Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2080
VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95 (https://dejure.org/1996,2080)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.06.1996 - 10 UE 3183/95 (https://dejure.org/1996,2080)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 (https://dejure.org/1996,2080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG
    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung bei Verdacht der LTTE-Unterstützung; inländische Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Diese spezifische Zielrichtung ist anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung nach deren erkennbarem Zweck und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu ermitteln (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 344 = EZAR 201 Nr. 20; zur Motivation vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, BVerwGE 77, 258 = EZAR 200 Nr. 19).

    Hat der Asylsuchende sein Heimatland dagegen unverfolgt verlassen, hat er danach nur dann einen Asylanspruch, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51, 64 = EZAR 200 Nr. 18 = NvwZ 1987, 311 = InfAuslR 1987, 56, und 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O.; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152 = NVwZ 1991, 382 = InfAuslR 1991, 145 = EZAR 201 Nr. 22).

    Das Asylgrundrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt daher grundsätzlich einen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus (BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 (64); Beschluß vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 (344)).

    Diese Maßnahme knüpfte nach ihrer objektiv erkennbaren Gerichtetheit nicht willkürlich an das asylrelevante Merkmal der Volkszugehörigkeit an, sondern diente anlaßbezogen dem Rechtsgüterschutz in einer Weise, die der Staatenpraxis geläufig ist (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a. a. O.).

    Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der insoweit nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Bindungswirkung im Sinne des § 31 BVerfGG zukommt (BVerwG, 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 ff., 145 f.), setzt die inländische Fluchtalternative voraus, daß der Asylbewerber in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls auch dort keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 ff., 343 f.).

    Solche Maßnahmen knüpften nach ihrer objektiv erkennbaren Gerichtetheit nicht willkürlich an asylrelevante Merkmale der Volkszugehörigkeit und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe an, sondern dienten anlaßbezogen dem Rechtsgüterschutz in einer Weise, die der Staatenpraxis geläufig ist (vgl. zu diesem Kriterium allgemein: BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O.).

    Droht jedoch in einem Teil des Staatsgebietes politische Verfolgung, so erweist sich der Heimatstaat als ein Verfolgerstaat mit der Folge, daß auch ein unverfolgt ausgereister Asylsuchender auf andere Gebiete seines Heimatstaates nur dann verwiesen werden kann, wenn er dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1993, EZAR 203 Nr. 7 unter Hinweis auf BVerfGE 80, 315).

    Auf Anordnung eines Ministers konnten Verdächtige wiederholt für jeweils drei Monate bis zu einer Gesamthaftdauer von 18 Monaten festgehalten werden, ohne daß hiergegen die Anrufung eines Richters möglich wäre (siehe zum PTA ausführlich: BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 319 f.).

    Daran kann es sowohl beim offenen Bürgerkrieg als auch beim Guerilla-Bürgerkrieg fehlen, dann nämlich, wenn der Staat in dem umkämpften Gebiet faktisch lediglich die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht (BVerfGE 80, 315 (340)).

    Anderes gilt nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (BVerfGE 80, 315 (340)).

    Das Fortbestehen der Gebietsgewalt des srilankischen Staates wird dadurch jedoch nicht in Frage gestellt, denn nach übereinstimmender Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist nicht zu verlangen, daß der Staat jederzeit und überall seine Ordnungsmacht effektiv durchsetzen kann, sondern daß er dazu prinzipiell in der Lage ist (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 62.91 -).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Was den Überprüfungsmaßstab betrifft, so bezieht der Senat ebenso wie das OVG Münster die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung mit ein, denn sowohl bei der Prüfung eines Asylanspruches in einem Bürgerkrieg als auch bei der Prüfung eines aus einer gruppengerichteten staatlichen Verfolgung abgeleiteten Verfolgungsschicksals ist zugrunde zu legen, daß mit den als Verfolgung zu qualifizierenden Handlungen staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen, sei es offen oder verdeckt, sei es durch eigene staatliche oder durch vom Staat autorisierte Kräfte (BVerwGE 85, 139 (143) und Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 ff.).

    Setzt man, wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert, Intensität und Anzahl aller möglichen Verfolgungshandlungen zur Größe der betroffenen Gruppe in Beziehung (Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, DVBl. 1994, 1409), so wird deutlich, daß von einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung nur dann gesprochen werden könnte, wenn das Flüchtlingselend auf einen staatlichen Vertreibungsplan zurückzuführen wäre, was aber gerade nicht der Fall ist.

