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| FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13 |
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Befugnis des Finanzamts zu Erlass einer Betriebs-Prüfungsanordnung; Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BFH, 21.06.2012 - IV R 42/11
Umfang der Erweiterung einer Außenprüfung - Anschlussrevision als prozessualer …
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Die Bestimmung des Prüfungsumfangs ist eine von den Gerichten nur gemäß § 102 FGO zu überprüfende Ermessensentscheidung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 IV R 42/11, BFH/NV 2012, 1927;… vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447).Diese Verwaltungsregelung ist als Selbstbindung der Verwaltung bei der Ermessensausübung auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1927).
Rn. 24 ee) Da das FA nach summarischer Prüfung zutreffend von einer nicht unerheblichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist, dürfte das FA gemäß § 194 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 196 und § 5 AO entscheiden, ob und inwieweit es den Prüfungsumfang wegen der in § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO aufgeführten Sachverhalte erweitert (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1927).
- BFH, 18.11.2008 - VIII R 16/07
Kompetenz zur Entscheidung über Einspruch wegen Prüfungsanordnung bei …
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Die beauftragte Finanzbehörde darf anstelle der an sich zuständigen Finanzbehörde die Außenprüfung durchführen; sie ist zum Erlass der Prüfungsanordnung befugt, aus der sich die Ermessenserwägungen für den Auftrag ergeben müssen (BFH-Urteile vom 15. Mai 2013 IX R 27/12, BFHE 241, 21, BStBl II 2013, 570; vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl II 1988, 322), wozu es auch gehört, über einen Einspruch zu entscheiden (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 16/07, BFHE 223, 311, BStBl II 2009, 507).Diese Ermessensentscheidung hat das für die Besteuerung zuständige Finanzamt zu treffen, das beauftragte Finanzamt darf - obwohl für die Entscheidung über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung zuständig - insoweit keine eigene Ermessensentscheidung treffen (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 507).
- BFH, 28.04.1988 - IV R 106/86
Betriebsprüfung - Ausdehnung einer Betriebsprüfung - Steuernachforderung - …
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
18 Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung bei einem Mittelbetrieb - wie dem der AStin - voraus, dass mit Mehrsteuern von mindestens 3.000 DM (d.h. 1.533,87 EUR) für das Kalenderjahr zu rechnen ist (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BFHE 153, 210, BStBl II 1988, 857;… vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; FG München, Urteil vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269).Dabei muss das FA alle ihm bekannten Umstände einbeziehen (BFH-Urteil in BFHE 153, 210, BStBl II 1988, 857;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 194 Rz. 20 [Jan. 2010]).
- BFH, 28.07.1993 - I R 88/92
Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im …
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Rn. 21 Nach summarischer Prüfung ist der Senat der Auffassung, dass das FA zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen ist, dass Mietereinbauten im Betriebsvermögen des Mieters - damit der AStin - aktiviert werden können, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten als gegenüber dem Gebäude selbständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 21. Februar 1978 VIII R 148/73, BFHE 124, 454, BStBl II 1978, 345). - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Rn. 9 1. Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe, die teilweise ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), der Erweiterung des Prüfungszeitraumes auf das Jahr 2008, begründen, und zwar aus folgenden Erwägungen:. - BFH, 15.05.2013 - IX R 27/12
Zu den Voraussetzungen einer Auftragsprüfung nach § 195 Satz 2 AO
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Die beauftragte Finanzbehörde darf anstelle der an sich zuständigen Finanzbehörde die Außenprüfung durchführen; sie ist zum Erlass der Prüfungsanordnung befugt, aus der sich die Ermessenserwägungen für den Auftrag ergeben müssen (BFH-Urteile vom 15. Mai 2013 IX R 27/12, BFHE 241, 21, BStBl II 2013, 570; vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl II 1988, 322), wozu es auch gehört, über einen Einspruch zu entscheiden (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 16/07, BFHE 223, 311, BStBl II 2009, 507). - BFH, 10.12.1987 - IV R 77/86
Die Prüfungsanordnung kann von einem nach § 195 Satz 2 AO mit der Durchführung …
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Die beauftragte Finanzbehörde darf anstelle der an sich zuständigen Finanzbehörde die Außenprüfung durchführen; sie ist zum Erlass der Prüfungsanordnung befugt, aus der sich die Ermessenserwägungen für den Auftrag ergeben müssen (BFH-Urteile vom 15. Mai 2013 IX R 27/12, BFHE 241, 21, BStBl II 2013, 570; vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl II 1988, 322), wozu es auch gehört, über einen Einspruch zu entscheiden (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 16/07, BFHE 223, 311, BStBl II 2009, 507). - BFH, 28.06.2000 - I R 20/99
Beschränkung der Ap auf bestimmte Sachverhalte?
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Die Bestimmung des Prüfungsumfangs ist eine von den Gerichten nur gemäß § 102 FGO zu überprüfende Ermessensentscheidung (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 21. Juni 2012 IV R 42/11, BFH/NV 2012, 1927; vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447). - BFH, 21.02.1978 - VIII R 148/73
Aufwendung - Miete - Aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut - Scheinbestandteil - …
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Rn. 21 Nach summarischer Prüfung ist der Senat der Auffassung, dass das FA zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen ist, dass Mietereinbauten im Betriebsvermögen des Mieters - damit der AStin - aktiviert werden können, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten als gegenüber dem Gebäude selbständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind (BFH-Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 21. Februar 1978 VIII R 148/73, BFHE 124, 454, BStBl II 1978, 345). - BFH, 03.03.2006 - IV B 39/04
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
Auszug aus FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Rn. 22 dd) Bei der Frage, ob eine Prüfungsanordnung erweitert werden darf, bedarf es weder seitens des FA noch seitens des Finanzgerichts (FG) einer abschließenden Prüfung der sich aus den Feststellungen der beabsichtigten Außenprüfung ergebenden materiell-rechtlichen Fragen (BFH-Beschluss vom 3. März 2006 IV B 39/04, BFH/NV 2006, 1250). - FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Adressat einer Prüfungsanordnung; Ermessensgerechte Erweiterung des …
- FG München, 28.04.2015 - 10 K 2902/13
Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher …
- BFH, 24.11.1988 - IV R 199/85
Zulässigkeit einer Betriebsprüfung auf Grund diverser Verstöße des …
- FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
Erweiterung der Prüfungsanordnung
Rn. 34 aaa) Bei der Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) lässt die Rechtsprechung -ohne eine feste Grenze vorzugebenbei einem Mittelbetrieb bereits Mehrsteuern aus sämtlichen Steuerarten von mindestens 1.533,87 EUR für das Kalenderjahr ausreichen (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung, BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BStBl II 1988, 857;… vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; Urteil des Finanzgerichts München vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269, Beschluss des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2013 10 V 3341/13, juris). - FG München, 12.11.2014 - 2 V 2530/14
Erweiterung der Prüfungsanordnung
Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) setzt bei einem Mittelbetrieb -wie dem der Antragstellerin (Tabakbörse)- voraus, dass mit Mehrsteuern von mindestens 3.000 DM (d.h. 1.533,87 EUR) für das Kalenderjahr zu rechnen ist (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BFHE 153, 210, BStBl II 1988, 857;… vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; Urteil des Finanzgerichts München vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269, Beschluss des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2013 10 V 3341/13, juris). - FG München, 28.04.2015 - 10 K 2902/13
Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher …
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 (Az. 10 V 3341/13) hat das FA die beantragte Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Erweiterung der Prüfungsanordnung insoweit teilweise gewährt, als sich die Prüfungsanordnung auf die Einkommensteuer 2008 bezog.
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