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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13100
FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04 (https://dejure.org/2004,13100)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2004 - 10 V 302/04 (https://dejure.org/2004,13100)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2004 - 10 V 302/04 (https://dejure.org/2004,13100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unbeschränkte Steuerpflicht: Anforderungen an den (Zweit)Wohnsitz im Inland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 EStG; § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 1 Abs. 3 EStG; § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 9 S. 3 AO
    Möglichkeit der Zusammenveranlagung bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wohnsitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 8
    Zweitwohnsitz; Inland; Familienwohnsitz; Wohnsitz; Ferienwohnung - Anforderungen an den Zweitwohnsitz im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Zweitwohnsitz im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Zusammenveranlagung bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wohnsitzes

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Für die Annahme eines Wohnsitzes ist auch erforderlich, dass objektive Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufgesucht werden soll, allein die dahingehende Absicht des Steuerpflichtigen ist nicht ausreichend (…Klein-Gersch AO § 8 Rz. 5, Schmidt-Heinicke EStG § 1 Rz. 23; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279).

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus (…Schmidt-Heinicke EStG § 1 Rz. 23;… Klein-Gersch AO § 8 Rz. 3; BFH-Urteil VI R 165/99, a.a.O.).

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Der dem Urteil vom 19. März 1997 (I R 69/96, BStBl II 1997, 447) zu Grunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich insofern, als dort über die Beibehaltung eines bereits bestehenden Wohnsitzes bei einer befristeten Abordnung ins Ausland zu entscheiden war.
  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Auch die vom BFH in den Urteilen vom 23. November 1988 und vom 26. Februar 1986 (II R 139/87, BStBl II 1989, 182 und II R 200/82, BFH/NV 1987, 301) entschiedenen Sachverhalte unterscheiden sich insofern vom Streitfall, dass die Steuerpflichtigen regelmäßig zu bestimmten Jahreszeiten mehrere Wochen bzw. über mehrere Monate eine in ihrem Eigentum befindliche Doppelhaushälfte bewohnt haben.
  • BFH, 30.08.1989 - I R 215/85

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Bestimmung des Zeitmoments eine Orientierung an der Sechsmonatsfrist des § 9 Satz 2 EStG sinnvoll erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 I R 56/02 n.v.; 30. August 1989 I R 215/85, BStBl II 1989, 956;… Klein-Gersch AO § 8 Rz. 5 a.E.), da auch bei Berücksichtigung einer geringeren Zeitspanne die Anwesenheit des Antragstellers und seiner Frau in Deutschland nach Ansicht des Senats nicht ausreicht, um die Begründung eines weiteren Wohnsitzes annehmen zu können.
  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Bestimmung des Zeitmoments eine Orientierung an der Sechsmonatsfrist des § 9 Satz 2 EStG sinnvoll erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 I R 56/02 n.v.; 30. August 1989 I R 215/85, BStBl II 1989, 956;… Klein-Gersch AO § 8 Rz. 5 a.E.), da auch bei Berücksichtigung einer geringeren Zeitspanne die Anwesenheit des Antragstellers und seiner Frau in Deutschland nach Ansicht des Senats nicht ausreicht, um die Begründung eines weiteren Wohnsitzes annehmen zu können.
  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Auch die vom BFH in den Urteilen vom 23. November 1988 und vom 26. Februar 1986 (II R 139/87, BStBl II 1989, 182 und II R 200/82, BFH/NV 1987, 301) entschiedenen Sachverhalte unterscheiden sich insofern vom Streitfall, dass die Steuerpflichtigen regelmäßig zu bestimmten Jahreszeiten mehrere Wochen bzw. über mehrere Monate eine in ihrem Eigentum befindliche Doppelhaushälfte bewohnt haben.
  • BFH, 24.10.1969 - IV 290/64

    Steueranpassungsgesetz / Erstes Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Deshalb fehlt es an diesem Erfordernis in der Regel bereits, wenn sich ein Steuerpflichtiger in den Räumlichkeiten lediglich zu Übernachtungs- oder Besuchszwecken aufhält, da es insofern an einer hinreichend intensiven Verknüpfung des Lebens des Steuerpflichtigen mit der Wohnung fehlt (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1969 IV 290/64, BStBl II 1970, 109).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Rn. 15 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Rn. 15 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff …

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume macht eine Wohnung indessen nicht zur Bleibe; dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufenthalt lediglich Besuchs- oder Erholungszwecken dient (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2000 - VI R 165/99 -, BFHE 193, 569 ;… vom 12.01.2001 - VI R 64/98 -, BFH/NV 2001, 1231; Nds. FG, Beschluss vom 09.09.2004 - 10 V 302/04 -, m.w.N.), der sich letztlich nicht grundsätzlich von einem zur Begründung eines Wohnsitzes - von Ausnahmefällen abgesehen - untauglichen Hotelaufenthalt unterscheidet (siehe hierzu BFH, Urteil vom 24.10.1969 - IV 290/64 -, BFHE 97, 272 ).
  • FG Hamburg, 05.04.2005 - I 94/02

    Die Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger einen Wohnsitz im Inland hat liegt auf …

    Die Annahme der Beibehaltung eines bestehenden Wohnsitzes unterliegt weniger strengen Anforderungen als die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Inland nach Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland, weil im ersten Fall durch die frühere Nutzung die Eignung der beibehaltenen Wohnung zur dauernden eigenen Nutzung und durch die befristete Abwesenheit deren Verknüpfung mit dem Leben der Steuerpflichtigen in der Regel hinreichend dokumentiert ist (Niedersächsisches Finanzgericht vom 09.09.2004, 10 V 302/04, zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; …

    Der Kläger bezieht als Versorgungsempfänger keinen "Arbeitslohn" aus einer inländischen öffentlichen Kasse im Sinne dieser Vorschrift (ablehnend für Versorgungsbezüge: Nds. FG, Beschl. v. 9.9.2004, 10 V 302/04, juris-Rn. 25;… Heinecke, in: Schmidt, EStG, Komm., 30. Aufl. 2011 § 1 Rn. 35;… Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG Teil II, Stand 6/2006, § 40 Rn. 10j; ebenso i.E. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.9.2000, ZBR 2002, 99;… VG Darmstadt, Urt. v. 20.9.2010, 13 K 1225/10, juris-Rn. 31 ff.).
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