    Rn. 89 Aber auch soweit Übergriffe der Ordnungskräfte bzw. der Armee dem srilankischen Staat zugerechnet werden müssen, ist noch nicht der Schluß auf die Annahme einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung erlaubt, also auf eine Situation, in der die Übergriffe unterschiedslos auf die Mitglieder einer Gruppe gerichtet sind und nach Intensität und Häufigkeit so eng gestreut fallen, daß daraus bei objektiver Betrachtung für jeden nicht nur die allgemeine Möglichkeit, sondern die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht, die für ihn ein Verbleiben dort oder eine Rückkehr dorthin unzumutbar erscheinen läßt (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200, 203; wie der erkennende Senat auch OVG Münster…, Urteil vom 29. März 1996, S. 23 des Umdrucks).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der insoweit nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Bindungswirkung im Sinne des § 31 BVerfGG zukommt (BVerwG, 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 ff., 145 f.), setzt die inländische Fluchtalternative voraus, daß der Asylbewerber in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls auch dort keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 ff., 343 f.).

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen können vor allem die nicht mögliche Wahrung eines religiösen oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990, a.a.O.; Urteil vom 31. März 1992 - 9 C 40.91 -, DVBl. 1992, 1541).

    Was den Überprüfungsmaßstab betrifft, so bezieht der Senat ebenso wie das OVG Münster die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung mit ein, denn sowohl bei der Prüfung eines Asylanspruches in einem Bürgerkrieg als auch bei der Prüfung eines aus einer gruppengerichteten staatlichen Verfolgung abgeleiteten Verfolgungsschicksals ist zugrunde zu legen, daß mit den als Verfolgung zu qualifizierenden Handlungen staatliche Ziele durchgesetzt werden sollen, sei es offen oder verdeckt, sei es durch eigene staatliche oder durch vom Staat autorisierte Kräfte (BVerwGE 85, 139 (143) und Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 ff.).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 95.92

    Zulässigkeit der Beurteilung der Auswirkungen eines erheblichem Wandel …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Asylrechtlich sei insoweit schon erheblich, wenn von solchen Aktionen nur Teile dieser Zivilbevölkerung betroffen seien, die - wie hier - nach asylerheblichen Merkmalen bestimmt seien (BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 95.92 -).

    Die Verfolgungsmaßnahmen müßten auf die Eliminierung der Identität der gesamten der Gegenseite hinzugerechneten Bevölkerungsgruppe oder auf die Eliminierung der Identität von Teilen der der Gegenseite zugerechneten Bevölkerungsgruppe ausgerichtet sein (BVerwG, Beschluß vom 27.01.1993 - 9 B 95.92 -).

    Rn. 85 Für Übergriffe von Angehörigen der Streitkräfte und anderer Sicherheitsorgane gelten dieselben asylrechtlichen Grundsätze wie für Übergriffe nichtstaatlicher Stellen bzw. von Einzelpersonen, d.h. sie begründen keine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates, sofern dieser sie weder unterstützt noch tatenlos hinnimmt (BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 - 9 C 318.85 u.a. -, BVerwGE 74, 160 ff., 163; Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 4.88 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 199 m.w.N.; Beschluß vom 27. Januar 1993 - 9 B 95.92 -).

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Sie kann auch dann zu verneinen sein, wenn der Vorverfolgte am Ort der Fluchtalternative keine Verwandten oder Freunde hat, bei denen er Obdach oder Unterstützung finden könnte, und ohne eine solche Unterstützung dort kein Leben über dem Existenzminimum möglich ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166 Seite 403 (407) m.w.N.).

    "Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" bedeutet, daß bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 166 S. 403 (407)).

    Zwar darf die Gefahr der infolge des Bürgerkriegs im Norden Sri Lankas gegebenen Bedrohung des Lebens und der Gesundheit nicht gegen die Gefahr eines Dahinvegetierens unterhalb des Existenzminimums in anderen Landesteilen aufgerechnet werden (BVerwG, Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Rn. 25 Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne des nach Wortlaut und Inhalt mit dem früheren Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG übereinstimmenden Art. 16a Abs. 1 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341).

