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| OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 6/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 U 32/98
Voraussetzungen für schuldbefreiende Wirkung bei Rückgabe der Mietsache
Schuldbefreiende Wirkung tritt, von Sonderfällen abgesehen, erst durch Besitzaufgabe ein, die dem Vermieter vorher angedroht worden sein muß (Ergänzung zu Senat, Urt. v. 16.01.1997, 10 U 6/96, MDR 1997, 342 = WuM 1997, 218 = DWW 1997, 123).«.Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Januar 1997 (10 U 6/96, veröffentlicht in MDR 1997, 342 ) ausgeführt hat, ist der Eintritt von Annahmeverzug nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit der Erfüllung der Rückgabeverpflichtung nach § 556 Abs. 1 BGB .
- KG, 19.07.2001 - 8 REMiet 2/01
Rückgabe im Sinne des § 556 Abs. 1 BGB bei weiterhin bestehendem Mitbesitz des …
An einer entsprechenden Entscheidung sieht es sich jedoch durch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 16. Januar 1997 - 10 U 6/96 - (MDR 1997, 342) gehindert und hat deshalb dem Kammergericht folgende Frage zum Erlass eines Rechtsentscheids vorgelegt:.
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