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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - I-10 W 286/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56463
OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - I-10 W 286/16 (https://dejure.org/2016,56463)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2016 - I-10 W 286/16 (https://dejure.org/2016,56463)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2016 - I-10 W 286/16 (https://dejure.org/2016,56463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16
    Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014; OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14;… OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
  • OLG Dresden, 29.08.2003 - 3 W 231/03

    Kostenhaftung des Maklers bei Beauftragung des Notars mit der Fertigung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16
    Der Notar, der weiß, dass der Makler den beabsichtigten Vertrag nur vermitteln soll, kann nicht erwarten dass er für die Notarkosten haften will (…Senat, a.a.O.;… OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Dresden, 3 W 231/03, Beschluss vom 29. August 2003, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 53/91

    Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 145 Abs. 1 KostO bei Anfertigung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16
    Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014;… OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14; OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
  • LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10

    Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16
    Dieses Verhalten des Kaufinteressenten, das von der Notarin nicht in Abrede gestellt wird, lässt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass der Kaufinteressent mit der Auftragserteilung an die Notarin einverstanden war (…vgl. Senat, a.a.O.; LG Aachen, 2 T 228/10, Beschluss vom 27. Januar 2011, juris Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 10 W 22/14

    Besondere Rechtfertigung der Kostenschuld eines Dritten (hier: Makler); …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16
    Die Frage, ob sie angesichts dessen auch Kostenschuldnerin ist oder ob ggf. lediglich ein Dritter als Kostenschuldner anzusehen ist, beurteilt sich nach den Grundsätzen der §§ 164 ff BGB (vgl. Senat, I-10 W 22/14, Beschluss vom 11. März 2014;… OLG Frankfurt, 20 W 273/12, Beschluss vom 4. Juli 2013, juris Rn. 14;… OLG Köln, 2 Wx 53/91, Beschluss vom 3. April 1992, juris Rn. 14.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 10 W 12/17

    Geltendmachung von Notargebühren für einen Vertragsentwurf gegenüber dem Makler

    Dieses Verhalten lässt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass die Beschwerdeführerin mit der Auftragserteilung an den Notar einverstanden war (vgl. Senat, I-10 W 286/16, Beschluss vom 10. November 2016).
  • OLG Schleswig, 11.01.2023 - 9 Wx 15/22

    Belastung des vermittelnden Immobilienmaklers mit einem prozentualen Anteil der …

    Bei der rechtsgeschäftlichen Vertretung ist die Frage, wer Auftraggeber ist, nach den Grundsätzen der §§ 164 ff. BGB zu beurteilen (…Korintenberg/Gläser, 21. Aufl. 2020, GNotKG § 29 Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2016 - I-10 W 286/16, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 20 W 273/12, Rn. 14 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2024 - 20 W 45/22

    Zu den Anforderungen an eine die Haftung für Notarkosten auslösende …

    Wer im Fall einer rechtsgeschäftlichen Vertretung Auftraggeber im vorgenannten Sinne ist, beurteilt sich nach den §§ 164 ff. BGB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2016, I-10 W 286/16, Tz. 3; Senat, Beschluss vom 04.07.2013, 20 W 273/12 , Tz. 14 ; beide juris;… Gläser in Korintenberg, a. a. O., § 29 GNotKG, Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 03.01.2019 - 12 Wx 62/18

    Notarkostenverfahren: Vermutung einer Vollmacht für den Makler zur …

    Rn. 18 bb) Der Beschwerdeführer verweist zwar zu Recht auf die insoweit einschlägige Rechtsprechung, wonach ein Makler regelmäßig nicht im eigenen Namen handeln will (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2016, 10 W 286/16, Rn. 3 m.zahlr.w.N.; OLG Dresden…, Beschluss vom 29. August 2003 - 3 W 231/03 -, Rn. 7, juris).
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