    Werden nicht Leib, Leben oder physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, a.a.O., u. 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u.a. -, a.a.O.; BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann eine Rückkehr in seine Heimat nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, a.a.O.; BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169 = EZAR 200 Nr. 12 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Diese Ermittlungsaktionen wurden grundsätzlich zur Aufklärung und Prävention weiterer Straftaten durchgeführt, richteten sich also auf an objektive Umstände anknüpfende Kriterien (vgl. dazu grundsätzlich BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 u. a. -, NVwZ 1990, 453).

    Die Folterungen bis hin zu Tötungen sind asylrechtlich relevant, zumal wenn sie erkennbar gerichtet sind auf die den Betroffenen zur Last gelegte Verbindung mit der LTTE (BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, NVwZ 1990, 453, 454).

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Rn. 85 Für Übergriffe von Angehörigen der Streitkräfte und anderer Sicherheitsorgane gelten dieselben asylrechtlichen Grundsätze wie für Übergriffe nichtstaatlicher Stellen bzw. von Einzelpersonen, d.h. sie begründen keine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates, sofern dieser sie weder unterstützt noch tatenlos hinnimmt (BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 - 9 C 318.85 u.a. -, BVerwGE 74, 160 ff., 163; Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 4.88 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 199 m.w.N.; Beschluß vom 27. Januar 1993 - 9 B 95.92 -).

    Wenn er im großen und ganzen erfolgreich das pflichtwidrige Handeln von Angehörigen der Sicherheitsorgane bekämpft, entfällt seine asylrechtliche Verantwortlichkeit, selbst wenn ihm eine lückenlose Verhinderung und Ahndung aller in seinem Machtbereich auftretenden Vorfälle mißlingt (BVerwG, Urteil vom 22. April 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Immerhin ergibt eine Gegenüberstellung des vorhandenen notwendigerweise unvollständigen Zahlenmaterials mit der Gesamtbevölkerung der Jaffna-Halbinsel, daß das Vorgehen der srilankischen Armee nicht durch staatlichen Gegenterror geprägt war (siehe zur Notwendigkeit einer derartigen Gegenüberstellung: zuletzt BVerwG, Urteil vom 20.06.1995 - 9 C 294.94 -, InfAuslR 1995, 422 ff., 423).

    Von einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung kann auch nicht aufgrund einer Würdigung der Relation zwischen Zahl und Schwere der Verfolgungseingriffe und der Zahl der Gruppenangehörigen gesprochen werden; die erforderliche Verfolgungsdichte läßt sich aus der berichteten Zahl von Verhaftungen, insbesondere der längerfristigen Verhaftungen, nicht ableiten (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294.94 -, InfAuslR 1995, 422, 423).

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
    Behauptet hingegen der Staat seine prinzipielle Gebietsgewalt oder erlangt er sie trotz fortdauernden Bürgerkriegs in bestimmten Gebieten zurück, so besteht die Möglichkeit asylrelevanter politischer Verfolgung aus seiner Überlegenheitsposition fort oder entsteht aufs Neue (s. auch BVerwG, Urteil vom 08.09.1992 - 9 C 62/91 -, NVwZ 1993, 191 f.).

    Das Fortbestehen der Gebietsgewalt des srilankischen Staates wird dadurch jedoch nicht in Frage gestellt, denn nach übereinstimmender Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ist nicht zu verlangen, daß der Staat jederzeit und überall seine Ordnungsmacht effektiv durchsetzen kann, sondern daß er dazu prinzipiell in der Lage ist (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 62.91 -).

  • OVG Berlin, 07.12.1995 - 3 B 4.93

    Tamilen; Süden Sri Lankas; Westen Sri Lankas; Inländische Fluchtalternative; …

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung - …

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie …

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges …

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 40.91

    Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Inländische …

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87

    Asylverfahren - Politische Verfolgung - Ehegatte - Verfolgungsvermutung - …

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 4.88

    Asylverfahren - Tatsachengericht - Umfang der Aufklärungspflicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95

    Tamilen in Sri-Lanka; Rückkehr im Familienverband; Politische Verfolgung

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen …

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung - …

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - …

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …

  • VGH Hessen, 20.05.1996 - 13 UE 2332/95

    Somalia: fehlende staatliche oder staatsähnliche Herrschaftsmacht; zum Umfang der …

  • RG, 30.03.1894 - 504/94

    Liegt vorsätzliche Körperverletzung vor, wenn jemand einem anderen eine …

  • VGH Hessen, 10.11.1998 - 10 UE 3035/95

    Sri Lanka: keine beachtliche Wahrscheinlichkeit gruppengerichteter Verfolgung von …

