Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.08.1984 - 10 W 121/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1985, 107 (Ls.)
- Rpfleger 1985, 40
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 25.05.1988 - 2 Wx 29/87
Beurkundung von Grundschuldbestellung und Abtretung des Anspruchs auf …
Darin, daß in einem solchen Fall die Bestellung des Grundpfandrechts und die Abtretung des Anspruchs auf Darlehensauszahlung verschiedene Gegenstände i. S. v. § 44Abs.1 und 2 KostO darstellen, wenn der Grundstückskaufvertrag nicht gleichzeitig mitbeurkundet wird, stimmt der Senat mit der in Rspr. und Schrifttum herrschenden Auffassung überein (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1987, 54 m. w. N.; OLG Karlsruhe JurBüro 1987, 1217; LG Freiburg JurBüro 1987, 1215; Baumann, DNotZ 1986, 110 ff.;… Göttlich/Mümmier, KostG, 9. Aufl., Stichwort "Grundschuld", Ziff.1.22; Lappe, Anm. zu OLG Düsseldorf, KostRspr., § 44 KostG, Nr. 68;… Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, 11. Aufl., § 44 KostG, Rd.-Nr. 221;… Rohs/ Wedewer/Belchaus, 3. Aufl., § 44 KostG, Rd.-Nrn. 7, 21); Der vom OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1985, 40 f.; Rpfleger 1987, 53 f.) vertretenen abweichenden Ansicht vermag sich der Senat nicht anzuschließen.DNotZ 1985, 107 ; DNotZ 1987, 107 ; JurBüro 1988, 81 .
- LG Köln, 04.02.1986 - 11 T 449/85
Prüfungspflichten des Notars bei Auszahlungen vom Notaranderkonto
Allerdings ist das LG zutreffend davon ausgegangen, daB die gemeinsame Beurkundung des Grundstockskautvertrages nebst Auflassung und die o bernahme der dinglichen Grundschulden ohne die durch sie gesicherten Forderungen denselben Gegenstand i. S. v.§ 44 Abs. 1 I(ostO haben und die Gebohr nur einmal nach dem h6chsten Gebohrensatz berechnet werden daã�'. Denn beide sind å�±ile eines Rechtsgefoges, in dem sich in der Regel ein Hauptgesch凱 heraushebt (hier der Kaufvertrag), zu dem die beigefogten ErkW.rungen in einem inneren Zusammenhang stehen, und dasden Begriff der Gegenstandsgleichheit nach der standigen Rechtsprechung des Seriats (vgl. z. B. BeschluB vom 16.8. 1984 äEUR 10 W 121/84 äEUR DNotZ 1985, 107 m. krit. Anm. Baumann, a.a.O.: 110äEUR JurB0ro 1985, 266äEUR Rpfleger 1985, 40 m. kã�'t. Anm. Schmidt und Anm. R6bke, Rpfleger 1985, 257 ) bestimmt. - OLG Stuttgart, 30.01.1991 - 8 W 192/90
Kostenrechtliche Behandlung der Abtretung der Ansprüche auf Darlehensauszahlung …
Die Gegenmeinung vertreten insbesondere die OLG Düsseldorf ( DNotZ 1985, 107 = JurBüro 1985, 266 Rpfleger 1985, 40 ; JurBüro 1987, 414 = Rpfleger 1987, 83 u. JurBüro 1988, 81 ) u. Hamm ( JurBüro 1988, 1047 = Rpfleger 1988, 285), ihnen folgt Hartmann (…23. Aufl., § 44 KostG, Anm. 2Ba). - KG, 21.11.1986 - 1 W 6416/85 Hierzu gehören - wie bereits das in § 44 Abs. 1 KostO angeführte Beispiel des Schuldversprechens und der Bürgschaftserklärung zeigt - auch Erklärungen dritter Personen, welche diesem Zweck dienen (allgemeine Meinung, vgl. BayObLG DNotZ 1982, 765 f; 1985, 103 f; OLG Düsseldorf DNotZ 1985, 107 f, jeweils mwN).
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