Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO, § 9 ZPO, § 68 GKG
Streitwertbeschwerde durch kostenerstattungsberechtigte Partei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; ZPO § 9; GKG § 68
Zulässigkeit der Beschwerde des Kostenerstattungsberechtigten gegen die Streitwertfestsetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertbeschwerde durch kostenerstattungsberechtigte Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 19 O 216/15
- OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14
Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 - steht dem nicht entgegen, da die Kläger in jenem Fall die Feststellung begehrten, aus einem Darlehensvertrag in Höhe der Nettovaluta nicht mehr verpflichtet zu sein. - BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99
Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Ungeachtet der Klageart erfasst § 9 ZPO allgemein den Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen (BGH v. 17.5.2000 - XII ZR 314/99). - OLG Celle, 22.07.2015 - 3 W 48/15
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Sein wahres Interesse an dem Klageantrag zu 1. liegt deshalb darin, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung befreit wird, künftig bis zum Ablauf der Zinsbindung die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 -, juris; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 19.10.2015 - 10 W 47/15). - OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Sein wahres Interesse an dem Klageantrag zu 1. liegt deshalb darin, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung befreit wird, künftig bis zum Ablauf der Zinsbindung die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 -, juris; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 19.10.2015 - 10 W 47/15). - OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15
Streitwert auf Feststellung auf Wirksamkeit eines Widerrufs eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Sein wahres Interesse an dem Klageantrag zu 1. liegt deshalb darin, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung befreit wird, künftig bis zum Ablauf der Zinsbindung die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 -, juris; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 19.10.2015 - 10 W 47/15).
- OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
Gebrauchtwagenkauf: Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen …
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass der Klageantrag zu 2, mit dem die Feststellung des Annahmeverzugs beantragt wird, wegen der wirtschaftlichen Identität mit dem auf Rückgewähr des Kaufpreises gerichteten Klageantrag zu 1 den Streitwert nicht erhöht (BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2015 - III ZR 41/14, juris Rn. 5; ebenso OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 23. Februar 2016 - I-6 W 99/15, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 10 W 53/15, juris Rn. 11). - OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 3/20
Fehlende Spürbarkeit bei Auslegung einer Norm entgegen der Marktüblichkeit
Denn die Gebühren, die sie dem Rechtsanwalt schuldet, ermitteln sich nach dem festgesetzten Streitwert; der gegen den Gegner bestehende Kostenerstattungsanspruch ändert nichts daran, dass sie gegenüber dem Rechtsanwalt zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2016, 04260;… BeckOK KostR/Laube, 28. Ed. 1.12.2019, GKG § 68 Rnr. 58). - OLG Saarbrücken, 04.06.2019 - 2 W 8/19
Streitwertbemessung: Geltung des Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität …
Dass die Beklagte zu 2 gegenüber der Klägerin nach der erstinstanzlichen Kostenentscheidung einen Kostenerstattungsanspruch hat, beseitigt ihre Beschwer nicht (vgl. dazu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22. Januar 2016 - 10 W 53/15, NJW-RR 2016, 763, 764 Rn. 5;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., GKG § 68 Rn. 30;… BeckOK KostR/Laube, 25. Edition, GKG § 68 Rn. 58;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 252).
- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
Die Beklagte ist jedoch schon deshalb durch eine zu hohe Streitwertfestsetzung beschwert, weil sie - unabhängig von einem Kostenerstattungsanspruch gegen die Klägerin - gegenüber ihrem eigenen Prozessbevollmächtigten aus dem Anwaltsvertrag vergütungspflichtig ist und sich die danach geschuldeten Gebühren nach dem für die Gerichtsgebühren gerichtlich festgesetzten Streitwert richten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2016 - 10 W 53/15 - Rn. 5; juris). - OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 19 W 42/23
Streitwert bei Ansprüchen hinsichtlich Nutzerkonto in sozialem Netzwerk
Denn die Gebühren, die sie dem Rechtsanwalt schuldet, ermitteln sich nach dem festgesetzten Streitwert (§ 32 Abs. 1 GKG); der gegen den Gegner bestehende Kostenerstattungsanspruch ändert nichts daran, dass sie gegenüber dem Rechtsanwalt zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist (…OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 1535 - juris, Rn. 1; OLG Frankfurt, NJW-RR 2016, 763 - juris, Rn. 5;… BeckOK/Laube, Kostenrecht, 44. Ed., Stand 01.01.2024, § 68 Rn. 58). - OLG Brandenburg, 25.03.2025 - 17 Kart 1/25
Festsetzung des Gebührenstreitwertes i.R.d. Behinderung in der Geschäftsausübung …
Die Beschwer ist auch nicht mit Blick auf einen Kostenerstattungsanspruch der Beklagten gegen die Klägerin zu verneinen, weil nicht fest steht, dass die Forderung realisiert werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2016 - 10 W 53/15, NJW-RR 2016, 763, juris Rn. 5; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18.02.2020 - 4 W 4/20, juris Rn. 1;… Schneider in Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Rn. 1.335;… Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 3 Rn. 10). - LG Stuttgart, 06.08.2019 - 19 T 390/18
Streitwert bei Beschluss über Baumaßnahme und dessen Finanzierung
Der gegen den Gegner - oder einen anderen Kostenschuldner - bestehende Kostenerstattungsanspruch änderte nichts daran, dass die Partei gegenüber dem Rechtsanwalt zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 10 W 53/15).
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