    In seinen Tamilenurteilen (Urteile vom 11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, vom 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie vom 05.03.1997 - 10 UE 3268/96 und 10 UE 3270/96 -) hat es der erkennende Senat dahingestellt sein lassen, ob Asylsuchenden bei ihrer Ausreise in den Jahren 1992 bis 1994 im Norden Sri Lankas gruppengerichtete politische Verfolgung wegen ihrer tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu bejahend bis 1995 der 12. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, siehe Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 - bejahend für das Jahr 1991 auch der erkennende Senat, siehe Urteil vom 10.12.1996 - 10 UE 2117/95 - siehe auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 01.03.1994 - 12 L 7098/91 -, korrigiert für die Zeit ab 1994 durch Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 06.11.1992 - 21 A 13040/91.A -).

    Um Wiederholungen zu vermeiden verweist er auf das bereits zitierte Urteil vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - (Erkenntnisquellenliste Nr. 95) und nimmt auf die dort angeführten tatsächlichen Erkenntnisse, die auch in das vorliegende Verfahren eingeführt worden sind, Bezug (Seiten 18 bis 24).

    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass Gewaltanwendung bei Verhören in Sri Lanka allgemein verbreitete Praxis ist, und zwar unabhängig von der Art des der Person zur Last gelegten Vergehens (s. Senatsurteil vom 11.06.1996 (Bl. 17) - 10 UE 3183/95 -, m.w.N.).

    Rn. 55 Der 10. Senat hat in seinen Tamilen-Urteilen (11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie 05.03.1997 - 10 UE 3268/96 und 10 UE 3270/96 -) zunächst die Auffassung vertreten, srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit drohe bei ihrer Rückkehr nach Sri Lanka dort gegenwärtig und in naher Zukunft weder eine mittelbare noch eine unmittelbare (gruppengerichtete) staatliche Verfolgung, und zwar auch nicht in den Krisengebieten des Nordostens.

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 11. Juni 1996 (10 UE 3183/95 sowie 10 UE 1919/95) und sodann in ständiger Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, von der Einschätzung des 12. Senates abzuweichen.

    Dass ein srilankischer Staatsangehöriger tamilischer Volkszugehörigkeit im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, hat der erkennende Senat in zahlreichen Urteilen zum Ausdruck gebracht (siehe nur Urteil vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 -, Nr. 95 der Erkenntnisquellenliste).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97

    Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische …

    Denn diese stellte in den von ihr zum Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin kontrollierten Gebieten im Nordosten Sri Lankas (in den übrigen Gebieten des Landes scheidet die LTTE als quasi-staatliche Organisation ohnehin mangels Erlangung von Gebietsherrschaft aus) keine staatsähnliche Organisation und damit kein verfolgungsmächtiges Subjekt einer quasi-staatlichen Verfolgung dar (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939 - und Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneinend Niedersächs. OVG, Urteile vom 10.6.1996 - 12 L 1726/96 - und vom 19.9.1996 - 12 L 2005/96).

    Bei dieser Sachlage erscheint es fraglich, ob der srilankische Staat in den seit 1994 zurückeroberten Gebieten, insbesondere auf der Halbinsel Jaffna, die Staatsgewalt wiedererlangt hat (offengelassen von Bay. VGH, Beschluß vom 25.2.1997 - 20 BZ 95.35939; Hess. VGH, Urteil vom 11.6.1996 - 10 UE 3183/95; verneint von OVG Bremen, Urteil vom 30.10.1996 - 2 BA 7/96).

