ersatzzustellung in den Briefkasten muss das Datum lesbar sein!
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Das Datum auf dem Briefumschlag ist unleserlich - Die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unleserliches Datum auf Umschlag: Unwirksame Ersatzzustellung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Unwirksame Ersatzzustellung bei unleserlichem Datum auf dem Briefumschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten bei Unleserlichkeit des Datums auf dem Umschlag; Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Trier, 03.03.2023 - 6 O 112/22
- OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 270
- MDR 2024, 396
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Hinzukommen muss noch die zumindest konkludente Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegenzunehmen (BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VIII ZB 55/14 -, Rn. 12, juris).Ein hierbei vom Adressaten abweichend oder gegenteilig gebildeter Wille, das ihm übersandte Schriftstück (noch) nicht als zugestellt betrachten zu wollen, ist unbeachtlich, wenn er nach außen keinen Ausdruck gefunden hat, BGH, Beschluss vom 13.01.2015, a. a. O., Rn. 12.
- BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22
Zwingende Zustellvorschrift bei Zustellung eines Versäumnisurteils
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Der Bundesgerichtshof hat mit Versäumnisurteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 99/22 (für einen Fall, in dem auf dem Umschlag gar kein Datum vermerkt war) entschieden, dass es sich bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 Satz 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO handelt mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt, vgl. dort insb. - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Zudem gewährleisteten die Vorschriften über die Zustellung den Anspruch des Zustellungsadressaten auf rechtliches Gehör, indem sie sicherstellen, dass der Betroffene Kenntnis von dem zuzustellenden Dokument nehmen und seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darauf einrichten könne (vgl. BVerfGE 67, 208, 211). - OLG Schleswig, 04.01.2018 - 7 U 146/15
Berufung im Verkehrsunfallprozess: Unabwendbares Ereignis bei reflexhaftem …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Danach ist das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird, aus der sich die Aufhebung der Entscheidung ergibt (§§ 775 Nr. 1, 776 ZPO; vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01 - Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15 - Rn. 61;… Zöller-Heßler, a. a. O., Rn. 59). - OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01
Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2023 - 10 U 472/23
Danach ist das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird, aus der sich die Aufhebung der Entscheidung ergibt (§§ 775 Nr. 1, 776 ZPO; vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01 - Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15 - Rn. 61;… Zöller-Heßler, a. a. O., Rn. 59).
- OLG Saarbrücken, 03.06.2024 - 1 Ss OWi 44/24
Bußgeldsache: Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung, Wirksamkeit der …
Rn. 17 Bei der Verpflichtung nach § 180 Satz 3 ZPO handelt es sich nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um eine zwingende Zustellungsvorschrift i.S.d. § 189 ZPO mit der Folge, dass das eingelegte Schriftstück bei einer Missachtung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (…vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 99/22 -, juris Rn. 18 ff.;… Beschlüsse vom 29. Juli 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 -, juris Rn. 15 ff. in Abkehr von BGH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 59/17 -, juris, sowie vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 10; vgl. auch dem folgend OLG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 10 U 472/23 -, juris Rn. 21 sowie BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 102 AR 128/23 e -, juris Rn. 18; noch a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 1 Ss (OWi) 172/21 -, juris; Lampe in: KK-OWiG, 5. Aufl., § 51 Rn. 35). - AG Waldkirch, 02.03.2026 - 2 OWi 5700 Js 3558/26
Verjährung, Unterbrechung, Zustellung, Wirksamkeit, Heilung eines …
Das Datum war nicht eindeutig lesbar (vgl. Anlage As. 102) (vgl. OLG Koblenz Urteil, Az.: 10 U 472/23). - AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 1 AGH 41/23 Rn. 26 Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 S. 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (BGH, Versäumnisurteil vom 15.03.2023, VIII ZR 99/22 juris-Rn 18 ff.; BGH, Beschluss vom 29.07.2022, AnwZ (Brfg) 28/20 juris-Rn 15; OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2023, 10 U 472/23 Rn 22;… Zöller-Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 180 Rn 9).
- VG Osnabrück, 28.05.2026 - 7 B 67/26
Zustellung; Datumsvermerk; faktische Vollziehung; Abschlussmitteilung; …
Bei diesem Vermerk handelt es sich nach der (neueren) höchstgerichtlichen Rechtsprechung um eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustellung, woraus folgt, dass dann, wenn der Vermerk auf dem Umschlag fehlt, gemäß § 8 VwZG der tatsächliche Zugang für den Fristbeginn entscheidend ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.09.2024 - 6 A 3.22 -, juris Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 29.07.2022 - AnwZ [Brfg] 28/20 -, juris Rn. 14; BFH…, Urteil vom 14.12.2021 - VIII R 16/20 -, juris Rn. 16; ebenso für den Fall einer unleserlichen Eintragung OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2023 - 10 U 472/23 -, juris Rn. 20). - AGH Nordrhein-Westfalen, 16.08.2024 - 1 AGH 15/24
Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfall
Bei der Verpflichtung des Zustellers gemäß § 180 S. 3 ZPO, das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks zu vermerken, handelt es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift im Sinne des § 189 ZPO mit der Folge, dass das Schriftstück bei einer Verletzung dieser Vorschrift erst mit dem tatsächlichen Zugang als zugestellt gilt (BGH, Versäumnisurteil vom 15.03.2023, VIII ZR 99/22 juris-Rn 18 ff.; BGH, Beschluss vom 29.07.2022, AnwZ (Brfg) 28/20 juris-Rn 15; OLG Koblenz, Urteil vom 13.N02.2023, 10 U 472/23 Rn 22;… Zöller-Schultzky, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 180 Rn 9).
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