Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 168/92 |
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Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 766
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 07.02.1996 - 2 Wx 28/95
Überwachung der Ablösung von Grundpfandrechten
Zum Teil wird dies damit begründet, daß die genannte Tätigkeit den Vollzug des Veräußerungsgeschäfts betreffe und daher durch die Gebühr des § 146 Abs. 1 KostG abgegolten werde (vgl. OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1993, 251 = DNotZ 1993, 766 ; 1994, 498 f. und 755 f. je m. zust. Anm. von Mümmler; OLG Braunschweig NdsRpfl 1993, 233, 241;… Göttlich/ Mümmler, KostG, 11. Aufl., "Vollzugsgebühr" 6.5 f., S. 1220 f.).In der Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 1993, 251 = DNotZ 1993, 766 ) wird immerhin in den Raum gestellt, daß bei Feststellung eines gesonderten Auftrags der Gläubigerbank die Gebühr des § 147 Abs. 2 KostG anfallen könne.
- OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 10 W 82/01
Notargebühren für Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages
Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 22. April 1993, Az. 10 W 166/92, veröffentlicht in JurBüro 1994, 497, vom 11. Mai 1993, Az. 10 W 168/92, veröffentlicht in JurBüro 1994, 755 = DNotZ 1993, 766, und vom 30. August 1994, Az. 10 W 90/94, veröffentlicht in KostRspr § 147 KostO, Nr. 119).
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