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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 168/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8449
OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 168/92 (https://dejure.org/1993,8449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.1993 - 10 W 168/92 (https://dejure.org/1993,8449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 10 W 168/92 (https://dejure.org/1993,8449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 766
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 07.02.1996 - 2 Wx 28/95

    Überwachung der Ablösung von Grundpfandrechten

    Zum Teil wird dies damit begründet, daß die genannte Tätigkeit den Vollzug des Veräußerungsgeschäfts betreffe und daher durch die Gebühr des § 146 Abs. 1 KostG abgegolten werde (vgl. OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1993, 251 = DNotZ 1993, 766 ; 1994, 498 f. und 755 f. je m. zust. Anm. von Mümmler; OLG Braunschweig NdsRpfl 1993, 233, 241;… Göttlich/ Mümmler, KostG, 11. Aufl., "Vollzugsgebühr" 6.5 f., S. 1220 f.).

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 1993, 251 = DNotZ 1993, 766 ) wird immerhin in den Raum gestellt, daß bei Feststellung eines gesonderten Auftrags der Gläubigerbank die Gebühr des § 147 Abs. 2 KostG anfallen könne.

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 10 W 82/01

    Notargebühren für Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages

    Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 22. April 1993, Az. 10 W 166/92, veröffentlicht in JurBüro 1994, 497, vom 11. Mai 1993, Az. 10 W 168/92, veröffentlicht in JurBüro 1994, 755 = DNotZ 1993, 766, und vom 30. August 1994, Az. 10 W 90/94, veröffentlicht in KostRspr § 147 KostO, Nr. 119).
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