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Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4863
OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13 (https://dejure.org/2014,4863)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.2014 - 10 U 679/13 (https://dejure.org/2014,4863)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 2014 - 10 U 679/13 (https://dejure.org/2014,4863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachweismakler hat Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu erbringen

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachweistätigkeit, Verflechtung, Nachweiscourtage, Anspruchsvoraussetzungen, Anspruch auf Courtage, Courtageanspruch, Nachweismakler, Anforderungen an den Nachweis des vertragsbereiten Dritten, Vortragswechsel, Verflechtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweismakler hat Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu erbringen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (33)

  • BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07

    Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13
    Der Nachweis einer Gelegenheit erfordert zudem, dass der nachgewiesene Abschlussberechtigte im Nachweiszeitpunkt vertragsbereit ist (BGHZ 141, 40, 46; BGH NJW-RR 1992, 687 ; BGH NJW 2005, 753 ; BGH NJW-RR 2008, 1281 ;… OLG Naumburg, a.a.O.).

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten relevanten Maklerleistung (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1281 , Rd. 11 bei [...]) war der benannte Vertragspartner selbst nach dem eigenen Vortrag der Klägerin, wie oben ausgeführt, in mehrfacher Hinsicht auf Jahre hinaus nicht in der Lage, einen Hauptvertrag mit der Beklagten abzuschließen.

    Hierzu gehört auch, dass der eigene Vertragspartner des Maklers mit der Nennung des Dritten in konkrete Verhandlungen über den Hauptvertrag treten kann (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1281 [Rd. 11 bei [...]]).

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des …

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13
    Eine sog. unechte Verflechtung, die ebenfalls zum Entfallen der Maklerprovision führt, liegt aber auch vor bei einer Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner (hier N.V.) seines Auftraggebers (Beklagte) derart, dass sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt (vgl. BGHZ 138, 170 , OLG Frankfurt NZM 2001, 904).

    Die N.V. stellte keinen von der Klägerin wirtschaftlich unabhängigen Dritten dar, da die Klägerin maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der C.M. AG und auf die S. GmbH ausübte (bezüglich der Frage der unechten Verflechtung im Zusammenhang mit Geschäftsführungstätigkeiten vgl. BGHZ 138, 170 , OLG Frankfurt NZM 2001, 904).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 19 U 218/00

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13
    Eine sog. unechte Verflechtung, die ebenfalls zum Entfallen der Maklerprovision führt, liegt aber auch vor bei einer Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner (hier N.V.) seines Auftraggebers (Beklagte) derart, dass sich der Makler in einem "institutionalisierten Interessenkonflikt" befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt (vgl. BGHZ 138, 170 , OLG Frankfurt NZM 2001, 904).

    Die N.V. stellte keinen von der Klägerin wirtschaftlich unabhängigen Dritten dar, da die Klägerin maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der C.M. AG und auf die S. GmbH ausübte (bezüglich der Frage der unechten Verflechtung im Zusammenhang mit Geschäftsführungstätigkeiten vgl. BGHZ 138, 170 , OLG Frankfurt NZM 2001, 904).

  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen …

    Rn. 55 Das Gericht verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass eine Partei nicht gehindert ist, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen (BGH NJW-RR 1995, 1340; 2000, 208; Senat, Urt. v. 08.04.2005 - 10 U 5279/04 = DAR 2005, 684, stRspr., zuletzt Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 679/13 [juris, dort Rz. 52] Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 101).

    Der Umstand, dass der Vortrag zu dem eigenen früheren Vortrag in Widerspruch steht, kann aber im Rahmen der Verhandlungswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO Beachtung finden (BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Rostock OLG-NL 2004, 118 [120]; OLG München, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 679/13 [juris, dort Rz. 52] Hohlweck JuS 2001, 584 [585]).

    Wechselnder Vortrag kann dabei als Anpassung an die jeweilige Beweislage verstanden werden und verliert dann an Überzeugungskraft (…OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2006 - 18 U 163/05 [juris, dort Rz. 90]; OLG München, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 679/13 [juris, dort Rz. 52]).

  • OLG München, 14.10.2016 - 10 U 2269/16

    Keine Berücksichtigung verjährter Entschädigungsleistungen

    Deswegen könnte und müsste der Senat - wie allgemein in vergleichbaren Fällen - derartige Ungereimtheiten im Rahmen der Tatsachen- und Beweiswürdigung berücksichtigen (etwa BGH NJW-RR 2000, 208), insbesondere als Anpassung an die jeweilige Rechts- und Beweislage verstehen, so dass dem Sachvortrag deswegen keine Überzeugungskraft zuzumessen wäre (…OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2006 - 18 U 163/05 [juris, Rz. 90]; Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 679/13 [juris, Rz. 52]), die - angesichts vollständig fehlender Beweismittel und gegenlautender Unterlagen (Anlage K 11) - nicht ausreichen, um die anspruchsbegründenden Tatsachen für festgestellt zu erachten.
  • OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14

    Arbeitsverhältnis im, Gesamtschuldner, Anstellungsvertrag, Arbeitnehmer, …

    Deswegen hält der Senat dieses Vorbringen für tatsachenwidrig und widerlegt (…OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2006 - 18 U 163/05 [juris, Rz. 90]; Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 679/13 [juris, Rz. 52]).
  • OLG Oldenburg, 09.01.2020 - 14 U 106/19
    Der Umstand, dass der Vortrag zu dem eigenen früheren Vortrag in Widerspruch steht, kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO Beachtung finden (BGH NJW-RR 2000, 208; OLG München, Urteil vom 14.03.2014 - 10 U 679/13 - Rn. 52, juris;… vgl. Zöller-Greger, ZPO, 33. Aufl., § 286 Rn. 14).
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