  • VGH Hessen, 01.11.1996 - 10 UE 1988/95

    Sri Lanka: Gruppenverfolgung von Tamilen - inländische Fluchtalternative

    Rn. 53 Daß Tamilen  l a n d e s w e i t  mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine politische Verfolgung droht, hat der erkennende Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 11. Juni 1996 (10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95) in Auseinandersetzung mit der hinsichtlich des Nordens (Jaffna-Halbinsel und Mullaitivu-Distrikt) abweichenden Auffassung des bisher für Sri Lanka zuständigen 12. Senats des Hess. VGH (siehe zuletzt Urteil vom 11.12.1995 - 12 UE 2151/95 -) ausführlich begründet; er hat sich damit dem OVG Münster (siehe Urteil vom 29.03.1996 - 21 A 5047/94.A -, in dem nunmehr auch für die Gruppe der jungen männlichen Tamilen die beachtliche Wahrscheinlichkeit drohende politische Verfolgung in keiner Region Sri Lankas mehr bejaht wird) und dem Niedersächsischen OVG (Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - (danach kann seit Begin des Jahres 1994 nicht mehr davon gesprochen werden, die srilankische Armee gehe wie früher in Form des Gegenterrors gegen die tamilische Zivilbevölkerung vor); s. auch Nds. OVG, Urteil vom 10.06.1996 - 12 L 1726/96 -) angeschlossen.

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 11. Juni 1996 (10 UE 3183/95 sowie 10 UE 1919/95) keine Veranlassung gesehen, von der Einschätzung des 12. Senats abzuweichen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1998 - 11 A 10473/98

    Sri Lanka; Tamilen; Inländische Fluchtalternative; Asylerhebliche …

    Darüber hinaus ist, insbesondere auch in der Bürgerkriegsregion des Ostens, in der es nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen auf die Zivilbevölkerung seitens der Sicherheitskräfte kommt (vgl. zu den Massakern von Kumarapuram und Kilivetty amnesty international, August 1996, "Zögerliches Engagement für die Menschenrechte", S. 32;… Keller-Kirchhoff, 20. März 1996, S. 4 ff.;… zu Folterungen, Vergewaltigungen und "Verschwindenlassen" siehe amnesty international, a.a.O.;… Dr. Wingler, 01. Mai 1997/04. Mai 1997, S. 7) fraglich, ob die für die Annahme einer gruppengerichteten Verfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 05. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 und 30. April 1996 - 9 C 170.95 -) gegeben ist (vgl. zur Situation im Norden/Osten auch OVG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 1997 - 3 B 09.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - HessVGH, Urteile vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 01. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Nordrhein- Westfalen, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A - und 01. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 -).

    In Fortführung dieser neueren Rechtsprechung zu Tamilinnen geht der Senat nunmehr seit dem Urteil vom 19. März 1998 - 11 A 10298/97.OVG - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß allen Tamilen, die aus den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas stammen und aus der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 -, 09. April1996 - 20 BA 95.30353 - und 25. Februar 1997 - 20 BZ 95.35939 - OVG Berlin, Urteile vom 07. Dezember 1995 - 3 B 4.93 - und 15. Dezember 1997 - 3 B 09.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - HessVGH, Urteile vom 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -, 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 01. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Saarland, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 R 213/96 - a.A. Nds. OVG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A -, 01. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 - und 24. Februar 1997 - 21 A 4597/95.A - sowie OVG Bremen, Urteile vom 25. September 1996 - OVG 2 BA 9/96 - und 30. Oktober 1996 - OVG 2 BA 7/96 -, in denen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im gesamten Land verneint wird).

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen; …

    Aber auch wenn der Kläger die Nordprovinz vor einer drohenden politischen Verfolgung durch die LTTE als "Staat im Staate" (der Mullaitivu-Distrikt gehörte damals zum militärisch/politischen Einflussgebiet der LTTE, siehe AA an OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.10.1994), verlassen hat oder wenn ihm vor seiner Ausreise politische Verfolgung in der Nordprovinz wegen seiner tamilischen Volkszugehörigkeit etwa durch Übergriffe der srilankischen Regierungstruppen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die LTTE drohte (hierzu verneinend der 10. Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 11. Juni 1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -), so wäre der Kläger gleichwohl nicht als Vorverfolgter anzusehen.

    Dies vorausgeschickt bleibt der Senat bei der in seinem Urteil vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - im Anschluss an die Rechtsprechung des 12. Senats ausführlich begründeten ( S. 19 - 24 des Urteilsumdrucks ) Auffassung, ein tamilischer Volkszugehöriger habe damals im Raum Colombo durchaus die Möglichkeit gehabt, im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo und Umgebung, verfolgungsfrei zu leben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 10298/97

    Tamilen; Sri Lanka; Colombo; Politische Verfolgung; Asylerhebliche …

    Darüber hinaus ist, insbesondere auch in der Bürgerkriegsregion des Ostens, in der es nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen und Über griffen auf die Zivilbevölkerung seitens der Sicherheitskräfte kommt (vgl. zu den Massakern von Kumarapuram und Kilivetty amnesty inter national, August 1996, "Zögerliches Engagement für die Menschenrechte", S. 32;… Keller-Kirchhoff, 20. März 1996, S. 4 ff.;… zu Folterungen, Vergewaltigungen und "Verschwindenlassen" siehe amnesty international, aaO) fraglich, ob die für die Annahme einer gruppengerichteten Verfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 und 30. April 1996 - 9 C 170.95 -) gegeben ist (vgl. zur Situation im Osten und zur "Verfolgungsdichte" auch OVG NW, aaO, und HessVGH, Urteile vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 1. November 1996 - 10 UE 1988/95 -).

    Im Ergebnis bedeutet dies nun, daß Tamilen unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit regelmäßig im Großraum ... vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sind (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 B 4.93 - BayVGH, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 und 9. April 1996 - 20 BA 95.30353 - HessVGH, Urteile vom 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -, 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 1. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Saarland, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - a.A. Nds. OVG, Urteilevom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 - vgl. auch OVG NW, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A - und 1. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 -, in denen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im gesamten Land verneint wird).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 10774/97

    Tamilen; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Asylerhebliche …

    Darüber hinaus ist, insbesondere auch in der Bürgerkriegsregion des Ostens, in der es nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen auf die Zivilbevölkerung seitens der Sicherheitskräfte kommt (vgl. zu den Massakern von Kumarapuram und Kilivetty amnesty international, August 1996, "Zögerliches Engagement für die Menschenrechte", S. 32;… Keller-Kirchhoff, 20. März 1996, S. 4 ff.;… zu Folterungen, Vergewaltigungen und "Verschwindenlassen" siehe amnesty international, aaO;…Dr. Wingler, 1. Mai 1997/4. Mai 1997, S. 7) fraglich, ob die für die Annahme einer gruppengerichteten Verfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 und 30. April 1996 - 9 C 170.95 -) gegeben ist (vgl. zur Situation im Osten und zur "Verfolgungsdichte" auch OVG NW, aaO, und HessVGH, Urteile vom 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 - und 1. November 1996 - 10 UE 1988/95 -).

    Im Ergebnis bedeutet dies nun, daß Tamilen unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit regelmäßig im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sind (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 B 4.93 - BayVGH, Beschlüsse vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 -, 9. April 1996 - 20 BA 95.30353 - und 25. Februar 1997 - 20 BZ 95.35939 - HessVGH, Urteile vom 21. März 1994 - 12 UE 2145/90 -, 11. Dezember 1995 - 12 UE 2151/95 -, 11. Juni 1996 - 10 UE 3183/95 -und 1. November 1996 - 10 UE 1988/95 - OVG Saarland, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - a.A. Nds. OVG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 - vgl. auch OVG NW, Urteile vom 29. März 1996 - 21 A 5047/94.A -, 1. Oktober 1996 - 21 A 3050/96 - und 24. Februar 1997 - 21 A 4597/95.A - sowie OVG Bremen, Urteile vom 25. September 1996 - OVG 2 BA 9/96 - und 30. Oktober 1996 -OVG 2 BA 7/96 -, in denen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im gesamten Land verneint wird).

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670/96

    Sri Lanka: keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Jedenfalls stand einem srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit vor seiner Ausreise im Großraum Colombo eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (…vgl. Urteil des Senats vom 03.05.2000, a.a.O., S. 35 ff; eine Fluchtalternative bei Ausreise Anfang der neunziger Jahre bejahend auch 10. Senat des Hess. VGH, so u. a. Urteile vom 11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, vom 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie vom 10.11.1998 - 10 UE 3035/95).
  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Jedenfalls stand einem srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit vor seiner Ausreise im Großraum Colombo eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (eine Fluchtalternative bei Ausreise Anfang der neunziger Jahre bejahend auch 10. Senat des Hess. VGH, so u. a. Urteile vom 11.06.1996 - 10 UE 1919/95 und 10 UE 3183/95 -, vom 01.11.1996 - 10 UE 1988/95 - sowie vom 10.11.1998 - 10 UE 3035/95).
  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670

    Asylantrag bei gruppengerichteter politischer Verfolgung der Tamilen in Sri …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative, …

  • VGH Bayern, 06.07.1998 - 20 B 97.31531

    Asylrecht eines Tamilen aus Sri Lanka bei inländischer Fluchtalternative in …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht